33. Sitzung - Deutscher Bundestag
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2706* <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991<br />
Kreuzungsräumen ermöglicht, damit den Rückstau<br />
erheblich vermindert, und daß es ausgesprochen<br />
preiswert ist und aufwendige Ampelausstattung erspart.<br />
Natürlich sollte es, wie bei allen preiswerten<br />
Accessoires, nur an solchen Stellen zur Anwendung<br />
gelangen, wo seine Regelwirkung gut ist, wo es nicht<br />
überfordert wird, kurz, wo es nützlich ist. Solche Stellen<br />
sind aber in unseren Straßen in überreichlicher<br />
Zahl vorhanden. Seine Anwendung hat sich in den<br />
jetzigen, nun neuen Bundesländern seit vielen Jahren<br />
bewährt.<br />
Mehr noch in einem unbeabsichtigten, aber beeindruckenden<br />
mehrwöchigen Feldversuch hat der ehemalige<br />
Berliner Verkehrssenator Wagner bewiesen,<br />
daß mit dem Entfernen dieses kleinen Helfers sich<br />
hervorragend kilometerlange Staus mit dem zugehörigen<br />
Verkehrschaos und Belastungen für die Menschen<br />
hervorrufen lassen. Das hatte die Wirkung, daß<br />
der konkurrierende Bausenator und der nachfolgende<br />
Verkehrssenator die kleinen Pfeile wieder anmontieren<br />
ließen, wofür ihnen die Berliner noch heute, trotz<br />
der doppelten Kosten, dankbar sind. Der Landtag von<br />
Sachsen hat übrigens beschlossen, die grünen Pfeile<br />
erhalten zu wollen.<br />
Noch ein Hinweis: In den USA kommt man sogar<br />
bei gleicher Verfahrensweise an den Ampeln ohne<br />
grüne Pfeile aus, aber vielleicht ist dort grün nicht<br />
besonders populär.<br />
Wie ist nun heute die Sachlage bei uns?<br />
Der Herr Verkehrsminister hat sich, in diesem Falle<br />
in dankenswerter Weise, schon öffentlich positiv für<br />
dieses Verkehrszeichen ausgesprochen.<br />
In den neuen Bundesländern bleibt dieser Pfeil vorerst,<br />
d. h. bis Ende 1991 erhalten. Eine Verlängerung<br />
dieser Frist ist vorgesehen. Seine Einführung in den<br />
alten Bundesländern wird erwogen, insbesondere da<br />
sich herausgestellt hat, daß entgegen früheren Aussagen<br />
die Wiener Konvention dieses Verkehrszeichen<br />
zuläßt, es also nicht ausdrücklich verbietet.<br />
Zur Zeit wird durch das Bundesamt für Straßenwesen<br />
zusammen mit der Hochschule für Verkehr in<br />
Dresden ein Gutachten zur Anwendbarkeit des grünen<br />
Pfeils erarbeitet. Dieses Gutachten, das für Juli<br />
1991 avisiert ist, sollte abgewartet werden. Wir empfehlen<br />
daher, den vorliegenden Antrag zur weiteren<br />
Bearbeitung an den Verkehrsausschuß und natürlich<br />
auch an den Haushaltsausschuß zu überweisen.<br />
Noch ein Wort zum Abschluß. Wir haben hier mit<br />
diesem kleinen Verkehrsregelzeichen ein besonders<br />
gutes Beispiel, wie man eine Regelungsangelegenheit<br />
vertrauensvoll in die Hände der verantwortungsbe-<br />
-<br />
wußten Bürger legen kann, und das mit bewiesenem<br />
Erfolg.<br />
Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär beim Bundes<br />
minister für Verkehr: Die Grün-Pfeil-Regelung wurde<br />
1977 in die Straßenverkehrs-Ordnung der damaligen<br />
DDR aufgenommen; zuvor war das Rechtsabbiegen<br />
bei Rot generell erlaubt. In der Begründung zur Grün-<br />
Pfeil-Regelung heißt es: ,,... in Übereinstimmung mit<br />
der Wiener Konvention wurde das Rechtsabbiegen<br />
bei Rot verboten, in Ausnahmefällen soll diese an sich<br />
bewährte Form des nichtkonfliktfreien Rechtsabbiegens<br />
jedoch noch zugelassen werden, ..."<br />
In der Praxis wurde dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis<br />
jedoch umgekehrt, der grüne Pfeil wurde an 70<br />
bis 80 % der Kreuzungen in der bisherigen DDR installiert.<br />
Die Bundesregierung hat auf Probleme beim Abbau<br />
des grünen Pfeils rasch reagiert.<br />
Der Abbau des grünen Pfeils brachte spürbare Behinderungen<br />
im Verkehrsfluß in den neuen Ländern.<br />
Daher hat das Bundesverkehrsministerium bereits<br />
Ende 1990 mit einer Übergangsregelung (3. Ausnahmeverordnung<br />
zur Straßenverkehrsordnung vom<br />
11. Dezember 1990) die weitere Verwendung des grünen<br />
Pfeils in den neuen Ländern bis zum 31. Dezember<br />
1991 zugelassen. Der Bundesregierung ist bekannt,<br />
daß ein sachgerechter Abbau der Grünpfeile<br />
und eine Umstellung auf die nach der Straßenverkehrs-Ordnung<br />
zulässigen Möglichkeiten — wie grüner<br />
Lichtpfeil oder gesonderte Abbiegespur mit negativem<br />
Vorfahrtszeichen — bis zum Ablauf dieser<br />
Übergangsfrist nicht möglich sein wird. Wir streben<br />
daher eine Verlängerung der Übergangsfrist durch<br />
eine neue Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung<br />
an. Insofern dürften die in dem Antrag<br />
zum Ausdruck gebrachten Bedenken gegen einen sofortigen<br />
Abbau des grünen Pfeils ausgeräumt sein.<br />
Zur weiteren Zukunft der Grün-Pfeil-Regelung:<br />
Um in der Zukunft eine endgültige Entscheidung<br />
zur Aufnahme/Nichtaufnahme des grünen Pfeils in<br />
die Straßenverkehrs-Ordnung treffen zu können, hat<br />
der Bundesminister für Verkehr die Bundesanstalt für<br />
Straßenwesen (Außenstelle Berlin) beauftragt, gemeinsam<br />
mit der Hochschule für Verkehr in Dresden<br />
eine Analyse auf der Basis der Verkehrskonflikttechnik<br />
zu erstellen. Die Vorlage des Gutachtens wird für<br />
Juli dieses Jahres erwartet. Dann wird zu prüfen sein,<br />
ob und gegebenenfalls wie die Regelung über den<br />
grünen Pfeil umgesetzt werden kann. Hierbei wird<br />
auch eine Rolle spielen, inwieweit eine solche Regelung<br />
mit dem Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen<br />
vereinbar ist.<br />
Die in Aussicht stehende weitere Verlängerung der<br />
Übergangsfrist für die Grün-Pfeil-Regelung wird es<br />
nicht zu akuten Problemen kommen lassen und bietet<br />
genügend Zeit auch für bauliche Veränderungen im<br />
Kreuzungsbereich; über die Zukunft der Grün-Pfeil-<br />
Regelung und deren eventuelle Übernahme in die<br />
Straßenverkehrs-Ordnung kann somit in Ruhe entschieden<br />
werden.<br />
Anlage 10<br />
Zu Protokoll gegebene Reden<br />
zu Tagesordnungspunkt 14<br />
— Erste Beratung zum Bundesbesoldungsund<br />
-versorgungsanpassungsgesetz 1991 —<br />
Johannes Gerster (Mainz) (CDU/CSU): Der Ihnen<br />
vorliegende Entwurf des Besoldungs- und Versor<br />
gungsanpassungsgesetzes 1991 setzt die erfolgreiche