21.01.2014 Aufrufe

33. Sitzung - Deutscher Bundestag

33. Sitzung - Deutscher Bundestag

33. Sitzung - Deutscher Bundestag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991 2597<br />

Vizepräsident Hans Klein<br />

Zur Beantwortung der Fragen ist der Parlamentarische<br />

Staatssekretär Bernd Schmidbauer erschienen.<br />

Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Karl Stockhausen<br />

auf:<br />

Ist die Bundesregierung bereit, den durch die Verwendung<br />

von „Kieselrot" aus den ehemaligen Hermann-Göring-Werken<br />

in Marsberg (Nordrhein-Westfalen) beim Bau von Freizeitanlagen<br />

betroffenen Kommunen finanziell zu helfen?<br />

Herr Parlamentarischer Staatssekretär, Sie haben<br />

das Wort.<br />

Bernd Schmidbauer, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister<br />

für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:<br />

Herr Kollege Stockhausen, auf Ihre Frage<br />

darf ich wie folgt antworten: Die Beseitigung von Bodenkontaminationen<br />

aus der Kriegszeit ist, soweit es<br />

sich nicht um bundeseigene Grundstücke handelt,<br />

eine Aufgabe, die nach Art. 30 und 104 a des Grundgesetzes<br />

als ordnungsbehördliche Aufgabe den Bundesländern<br />

obliegt. Ob und gegebenenfalls in welchem<br />

Umfang der Bund verpflichtet ist, den Ländern<br />

die Aufwendungen für Kriegsfolgelasten zu erstatten,<br />

richtet sich nach einer auf die fünfziger Jahre zurückgehenden<br />

Staatspraxis, die bei der Neufassung des<br />

Art. 120 des Grundgesetzes in den Jahren 1965 und<br />

1969 als fortgeltende Kostenverteilungsregelung zugrunde<br />

gelegt worden ist.<br />

Nach § 1 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes<br />

sind sämtliche Ansprüche gegen das Deutsche Reich<br />

und die anderen dort genannten Rechtsträger erloschen,<br />

soweit sie nicht durch besondere Bestimmungen<br />

aufrechterhalten wurden.<br />

Nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 des von mir erwähnten Allgemeinen<br />

Kriegsfolgengesetzes in Verbindung mit<br />

§ 1004 BGB hat der Bund den Ländern die Kosten für<br />

die Beseitigung solcher Gefahren zu erstatten, die von<br />

Sachen ausgehen, die Eigentum des Deutschen Reiches<br />

oder eines anderen in § 1 AKG genannten<br />

Rechtsträgers waren. Auf Grund dieser Staatspraxis<br />

ersetzt der Bund den Ländern z. B. die Kosten für die<br />

Beseitigung ehemals reichseigener Kampfmittel auf<br />

nicht bundeseigenen Liegenschaften.<br />

Nicht erstattungsfähig — das zielt auf Ihre Frage<br />

ab — sind die Beseitigungskosten für Sachen im Eigentum<br />

anderer natürlicher oder juristischer Personen.<br />

Dies gilt auch für chemische Stoffe, deren Eigentümer<br />

Unternehmen waren, an denen das Deutsche<br />

Reich beteiligt war, z. B. die Hermann-Göring-<br />

Werke.<br />

Maßgebend für eine Kostenerstattungspflicht nach<br />

§ 19 Abs. 2 Nr. 1 AKG ist, daß das Deutsche Reich<br />

selbst Eigentum an den in Betracht kommenden chemischen<br />

Stoffen gehabt hat. Ansprüche gegen das<br />

Deutsche Reich können auch nicht im Wege der<br />

Durchgriffshaftung begründet werden.<br />

Vizepräsident Hans Klein: Zusatzfrage.<br />

Karl Stockhausen (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär,<br />

das war natürlich ein Überrollen mit vielen Paragraphen.<br />

Dem kann man im Moment gar nicht folgen.<br />

Klar ist doch, daß die Hermann-Göring-Werke<br />

Reichseigentum waren, daß die Betroffenen nach<br />

1945 Abfall aus dem Kupferbergwerk in dem Glauben<br />

benutzt haben, sehr billig Sportplätze, Laufflächen<br />

oder andere Einrichtungen mit diesem Kieselrot aufzuschütten.<br />

Heute stellt sich heraus, daß sie dioxinbelastet<br />

sind und daß enorme Aufwendungen, und zwar<br />

von den Kommunen, aber auch von Vereinen, notwendig<br />

sind, das Kieselrot zu beseitigen. Gibt es, abgesehen<br />

von Paragraphen, keinen Ermessensspielraum,<br />

daß der Bund ohne gesetzliche Verpflichtung<br />

bemüht ist, den Kommunen zu helfen?<br />

Bernd Schmidbauer, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege<br />

Stockhausen, ich habe Ihnen die Rechtspraxis<br />

hier dargestellt, sehr theoretisch und für Sie auch zum<br />

Nachvollziehen. Ich darf Ihnen aber gleichzeitig sagen,<br />

daß wir vor wenigen Tagen gemeinsame Handlungsempfehlungen<br />

für diese belasteten Flächen zusammen<br />

mit den Ländern erstellt haben und daß es<br />

darüber hinaus weitere Besprechungen gemeinsam<br />

mit den Ländern gibt, um nach Lösungen in diesem<br />

Bereich zu suchen. Aber im Augenblick ist die Rechtspraxis<br />

so, daß der Bund keine finanziellen Hilfestellungen<br />

geben kann.<br />

Vizepräsident Hans Klein: Weitere Zusatzfrage.<br />

Karl Stockhausen (CDU/CSU): Kann ich aus der<br />

letzten Formulierung entnehmen, daß in Fortführung<br />

der begonnenen Gespräche eventuell doch noch Hilfe<br />

vom Bund zu erwarten ist?<br />

Bernd Schmidbauer, Parl. Staatssekretär: Das kann<br />

ich Ihnen so nicht beantworten. Aber Sie können davon<br />

ausgehen, daß wir bereit sind, im Zusammenhang<br />

mit der Sanierung dieser Flächen — dies wird eine<br />

große Aufgabe für die Länder darstellen — jeden Einzelfall<br />

entsprechend zu prüfen.<br />

(Karl Stockhausen [CDU/CSU]: Schönen<br />

Dank!)<br />

Vizepräsident Hans Klein: Frau Kollegin, eine Zusatzfrage.<br />

Marion Caspers-Merk (SPD): Herr Staatssekretär,<br />

Sie haben in der gemeinsamen <strong>Sitzung</strong> des Sportausschusses<br />

und des Umweltausschusses damals ausgeführt,<br />

daß es möglich sei, eventuell über die Abfallabgabe<br />

zu einer Bundesfinanzierung zu kommen. Halten<br />

Sie diese Aussage aufrecht?<br />

Bernd Schmidbauer, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin,<br />

ich bin Ihnen für die Frage sehr dankbar. Wir<br />

haben bei dieser Ausschußsitzung eine Möglichkeit<br />

aufgezeigt, wie Bund und Länder gemeinsam in dieser<br />

Frage zu neuen Finanzierungsmechanismen kommen<br />

können — Sie haben dort auch gehört, daß eines<br />

der anwesenden Länder, Nordrhein-Westfalen, dies<br />

bereits aufgegriffen hat — , mit denen wir in der Lage<br />

wären, über einen gemeinsamen finanziellen Beitrag<br />

durch eine solche Abfallabgabe solche Dinge als Altlasten,<br />

um den Begriff zu verwenden, zu finanzieren.<br />

Diese Aussage steht.<br />

Vizepräsident Hans Klein: Ich rufe die Frage 2 des<br />

Kollegen Stockhausen auf:<br />

Ist die Bundesregierung bereit, bei den ihr direkt oder indirekt<br />

zugeordneten Dienststellen (Deutsche Bundespost, Deutsche<br />

Bundesbahn, Zoll, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz usw.) Hydrauliköl<br />

auf biologischer Basis (beispielsweise Rapsöl) einzusetzen,<br />

um die Belastung der Umwelt zu vermindern?

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!