21.01.2014 Aufrufe

33. Sitzung - Deutscher Bundestag

33. Sitzung - Deutscher Bundestag

33. Sitzung - Deutscher Bundestag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2722* <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991<br />

steuerlicher Vergünstigungen sind bereits Vorschläge<br />

erarbeitet worden. Das Gesamtpaket wird dem Bundeskabinett<br />

am 10. Juli 1991 vorliegen. Vorher lassen<br />

sich Aussagen weder über Einzelmaßnahmen, noch<br />

über deren kassenmäßigen Auswirkungen machen.<br />

Anlage 33<br />

Antwort<br />

des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf<br />

die Frage der Abgeordneten Dr. Margrit Wetzel<br />

(SPD) (Drucksache 12/766 Frage 52):<br />

In welcher Höhe wurden aus dem Etat Kommunales Investitionsprogramm<br />

(insbesondere Schulen, Krankenhäuser, Altenheime)<br />

„Gemeinschaftswerk Aufschwung-Ost" in Höhe von<br />

5 Mrd. DM Mittel für den kommunalen Straßenbau verwendet?<br />

Den Kommunen und Kreisen in den neuen Bundesländern<br />

sind im Rahmen des Gemeinschaftswerks<br />

„Aufschwung Ost" vom Bund fünf Milliarden DM als<br />

Investitionspauschale über die Verwaltungen der<br />

neuen Bundesländer zur Verfügung gestellt worden.<br />

Eine ausschließliche Verwendung der Mittel für Investitionen<br />

in soziale Einrichtungen — dies muß betont<br />

werden — ist in der zwischen Bund und Ländern<br />

geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zur Investitionspauschale<br />

nicht vorgesehen. Vielmehr können<br />

bei entsprechendem Bedarf investive Maßnahmen für<br />

die Kommunale Infrastruktur insgesamt, also auch<br />

zum Beispiel für kommunale Gebäude und sonstige<br />

Anlagen allgemein, gefördert werden, mithin auch<br />

kommunale Straßen.<br />

Wie sich die Investitionsvorhaben bei den Kommunen<br />

aufgliedern, ist im Augenblick noch nicht zu sagen,<br />

da sich die neuen Länder zu einer entsprechenden<br />

Berichterstattung an den Bund bisher nicht in der<br />

Lage sehen.<br />

Anlage 34<br />

Antwort<br />

des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf<br />

die Fragen der Abgeordneten Sabine Leutheusser<br />

-<br />

Schnarrenberger (FDP) (Drucksache 12/766 Fragen<br />

53 und 54):<br />

Ist die Bundesregierung bereit, den Privatisierungsauftrag der<br />

Treuhand im Bereich Fremdenverkehr auf die Ferienheime der<br />

Betriebe der NVA und der verschiedenen Sondervermögen sowie<br />

die Gästehäuser des Ministerrates der ehemaligen DDR zu<br />

erweitern?<br />

Ist die Bundesregierung bereit, innerhalb der Treuhand die<br />

Zuständigkeit für die Privatisierung aller touristischen Objekte<br />

zu zentralisieren — und zwar möglichst beim Koordinator Fremdenverkehr<br />

— und dessen Stellung innerhalb der Treuhand<br />

durch Zuordnung eines adäquaten Mitarbeiterstabes zu stärken?<br />

Zu Frage 53:<br />

Die in der Frage angesprochenen Einrichtungen<br />

sind teils der Treuhandanstalt zur Verwaltung und<br />

Verwertung übertragen, teils stehen sie unmittelbar<br />

im Eigentum des Bundes. Diese Aufteilung ist durch<br />

Gesetz geregelt.<br />

Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, hieran etwas<br />

zu ändern.<br />

Zu Frage 54:<br />

Die Trauhandanstalt ist mittlerweile personell und<br />

organisatorisch in der Lage, ihrer Aufgabe voll gerecht<br />

zu werden. So ist zukünftig der Koordinator für<br />

Fremdenverkehr und Tourismus der alleinige Ansprechpartner<br />

für die Privatisierung von Hotels und<br />

Ferienheimen, soweit sie der Verwaltung der Treuhandanstalt<br />

unterliegen. Auch von daher sieht die<br />

Bundesregierung keinen Anlaß, Einfluß auf die Organisationsstruktur<br />

der Treuhandanstalt zu nehmen.<br />

Anlage 35<br />

Antwort<br />

des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf<br />

die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD)<br />

(Drucksache 12/766 Frage 55):<br />

Welche zusätzlichen personellen Möglichkeiten für die<br />

Grenzübergänge Waldhaus und Furth im Wald sieht die Bundesregierung<br />

auf der Grundlage des verabschiedeten Bundeshaushalts,<br />

und welche Chancen eröffnet er, den Beförderungsstau<br />

dort aufzulösen?<br />

Zur Anpassung an die allgemeine Verkehrsentwicklung<br />

ist der Personalbestand der in Bayern an der<br />

Grenze zur Tschechoslowakei gelegenen Zolldienststellen<br />

um insgesamt über 200 Beamte, die bisher an<br />

der innerdeutschen Grenze eingesetzt waren, erhöht<br />

worden. In Kürze werden den Zollämtern Waidhaus<br />

und Furth im Wald insgesamt mehr als 40 weitere<br />

Beamte auf Dauer zugeführt.<br />

Im Bundeshaushalt 1991 sind die notwendigen Personalverstärkungen<br />

an der deutsch-tschechoslowakischen<br />

Grenze berücksichtigt worden. Sie führen aber<br />

insgesamt nicht zu Stellenvermehrungen, weil gleichzeitig<br />

im Zusammenhang mit dem Wegfall von Aufgaben<br />

der Zollverwaltung an der ehemaligen innerdeutschen<br />

Grenze noch Stellenüberhänge abzubauen<br />

sind.<br />

Die Einführung der neuen Funktionsgruppe<br />

„Grenzzolldienst" eröffnet für die in diesem Bereich<br />

eingesetzten Beamten eine Vielzahl von Beförderungsmöglichkeiten.<br />

Zu den konkreten Beförderungsaussichten<br />

der Beschäftigten der Zollämter<br />

Waidhaus und Furth im Wald läßt sich jedoch keine<br />

Aussage machen, da die Beamten der Zollverwaltung<br />

— unabhängig von der Dienststelle, der sie angehören<br />

— bundeseinheitlich nach einer mit der Personalvertretung<br />

abgestimmten Reihenfolge befördert werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!