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33. Sitzung - Deutscher Bundestag

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2706* <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991<br />

Kreuzungsräumen ermöglicht, damit den Rückstau<br />

erheblich vermindert, und daß es ausgesprochen<br />

preiswert ist und aufwendige Ampelausstattung erspart.<br />

Natürlich sollte es, wie bei allen preiswerten<br />

Accessoires, nur an solchen Stellen zur Anwendung<br />

gelangen, wo seine Regelwirkung gut ist, wo es nicht<br />

überfordert wird, kurz, wo es nützlich ist. Solche Stellen<br />

sind aber in unseren Straßen in überreichlicher<br />

Zahl vorhanden. Seine Anwendung hat sich in den<br />

jetzigen, nun neuen Bundesländern seit vielen Jahren<br />

bewährt.<br />

Mehr noch in einem unbeabsichtigten, aber beeindruckenden<br />

mehrwöchigen Feldversuch hat der ehemalige<br />

Berliner Verkehrssenator Wagner bewiesen,<br />

daß mit dem Entfernen dieses kleinen Helfers sich<br />

hervorragend kilometerlange Staus mit dem zugehörigen<br />

Verkehrschaos und Belastungen für die Menschen<br />

hervorrufen lassen. Das hatte die Wirkung, daß<br />

der konkurrierende Bausenator und der nachfolgende<br />

Verkehrssenator die kleinen Pfeile wieder anmontieren<br />

ließen, wofür ihnen die Berliner noch heute, trotz<br />

der doppelten Kosten, dankbar sind. Der Landtag von<br />

Sachsen hat übrigens beschlossen, die grünen Pfeile<br />

erhalten zu wollen.<br />

Noch ein Hinweis: In den USA kommt man sogar<br />

bei gleicher Verfahrensweise an den Ampeln ohne<br />

grüne Pfeile aus, aber vielleicht ist dort grün nicht<br />

besonders populär.<br />

Wie ist nun heute die Sachlage bei uns?<br />

Der Herr Verkehrsminister hat sich, in diesem Falle<br />

in dankenswerter Weise, schon öffentlich positiv für<br />

dieses Verkehrszeichen ausgesprochen.<br />

In den neuen Bundesländern bleibt dieser Pfeil vorerst,<br />

d. h. bis Ende 1991 erhalten. Eine Verlängerung<br />

dieser Frist ist vorgesehen. Seine Einführung in den<br />

alten Bundesländern wird erwogen, insbesondere da<br />

sich herausgestellt hat, daß entgegen früheren Aussagen<br />

die Wiener Konvention dieses Verkehrszeichen<br />

zuläßt, es also nicht ausdrücklich verbietet.<br />

Zur Zeit wird durch das Bundesamt für Straßenwesen<br />

zusammen mit der Hochschule für Verkehr in<br />

Dresden ein Gutachten zur Anwendbarkeit des grünen<br />

Pfeils erarbeitet. Dieses Gutachten, das für Juli<br />

1991 avisiert ist, sollte abgewartet werden. Wir empfehlen<br />

daher, den vorliegenden Antrag zur weiteren<br />

Bearbeitung an den Verkehrsausschuß und natürlich<br />

auch an den Haushaltsausschuß zu überweisen.<br />

Noch ein Wort zum Abschluß. Wir haben hier mit<br />

diesem kleinen Verkehrsregelzeichen ein besonders<br />

gutes Beispiel, wie man eine Regelungsangelegenheit<br />

vertrauensvoll in die Hände der verantwortungsbe-<br />

-<br />

wußten Bürger legen kann, und das mit bewiesenem<br />

Erfolg.<br />

Wolfgang Gröbl, Parl. Staatssekretär beim Bundes<br />

minister für Verkehr: Die Grün-Pfeil-Regelung wurde<br />

1977 in die Straßenverkehrs-Ordnung der damaligen<br />

DDR aufgenommen; zuvor war das Rechtsabbiegen<br />

bei Rot generell erlaubt. In der Begründung zur Grün-<br />

Pfeil-Regelung heißt es: ,,... in Übereinstimmung mit<br />

der Wiener Konvention wurde das Rechtsabbiegen<br />

bei Rot verboten, in Ausnahmefällen soll diese an sich<br />

bewährte Form des nichtkonfliktfreien Rechtsabbiegens<br />

jedoch noch zugelassen werden, ..."<br />

In der Praxis wurde dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis<br />

jedoch umgekehrt, der grüne Pfeil wurde an 70<br />

bis 80 % der Kreuzungen in der bisherigen DDR installiert.<br />

Die Bundesregierung hat auf Probleme beim Abbau<br />

des grünen Pfeils rasch reagiert.<br />

Der Abbau des grünen Pfeils brachte spürbare Behinderungen<br />

im Verkehrsfluß in den neuen Ländern.<br />

Daher hat das Bundesverkehrsministerium bereits<br />

Ende 1990 mit einer Übergangsregelung (3. Ausnahmeverordnung<br />

zur Straßenverkehrsordnung vom<br />

11. Dezember 1990) die weitere Verwendung des grünen<br />

Pfeils in den neuen Ländern bis zum 31. Dezember<br />

1991 zugelassen. Der Bundesregierung ist bekannt,<br />

daß ein sachgerechter Abbau der Grünpfeile<br />

und eine Umstellung auf die nach der Straßenverkehrs-Ordnung<br />

zulässigen Möglichkeiten — wie grüner<br />

Lichtpfeil oder gesonderte Abbiegespur mit negativem<br />

Vorfahrtszeichen — bis zum Ablauf dieser<br />

Übergangsfrist nicht möglich sein wird. Wir streben<br />

daher eine Verlängerung der Übergangsfrist durch<br />

eine neue Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung<br />

an. Insofern dürften die in dem Antrag<br />

zum Ausdruck gebrachten Bedenken gegen einen sofortigen<br />

Abbau des grünen Pfeils ausgeräumt sein.<br />

Zur weiteren Zukunft der Grün-Pfeil-Regelung:<br />

Um in der Zukunft eine endgültige Entscheidung<br />

zur Aufnahme/Nichtaufnahme des grünen Pfeils in<br />

die Straßenverkehrs-Ordnung treffen zu können, hat<br />

der Bundesminister für Verkehr die Bundesanstalt für<br />

Straßenwesen (Außenstelle Berlin) beauftragt, gemeinsam<br />

mit der Hochschule für Verkehr in Dresden<br />

eine Analyse auf der Basis der Verkehrskonflikttechnik<br />

zu erstellen. Die Vorlage des Gutachtens wird für<br />

Juli dieses Jahres erwartet. Dann wird zu prüfen sein,<br />

ob und gegebenenfalls wie die Regelung über den<br />

grünen Pfeil umgesetzt werden kann. Hierbei wird<br />

auch eine Rolle spielen, inwieweit eine solche Regelung<br />

mit dem Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen<br />

vereinbar ist.<br />

Die in Aussicht stehende weitere Verlängerung der<br />

Übergangsfrist für die Grün-Pfeil-Regelung wird es<br />

nicht zu akuten Problemen kommen lassen und bietet<br />

genügend Zeit auch für bauliche Veränderungen im<br />

Kreuzungsbereich; über die Zukunft der Grün-Pfeil-<br />

Regelung und deren eventuelle Übernahme in die<br />

Straßenverkehrs-Ordnung kann somit in Ruhe entschieden<br />

werden.<br />

Anlage 10<br />

Zu Protokoll gegebene Reden<br />

zu Tagesordnungspunkt 14<br />

— Erste Beratung zum Bundesbesoldungsund<br />

-versorgungsanpassungsgesetz 1991 —<br />

Johannes Gerster (Mainz) (CDU/CSU): Der Ihnen<br />

vorliegende Entwurf des Besoldungs- und Versor<br />

gungsanpassungsgesetzes 1991 setzt die erfolgreiche

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