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33. Sitzung - Deutscher Bundestag

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2618 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991<br />

Parl. Staatssekretär Klaus Beckmann<br />

abgesichert sind; allerdings wird über zusätzliche<br />

Verbesserungen nachgedacht.<br />

Der hier, insbesondere auch von dem Kollegen Müller<br />

(Pleisweiler), geäußerten Kritik, die Bundesregierung<br />

hätte noch keine Entscheidungen getroffen, muß<br />

folgendes entgegengehalten werden:<br />

Erstens, verehrter Herr Kollege Müller, hätte ich<br />

anstatt dieser Kritik einmal Dank für die Friedenspolitik<br />

dieser Bundesregierung erwartet, die ja diese Abrüstung<br />

erst ermöglicht hat.<br />

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU —<br />

Lachen bei der SPD und beim Bündnis 90/<br />

GRÜNE)<br />

Zweitens. Das endgültige Standortkonzept der<br />

Bundeswehr wird ja erst im August festgelegt.<br />

Drittens. Das Ressortkonzept zum Abbau der zivilen<br />

Arbeitsplätze bei der Bundeswehr liegt seit heute<br />

vor.<br />

Viertens. Die Abzugspläne der Alliierten Streitkräfte<br />

sind nur bruchstückhaft bekannt.<br />

Das heißt, die wirklich konkreten Entscheidungsgrundlagen<br />

fehlen noch weitgehend.<br />

Gleichwohl, Herr Präsident, meine Damen und Herren,<br />

wird der Bundeswirtschaftsminister im Rahmen<br />

seiner Zuständigkeiten alle Möglichkeiten zur Flankierung<br />

des Umstrukturierungsprozesses prüfen und<br />

sinnvolle Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der<br />

Instrumentarien der Gemeinschaftsaufgabe, unterstützen.<br />

Vielen Dank.<br />

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)<br />

Vizepräsident Helmuth Becker: Meine Damen und<br />

Herren, unser nächster Redner ist der Kollege Gerhard<br />

Neumann.<br />

Gerhard Neumann (Gotha) (SPD): Herr Präsident!<br />

Meine Damen und Herren! Der Bundesminister der<br />

Verteidigung führte anläßlich der Übernahme der Befehls-<br />

und Kommandogewalt über die Streitkräfte im<br />

beigetretenen Teil Deutschlands am 3. Oktober 1990<br />

aus: Die Bundeswehr und die deutsche Verteidigungspolitik<br />

stehen vor ihrer größten Herausforderung<br />

seit 1955, und zwar sowohl in menschlicher als<br />

auch in organisatorischer Hinsicht.<br />

Betrachtet man heute das am 24. Mai dieses Jahres<br />

vorgelegte Ressortkonzept für die Stationierung der<br />

Streitkräfte und die daraus resultierenden komplexen<br />

-<br />

Probleme der Kommunen, so wird schnell deutlich,<br />

daß die größte Herausforderung seit 1955 in organisatorischer<br />

Hinsicht in keiner Weise gemeistert wird.<br />

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/<br />

GRÜNE)<br />

Auf die menschlichen Probleme der Integration der<br />

NVA in die Bundeswehr wollen wir heute hier gar<br />

nicht erst eingehen. In welcher Situation befinden sich<br />

also die bisher militärisch genutzten Liegenschaften<br />

auf dem Gebiet der fünf neuen Länder? —<br />

Von den rund 3 320 NVA-Liegenschaften wurden<br />

vom BMVg bisher 1 230 zur weiteren Nutzung freigegeben.<br />

1 320 wurden als Wohnungen oder als Forstgelände<br />

unmittelbar an das BMF weitergeleitet. Rund<br />

770 Liegenschaften werden weiterhin militärisch genutzt.<br />

Die Liegenschaften der Sowjetarmee werden erst<br />

bis zum Jahre 1994 vollständig in Bundeseigentum<br />

übergegangen sein.<br />

Ein Übungsplatzkonzept, in das auch die Liegenschaften<br />

einbezogen werden, konnte trotz Stationierungsentscheidung<br />

bisher nicht vorgelegt werden.<br />

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/<br />

GRÜNE)<br />

Ferner ist dem Stationierungskonzept nicht zu entnehmen,<br />

welche Liegenschaften für die zivile Nutzung<br />

in Zukunft noch freigegeben werden sollen.<br />

Die Konfusion wird sogar noch größer, wenn es um<br />

den Erwerb der Liegenschaften aus NVA -Besitz geht.<br />

Sofern diese nämlich nicht für Bundesaufgaben benötigt<br />

werden, kann sie im Prinzip jeder Interessent erwerben,<br />

der bereit ist, nach haushaltsrechtlichen Bestimmungen<br />

den vollen Wert als Kaufpreis zu bezahlen.<br />

Dieser Verfahrensweg gilt auch für die finanziell<br />

angeschlagenen Kommunen der neuen Länder, die<br />

lediglich für die Flächen, die für Naherholungszwecke<br />

ausgewiesen sind, eine Art Vorkaufsrecht<br />

eingeräumt bekommen haben.<br />

(Albrecht Müller [Pleisweiler] [SPD]: Un<br />

glaublich ist das!)<br />

Eine Subventionierung von Grundstücksveräußerungen<br />

für Naherholungszwecke ist nicht möglich.<br />

(Albrecht Müller [Pleisweiler] [SPD]: Da sa<br />

niert sich der Finanzminister!)<br />

Wie aber sollen unter diesen Umständen ein zügiger<br />

Aufbau und die Herstellung der kommunalen Arbeitsfähigkeit<br />

gewährleistet werden?<br />

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Vera<br />

Wollenberger [Bündnis 90/GRÜNE])<br />

Bundesministerin Frau Dr. Adam-Schwaetzer hat<br />

sich am 10. Mai dieses Jahres nachdrücklich dafür<br />

ausgesprochen, die zur Diskussion stehenden Liegenschaften<br />

möglichst schnell den Gemeinden zu übereignen.<br />

Ich zitiere: „In vielen Fällen könnten diese<br />

Liegenschaften kurzfristig der Wohnnutzung oder der<br />

gewerblichen Nutzung zugeführt werden."<br />

Warum war das BMVg oder zumindest das BMF als<br />

Vermögensverwalter bisher nicht in der Lage, ein entsprechendes<br />

Konzept vorzulegen?<br />

Auf meine Anfrage beim Verteidigungsministerium<br />

wurde mir lediglich mitgeteilt, daß die Kommunen<br />

bundeseigene Grundstücke für Verwaltungszwecke<br />

verbilligt kaufen bzw. nutzen können, wenn sie nicht<br />

selber über geeignete Grundstücke verfügen. Ich zitiere:<br />

„Den Gemeinden soll in diesen Fällen grundsätzlich<br />

ein Preisabschlag von 50 % vom Verkehrswert<br />

bzw. Nutzungsentgelt eingeräumt werden. "<br />

Ich frage Sie: Heißt dies im Klartext, daß die Gemeinden<br />

zunächst den Nachweis erbringen müssen,<br />

daß sie eine Liegenschaft tatsächlich für Verwaltungszwecke<br />

benötigen, bevor sie als Käufer in Betracht<br />

gezogen werden? Wer wird wann den Verkehrswert

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