33. Sitzung - Deutscher Bundestag
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2722* <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991<br />
steuerlicher Vergünstigungen sind bereits Vorschläge<br />
erarbeitet worden. Das Gesamtpaket wird dem Bundeskabinett<br />
am 10. Juli 1991 vorliegen. Vorher lassen<br />
sich Aussagen weder über Einzelmaßnahmen, noch<br />
über deren kassenmäßigen Auswirkungen machen.<br />
Anlage 33<br />
Antwort<br />
des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf<br />
die Frage der Abgeordneten Dr. Margrit Wetzel<br />
(SPD) (Drucksache 12/766 Frage 52):<br />
In welcher Höhe wurden aus dem Etat Kommunales Investitionsprogramm<br />
(insbesondere Schulen, Krankenhäuser, Altenheime)<br />
„Gemeinschaftswerk Aufschwung-Ost" in Höhe von<br />
5 Mrd. DM Mittel für den kommunalen Straßenbau verwendet?<br />
Den Kommunen und Kreisen in den neuen Bundesländern<br />
sind im Rahmen des Gemeinschaftswerks<br />
„Aufschwung Ost" vom Bund fünf Milliarden DM als<br />
Investitionspauschale über die Verwaltungen der<br />
neuen Bundesländer zur Verfügung gestellt worden.<br />
Eine ausschließliche Verwendung der Mittel für Investitionen<br />
in soziale Einrichtungen — dies muß betont<br />
werden — ist in der zwischen Bund und Ländern<br />
geschlossenen Verwaltungsvereinbarung zur Investitionspauschale<br />
nicht vorgesehen. Vielmehr können<br />
bei entsprechendem Bedarf investive Maßnahmen für<br />
die Kommunale Infrastruktur insgesamt, also auch<br />
zum Beispiel für kommunale Gebäude und sonstige<br />
Anlagen allgemein, gefördert werden, mithin auch<br />
kommunale Straßen.<br />
Wie sich die Investitionsvorhaben bei den Kommunen<br />
aufgliedern, ist im Augenblick noch nicht zu sagen,<br />
da sich die neuen Länder zu einer entsprechenden<br />
Berichterstattung an den Bund bisher nicht in der<br />
Lage sehen.<br />
Anlage 34<br />
Antwort<br />
des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf<br />
die Fragen der Abgeordneten Sabine Leutheusser<br />
-<br />
Schnarrenberger (FDP) (Drucksache 12/766 Fragen<br />
53 und 54):<br />
Ist die Bundesregierung bereit, den Privatisierungsauftrag der<br />
Treuhand im Bereich Fremdenverkehr auf die Ferienheime der<br />
Betriebe der NVA und der verschiedenen Sondervermögen sowie<br />
die Gästehäuser des Ministerrates der ehemaligen DDR zu<br />
erweitern?<br />
Ist die Bundesregierung bereit, innerhalb der Treuhand die<br />
Zuständigkeit für die Privatisierung aller touristischen Objekte<br />
zu zentralisieren — und zwar möglichst beim Koordinator Fremdenverkehr<br />
— und dessen Stellung innerhalb der Treuhand<br />
durch Zuordnung eines adäquaten Mitarbeiterstabes zu stärken?<br />
Zu Frage 53:<br />
Die in der Frage angesprochenen Einrichtungen<br />
sind teils der Treuhandanstalt zur Verwaltung und<br />
Verwertung übertragen, teils stehen sie unmittelbar<br />
im Eigentum des Bundes. Diese Aufteilung ist durch<br />
Gesetz geregelt.<br />
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, hieran etwas<br />
zu ändern.<br />
Zu Frage 54:<br />
Die Trauhandanstalt ist mittlerweile personell und<br />
organisatorisch in der Lage, ihrer Aufgabe voll gerecht<br />
zu werden. So ist zukünftig der Koordinator für<br />
Fremdenverkehr und Tourismus der alleinige Ansprechpartner<br />
für die Privatisierung von Hotels und<br />
Ferienheimen, soweit sie der Verwaltung der Treuhandanstalt<br />
unterliegen. Auch von daher sieht die<br />
Bundesregierung keinen Anlaß, Einfluß auf die Organisationsstruktur<br />
der Treuhandanstalt zu nehmen.<br />
Anlage 35<br />
Antwort<br />
des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf<br />
die Frage des Abgeordneten Ludwig Stiegler (SPD)<br />
(Drucksache 12/766 Frage 55):<br />
Welche zusätzlichen personellen Möglichkeiten für die<br />
Grenzübergänge Waldhaus und Furth im Wald sieht die Bundesregierung<br />
auf der Grundlage des verabschiedeten Bundeshaushalts,<br />
und welche Chancen eröffnet er, den Beförderungsstau<br />
dort aufzulösen?<br />
Zur Anpassung an die allgemeine Verkehrsentwicklung<br />
ist der Personalbestand der in Bayern an der<br />
Grenze zur Tschechoslowakei gelegenen Zolldienststellen<br />
um insgesamt über 200 Beamte, die bisher an<br />
der innerdeutschen Grenze eingesetzt waren, erhöht<br />
worden. In Kürze werden den Zollämtern Waidhaus<br />
und Furth im Wald insgesamt mehr als 40 weitere<br />
Beamte auf Dauer zugeführt.<br />
Im Bundeshaushalt 1991 sind die notwendigen Personalverstärkungen<br />
an der deutsch-tschechoslowakischen<br />
Grenze berücksichtigt worden. Sie führen aber<br />
insgesamt nicht zu Stellenvermehrungen, weil gleichzeitig<br />
im Zusammenhang mit dem Wegfall von Aufgaben<br />
der Zollverwaltung an der ehemaligen innerdeutschen<br />
Grenze noch Stellenüberhänge abzubauen<br />
sind.<br />
Die Einführung der neuen Funktionsgruppe<br />
„Grenzzolldienst" eröffnet für die in diesem Bereich<br />
eingesetzten Beamten eine Vielzahl von Beförderungsmöglichkeiten.<br />
Zu den konkreten Beförderungsaussichten<br />
der Beschäftigten der Zollämter<br />
Waidhaus und Furth im Wald läßt sich jedoch keine<br />
Aussage machen, da die Beamten der Zollverwaltung<br />
— unabhängig von der Dienststelle, der sie angehören<br />
— bundeseinheitlich nach einer mit der Personalvertretung<br />
abgestimmten Reihenfolge befördert werden.