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33. Sitzung - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991 2723*<br />

Anlage 36<br />

Antwort<br />

des Parl. Staatssekretärs Dr. Joachim Grünewald auf<br />

die Fragen des Abgeordneten Dietmar Schütz (SPD)<br />

(Drucksache 12/766 Fragen 56 und 57):<br />

Steht die Bundesregierung jetzt nicht mehr zu ihrer mit den<br />

Regierungschefs der Länder getroffenen Übereinkunft vom<br />

12. Dezember 1989 — die vor Ort durch den damaligen Bundesminister<br />

für Bildung und Wissenschaft, Jürgen W. Möllemann,<br />

bekräftigt wurde — Studentenwerken ehemalige Kasernen zu<br />

günstigen Konditionen zur Verfügung zu stellen?<br />

Wie soll im Kaufvertrag mit dem britischen Investor sichergestellt<br />

werden (z. B. durch Begrenzung der Höchstmiete etc.), daß<br />

der Investor — wie in der Presse angekündigt — dort 270 Studentenwohnungen<br />

bauen wird?<br />

Zu Frage 56:<br />

Die in dem Protokoll der Ministerpräsidentenkonferenz<br />

vom 21. Dezember 1989 enthaltene Forderung<br />

der Länder, der Bund solle geeignete bundeseigene<br />

Baugrundstücke „zu einem symbolischen Preis" zur<br />

Schaffung von Wohnraum für Studenten bereitstellen,<br />

ist im Rahmen der Besprechung des Bundeskanzlers<br />

mit den Regierungschefs der Länder in die „gemeinsame<br />

Erklärung der Regierungschefs von Bund und<br />

Ländern zu grundsätzlichen Fragen der Bildungs- und<br />

Forschungspolitik" nicht aufgenommen worden.<br />

In der Ministerpräsidentenkonferenz am 21. Dezember<br />

1989 ist deshalb keine Übereinkunft getroffen<br />

worden.<br />

Zu Frage 57:<br />

Es geht bei Ihrer Frage offenbar um die Pferdemarkt-Kaserne<br />

in Oldenburg.<br />

Der meistbietende Kaufinteressent, ein britischer<br />

Staatsangehöriger, beabsichtigt nach Angaben des<br />

ihn vertretenden Anwalts, die beiden unteren Stockwerke<br />

des Hauptgebäudes der Pferdemarkt-Kaserne<br />

einer gewerblichen Nutzung zuzuführen (beispielsweise<br />

Praxen für Ärzte und Anwälte) und in den beiden<br />

oberen Stockwerken Studentenwohnraum zu<br />

schaffen.<br />

In den Kaufvertrag sollen folgende Forderungen<br />

des Bundes aufgenommen werden:<br />

— Die Herrichtung zu Studentenwohnungen ist in<br />

spätestens 5 Jahren nach Eigentumsübertragung<br />

abgeschlossen. Die Nutzung als Studentenwohnungen<br />

wird für mindestens 10 Jahre nach Abschluß<br />

der Baumaßnahmen aufrechterhalten.<br />

— Der Mietzins beträgt höchstens 8, — DM/m 2. Er ist<br />

für die Dauer von einem Jahr nach Erstvermietung<br />

unveränderlich. Nach diesem Zeitraum ist eine<br />

Steigerung im Verhältnis der Steigerung der Mietzinsen<br />

im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau<br />

zulässig.<br />

— Der Bund hat sich im Kaufvertrag das Recht des<br />

Wiederkaufs für den Fall vorzubehalten, daß das<br />

Grundstück nicht vertragsgemäß verwendet<br />

wird.<br />

Zur Sicherung dieses Rechts ist eine Vormerkung<br />

für den Bund an dem Kaufgrundstück zu bestellen<br />

und an erster Rangstelle einzutragen.<br />

Im übrigen hat der Bund vom Kaufinteressenten<br />

gefordert, daß auch im Nebengebäude (rd. 660 m 2 )<br />

Studentenwohnungen einzurichten sind.<br />

Anlage 37<br />

Antwort<br />

des Parl. Staatssekretärs Klaus Beckmann auf die<br />

Frage des Abgeordneten Wolfgang Meckelburg<br />

(CDU/CSU) (Drucksache 12/766 Frage 66):<br />

Wie verhält sich die Bundesregierung zu Vorschlägen, Unternehmen,<br />

die bisher in der reinen Kohleförderung und -verwertung<br />

tätig sind, bei deren Bemühen zu fördern, wie andere Energiekonzerne<br />

auch neue Märkte in anderen Bereichen zu erschließen,<br />

und ist sie bereit, rechtliche und praktische Hindernisse,<br />

die dabei im Wege stehen, umgehend zu beseitigen?<br />

Die Unternehmen des deutschen Steinkohlenbergbaus<br />

unterscheiden sich von anderen Energiekonzernen<br />

u. a. dadurch, daß sie in hohem Maße von öffentlichen<br />

Hilfen abhängig sind.<br />

Von den heute im Prinzip nur noch drei selbständigen<br />

Bergbauunternehmen verfügt vor allem die Ruhrkohle<br />

AG bereits über einen umfangreichen Beteiligungsbereich.<br />

Dort erzielt sie rd. ein Drittel ihres Konzernumsatzes.<br />

Einer begrenzten und wirtschaftlich<br />

vernünftigen Ausweitung dieses Bereichs hat die<br />

Bundesregierung nichts in den Weg gelegt; die aus<br />

bürgschaftsrechtlichen Gründen erforderliche Zustimmung<br />

der öffentlichen Hand zum Erwerb von Beteiligungen<br />

ist in aller Regel erteilt worden.<br />

Eine Förderung der Bergbauunternehmen aus den<br />

Kohlehilfen zur Erschließung neuer Märkte, in denen<br />

sie im Wettbewerb mit anderen Unternehmen stehen,<br />

kann nicht in Betracht kommen. Die den Bergbauunternehmen<br />

gewährten Kohlehilfen sind zweckgebunden<br />

zur Erhaltung des politisch gewollten Versorgungsbeitrages<br />

der deutschen Steinkohle. Die Kohlehilfen<br />

können auch nur in dem Umfang gewährt werden,<br />

wie die Unternehmen alle eigenen Möglichkeiten<br />

der Finanzierung und zur Rationalisierung ausgeschöpft<br />

haben; Gewinne aus Beteiligungen sind<br />

grundsätzlich zur Verringerung der Kohlehilfen zu<br />

verwenden.<br />

Die bereits erfolgte Diversifizierung trägt auch zur<br />

Beschleunigung des Strukturwandels und zur Bewältigung<br />

des Personalüberhangs bei. Als Instrument zur<br />

Schaffung neuer Arbeitsplätze im Nichtmontanbereich<br />

stehen in den Bergbauregionen Hilfen aus der<br />

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen<br />

Wirtschaftsstruktur und anderen Förderprogrammen<br />

zur Verfügung.<br />

Anlage 38<br />

Antwort<br />

des Parl. Staatssekretärs Klaus Beckmann auf die Fragen<br />

des Abgeordneten Gernot Erler (SPD) (Drucksache<br />

12/766 Fragen 67 und 68) :

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