33. Sitzung - Deutscher Bundestag
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2618 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991<br />
Parl. Staatssekretär Klaus Beckmann<br />
abgesichert sind; allerdings wird über zusätzliche<br />
Verbesserungen nachgedacht.<br />
Der hier, insbesondere auch von dem Kollegen Müller<br />
(Pleisweiler), geäußerten Kritik, die Bundesregierung<br />
hätte noch keine Entscheidungen getroffen, muß<br />
folgendes entgegengehalten werden:<br />
Erstens, verehrter Herr Kollege Müller, hätte ich<br />
anstatt dieser Kritik einmal Dank für die Friedenspolitik<br />
dieser Bundesregierung erwartet, die ja diese Abrüstung<br />
erst ermöglicht hat.<br />
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU —<br />
Lachen bei der SPD und beim Bündnis 90/<br />
GRÜNE)<br />
Zweitens. Das endgültige Standortkonzept der<br />
Bundeswehr wird ja erst im August festgelegt.<br />
Drittens. Das Ressortkonzept zum Abbau der zivilen<br />
Arbeitsplätze bei der Bundeswehr liegt seit heute<br />
vor.<br />
Viertens. Die Abzugspläne der Alliierten Streitkräfte<br />
sind nur bruchstückhaft bekannt.<br />
Das heißt, die wirklich konkreten Entscheidungsgrundlagen<br />
fehlen noch weitgehend.<br />
Gleichwohl, Herr Präsident, meine Damen und Herren,<br />
wird der Bundeswirtschaftsminister im Rahmen<br />
seiner Zuständigkeiten alle Möglichkeiten zur Flankierung<br />
des Umstrukturierungsprozesses prüfen und<br />
sinnvolle Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der<br />
Instrumentarien der Gemeinschaftsaufgabe, unterstützen.<br />
Vielen Dank.<br />
(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)<br />
Vizepräsident Helmuth Becker: Meine Damen und<br />
Herren, unser nächster Redner ist der Kollege Gerhard<br />
Neumann.<br />
Gerhard Neumann (Gotha) (SPD): Herr Präsident!<br />
Meine Damen und Herren! Der Bundesminister der<br />
Verteidigung führte anläßlich der Übernahme der Befehls-<br />
und Kommandogewalt über die Streitkräfte im<br />
beigetretenen Teil Deutschlands am 3. Oktober 1990<br />
aus: Die Bundeswehr und die deutsche Verteidigungspolitik<br />
stehen vor ihrer größten Herausforderung<br />
seit 1955, und zwar sowohl in menschlicher als<br />
auch in organisatorischer Hinsicht.<br />
Betrachtet man heute das am 24. Mai dieses Jahres<br />
vorgelegte Ressortkonzept für die Stationierung der<br />
Streitkräfte und die daraus resultierenden komplexen<br />
-<br />
Probleme der Kommunen, so wird schnell deutlich,<br />
daß die größte Herausforderung seit 1955 in organisatorischer<br />
Hinsicht in keiner Weise gemeistert wird.<br />
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/<br />
GRÜNE)<br />
Auf die menschlichen Probleme der Integration der<br />
NVA in die Bundeswehr wollen wir heute hier gar<br />
nicht erst eingehen. In welcher Situation befinden sich<br />
also die bisher militärisch genutzten Liegenschaften<br />
auf dem Gebiet der fünf neuen Länder? —<br />
Von den rund 3 320 NVA-Liegenschaften wurden<br />
vom BMVg bisher 1 230 zur weiteren Nutzung freigegeben.<br />
1 320 wurden als Wohnungen oder als Forstgelände<br />
unmittelbar an das BMF weitergeleitet. Rund<br />
770 Liegenschaften werden weiterhin militärisch genutzt.<br />
Die Liegenschaften der Sowjetarmee werden erst<br />
bis zum Jahre 1994 vollständig in Bundeseigentum<br />
übergegangen sein.<br />
Ein Übungsplatzkonzept, in das auch die Liegenschaften<br />
einbezogen werden, konnte trotz Stationierungsentscheidung<br />
bisher nicht vorgelegt werden.<br />
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/<br />
GRÜNE)<br />
Ferner ist dem Stationierungskonzept nicht zu entnehmen,<br />
welche Liegenschaften für die zivile Nutzung<br />
in Zukunft noch freigegeben werden sollen.<br />
Die Konfusion wird sogar noch größer, wenn es um<br />
den Erwerb der Liegenschaften aus NVA -Besitz geht.<br />
Sofern diese nämlich nicht für Bundesaufgaben benötigt<br />
werden, kann sie im Prinzip jeder Interessent erwerben,<br />
der bereit ist, nach haushaltsrechtlichen Bestimmungen<br />
den vollen Wert als Kaufpreis zu bezahlen.<br />
Dieser Verfahrensweg gilt auch für die finanziell<br />
angeschlagenen Kommunen der neuen Länder, die<br />
lediglich für die Flächen, die für Naherholungszwecke<br />
ausgewiesen sind, eine Art Vorkaufsrecht<br />
eingeräumt bekommen haben.<br />
(Albrecht Müller [Pleisweiler] [SPD]: Un<br />
glaublich ist das!)<br />
Eine Subventionierung von Grundstücksveräußerungen<br />
für Naherholungszwecke ist nicht möglich.<br />
(Albrecht Müller [Pleisweiler] [SPD]: Da sa<br />
niert sich der Finanzminister!)<br />
Wie aber sollen unter diesen Umständen ein zügiger<br />
Aufbau und die Herstellung der kommunalen Arbeitsfähigkeit<br />
gewährleistet werden?<br />
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Vera<br />
Wollenberger [Bündnis 90/GRÜNE])<br />
Bundesministerin Frau Dr. Adam-Schwaetzer hat<br />
sich am 10. Mai dieses Jahres nachdrücklich dafür<br />
ausgesprochen, die zur Diskussion stehenden Liegenschaften<br />
möglichst schnell den Gemeinden zu übereignen.<br />
Ich zitiere: „In vielen Fällen könnten diese<br />
Liegenschaften kurzfristig der Wohnnutzung oder der<br />
gewerblichen Nutzung zugeführt werden."<br />
Warum war das BMVg oder zumindest das BMF als<br />
Vermögensverwalter bisher nicht in der Lage, ein entsprechendes<br />
Konzept vorzulegen?<br />
Auf meine Anfrage beim Verteidigungsministerium<br />
wurde mir lediglich mitgeteilt, daß die Kommunen<br />
bundeseigene Grundstücke für Verwaltungszwecke<br />
verbilligt kaufen bzw. nutzen können, wenn sie nicht<br />
selber über geeignete Grundstücke verfügen. Ich zitiere:<br />
„Den Gemeinden soll in diesen Fällen grundsätzlich<br />
ein Preisabschlag von 50 % vom Verkehrswert<br />
bzw. Nutzungsentgelt eingeräumt werden. "<br />
Ich frage Sie: Heißt dies im Klartext, daß die Gemeinden<br />
zunächst den Nachweis erbringen müssen,<br />
daß sie eine Liegenschaft tatsächlich für Verwaltungszwecke<br />
benötigen, bevor sie als Käufer in Betracht<br />
gezogen werden? Wer wird wann den Verkehrswert