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33. Sitzung - Deutscher Bundestag

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2602 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991<br />

Vizepräsident Hans Klein<br />

Die Fragen 11 und 12 der Kollegin Dr. Christine<br />

Lucyga sollen schriftlich beantwortet werden. Die<br />

Antworten werden als Anlagen abgedruckt.<br />

Ich rufe die Frage 13 des Abgeordneten Schily<br />

auf :<br />

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gesamtkosten der<br />

durchgeführten und noch durchzuführenden Maßnahmen zur<br />

Asbestsanierung in öffentlichen und privaten Gebäuden der<br />

Bundesrepublik Deutschland?<br />

Herr Parlamentarischer Staatssekretär, Sie haben<br />

das Wort.<br />

Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär bei der<br />

Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und<br />

Städtebau: Herr Kollege Schily, die Bundesregierung<br />

sieht sich nicht in der Lage, die Höhe der Gesamtkosten<br />

der durchgeführten und noch durchzuführenden<br />

Maßnahmen zur Asbestsanierung in öffentlichen und<br />

privaten Gebäuden zu schätzen. Die dazu notwendigen<br />

umfangreichen und schwierigen Erhebungen<br />

und Untersuchungen liegen weder beim Bund noch<br />

bei den für das Bauen zuständigen Bundesländern<br />

vor. Erhebungen einzelner Hochbauverwaltungen<br />

wie z. B. der Deutschen Bundespost oder Einzelangaben<br />

zu den Kosten bisher durchgeführter oder veranschlagter<br />

Sanierungsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich<br />

des Bundesbauministeriums haben für die<br />

Gesamtsituation der öffentlichen Gebäude keine Aussagekraft,<br />

die ja zum überwiegenden Teil Kommunaloder<br />

Landesbauten sind. Für den privaten Bereich<br />

sind derartige Erfassungen ohnehin nicht möglich,<br />

weil dafür eine Begehung und Untersuchung mindestens<br />

aller bis 1978 errichteten Privatgebäude notwendig<br />

wäre.<br />

Vizepräsident Hans Klein: Herr Kollege Schily, Zusatzfrage.<br />

Otto Schily (SPD): Herr Staatssekretär, meinen Sie<br />

nicht, daß es notwendig wäre, solche Zahlen zu erarbeiten,<br />

und sehen Sie Möglichkeiten, solche Zahlen in<br />

Zukunft zu eruieren? Denn ich könnte mir vorstellen,<br />

daß auch Sie die Auffassung teilen, daß ja in sehr breitem<br />

Umfang solche Sanierungsmaßnahmen notwendig<br />

geworden sind und mit Sicherheit auch schon sehr<br />

kostenaufwendig waren und daß die Politik in der<br />

Zukunft doch darauf gerichtet sein sollte, solchen Reparaturbedarf<br />

zu vermeiden? Wenn man das im Kopf<br />

hat, sollte man sich vielleicht auch Erkenntnisse darüber<br />

verschaffen, welche Größenordnungen zur Debatte<br />

stehen.<br />

Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege<br />

Schily, wir sind uns einig, daß die Politik alles tun<br />

muß, um solche Bauschäden und Gesundheitsschäden,<br />

wie sie aufgetreten sind, zu vermeiden. Aus diesem<br />

Grunde ist schon seit 13 Jahren die Verwendung<br />

des hier besonders relevanten Spritzasbestes untersagt.<br />

In der Zwischenzeit sind weitere Verordnungen<br />

erlassen worden, die letzte Verordnung erst vor wenigen<br />

Wochen von der Bundesregierung, durch die<br />

auch jeder Handel mit asbesthaltigen Produkten untersagt<br />

wird, so daß über den Verordnungsweg sichergestellt<br />

ist, daß Bauschäden und Gesundheitsschäden<br />

im Zusammenhang mit Asbest nicht mehr auftreten<br />

können.<br />

Nichtsdestoweniger bleibt die Frage der Sanierung,<br />

die schon seit vielen Jahren Bund und Länder gemeinsam<br />

beschäftigt. Wir haben schon vor fünf Jahren von<br />

seiten des Bundes gemeinsam mit der ARGE Bau, der<br />

Vereingiung der Länderbauminister, eine Sch rift über<br />

die Sanierung der Asbestschäden in den öffentlichen<br />

Bauten herausgegeben. Die Sanierung ist bereits in<br />

vollem Gange. Eine Kostenschätzung stößt aber auf<br />

die Schwierigkeiten, die ich eben dargelegt habe.<br />

Vizepräsident Hans Klein: Eine zweite Zusatzfrage,<br />

Herr Kollege Schily.<br />

Otto Schily, (SPD): Herr Staatssekretär, welche<br />

Konsequenzen ziehen Sie denn aus dem Vorgang<br />

überhaupt, wenn Sie nun schon kein Zahlenmaterial<br />

haben und ein bißchen im Nebel stochern und wir uns<br />

darüber einig sind, daß es ein Schaden großen Ausmaßes<br />

ist, wie immer man ihn definiert, für die Frage,<br />

welche Baustoffe man zulassen soll, welche Kennzeichnungspflichten<br />

eingeführt werden sollen usw.?<br />

Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege<br />

Schily, es gibt Institute, die Baustoffe auf ihre<br />

Verwendbarkeit und ihre gesundheitliche Unschädlichkeit<br />

prüfen. Die Schäden, die im Zusammenhang<br />

mit Asbest aufgetreten sind, sind allerdings nicht vorhergesehen<br />

worden. Als sie auftraten, ist sehr bald<br />

— im Jahre 1978 — eine Verwendung des Spritzasbestes<br />

untersagt worden.<br />

Vizepräsident Hans Klein: Eine Zusatzfrage, Herr<br />

Kollege Professor Diederich.<br />

Dr. Nils Diederich (Berlin) (SPD): Herr Parlamentarischer<br />

Staatssekretär, wenn es, was einzusehen ist,<br />

schon schwierig ist, einen Gesamtüberblick zu haben:<br />

Haben Sie denn wenigstens einen Überblick über<br />

Anzahl bzw. Anteil der asbestverseuchten Gebäude<br />

und über die notwendigen Kosten der Sanierung der<br />

bundeseigenen Gebäude, einschließlich der Gebäude,<br />

die von Bundesorganen usw. gebraucht werden?<br />

Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär: Es gibt in<br />

Einzelbereichen Untersuchungen, z. B. im Bereich der<br />

Post. Es gibt keine Gesamtuntersuchung für alle Bauten,<br />

die im Eigentum des Bundes stehen. Jedenfalls<br />

kenne ich solche Zahlen im Moment nicht.<br />

(Dr. Peter Struck [SPD]: Solche Auskünfte<br />

kann man sich auch sparen! Das ist ja die<br />

absolute Inkompetenz!)<br />

Vizepräsident Hans Klein: Dann rufe ich die<br />

Frage 14 des Abgeordneten Jürgen Koppelin auf:<br />

Inwieweit werden im Rahmen der Stadt- und Dorfsanierung<br />

und beim städtebaulichen Denkmalschutz im Rahmen des Gemeinschaftswerkes<br />

„Aufschwung Ost" in den einzelnen neuen<br />

Bundesländern die Sanierung bzw. Renovierung von Gastronomiebetrieben<br />

berücksichtigt?<br />

Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort zur Beantwortung.<br />

Jürgen Echternach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege<br />

Koppelin, die Durchführung von Baumaßnahmen<br />

im Rahmen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen<br />

ist regelmäßig Angelegenheit der privaten<br />

Eigentümer. Nach § 177 des Bundesbaugesetzes

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