33. Sitzung - Deutscher Bundestag
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2730* <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991<br />
Für die 23. Kalenderwoche liegen keine Hinweise<br />
auf Verdichtungen des Flugbetriebs in der Pfalz vor.<br />
Auch auf Tiefflugübungen über der Stadt Ludwigshafen<br />
liegen keine Anhaltspunkte vor. Das aus der<br />
Luft erkennbar zum Stadtkern gehörende Siedlungsgebiet<br />
von Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern<br />
darf nicht unterhalb von 2 000 Fuß (ca. 600 m) überflogen<br />
werden.<br />
Zu Frage 102:<br />
Es gibt keine Anzeichen dafür, daß eine Bedrohungssituation<br />
vorliegt, die auf einen möglichen<br />
Überraschungsschlag „des Ostens" hindeutet.<br />
Bezüglich der Tiefflugübungen weist die Bundesregierung<br />
allerdings darauf hin, daß Streitkräfte auch<br />
weiterhin ihren Auftrag nur dann erfüllen können,<br />
wenn sie bereits im Frieden die hierfür erforderliche<br />
Ausbildung erhalten. Für die Luftstreitkräfte bedeutet<br />
dies, daß den fliegenden Besatzungen angemessene<br />
Übungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden<br />
müssen, ohne die die Befähigung zum auftragsgemäßen<br />
und sicheren Führen eines Luftfahrzeuges nicht<br />
erhalten werden kann.<br />
Anlage 57<br />
Antwort<br />
des Parl. Staatssekretärs Willy Wimmer auf die Fragen<br />
der Abgeordneten Lydia Westrich (SPD) (Drucksache<br />
12/766 Fragen 103 und 104):<br />
Welchen Anteil haben die Alliierten zur Zeit an den Tiefflugübungen<br />
über der Pfalz und über der Bundesrepublik Deutschland<br />
insgesamt?<br />
Wie begründen die Alliierten gegenüber der Bundesregierung<br />
die Fortsetzung ihrer Tiefflugübungen, und wie kontrolliert<br />
die Bundesrepublik Deutschland die Einhaltung der 300 m<br />
Grenze?<br />
Zu Frage 103:<br />
Der Anteil der Alliierten am Tiefflug beträgt ca.<br />
65 % des Gesamtumfanges.<br />
Statistiken über die Tiefflugbelastung einzelner<br />
Bundesländer werden nicht geführt.<br />
Zu Frage 104:<br />
Gemäß Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut<br />
§ 46 Abs. 1 haben die Alliierten das Recht, im Luftraum<br />
der Bundesrepublik Deutschland zu fliegen. Die<br />
Untergrenze von 300 m wird von ihnen - beachtet.<br />
- Der Führungsstab der Luftwaffe setzt SKYGUARD<br />
Geräte ein, um die Einhaltung der Tiefflugmindesthöhe<br />
zu überwachen.<br />
Anlage 58<br />
Antwort<br />
des Parl. Staatssekretärs Willy Wimmer auf die Frage<br />
des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache<br />
12/766 Frage 105):<br />
Warum hat die Bundesregierung einer Feststellung im Gemeinsamen<br />
Kommuniqué des Verteidigungsplanungsausschusses<br />
und der nuklearen Planungsgruppe der NATO vom<br />
28./29. Mai 1991 zugestimmt, nach der „die endgültige Vernichtung<br />
der im INF-Vertrag erfaßten amerikanischen und sowjetischen<br />
Flugkörper nunmehr vollzogen wurde", obwohl 24 vom<br />
INF-Vertrag erfaßte SS 23-Flugkörper sowjetischer Herkunft<br />
seit dem Tage der deutschen Einheit der Verfügungsgewalt der<br />
Bundesregierung unterliegen und bis heute nicht vernichtet<br />
worden sind?<br />
Die Bundesregierung hat diesem Kommuniqué zugestimmt,<br />
weil die darin getroffene Aussage den Tatsachen<br />
entspricht. Die Bundesregierung stützt sich<br />
dabei wie alle anderen Verbündeten auf Erklärungen<br />
der beiden INF-Vertragsstaaten, der Sowjetunion und<br />
der Vereinigten Staaten, daß die Vernichtung der vom<br />
INF-Vertrag erfaßten Systeme beider Staaten wie im<br />
Vertrag vorgesehen abgeschlossen ist. Die Eliminierung<br />
dieser Systeme ist in beiderseitigen Inspektionen<br />
überprüft und nachgewiesen worden. Die Bundesrepublik<br />
Deutschland ist nicht Vertragspartner des INF-<br />
Vertrages. Aus diesem Vertrag ist daher für die Bundesrepublik<br />
Deutschland keine Verpflichtung zur<br />
Vernichtung der von der ehemaligen NVA übernommenen<br />
SS-23-Flugkörper abzuleiten. Gleichwohl hat<br />
die Bundesregierung alle Vorbereitungen getroffen,<br />
um diese Systeme so bald wie möglich zu vernichten.<br />
Anlage 59<br />
Antwort<br />
der Parl. Staatssekretärin Roswitha Verhülsdonk auf<br />
die Fragen der Abgeordneten Dr. Helga Otto (SPD)<br />
(Drucksache 12/766 Fragen 106 und 107):<br />
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die finanzielle<br />
Lage der Träger der Freien Wohlfahrtsverbände in den<br />
neuen Bundesländern zu verbessern — besonders auch unter<br />
dem Blickwinkel der Notwendigkeit, sie in die Lage zu versetzen,<br />
die Kindergärten und Kinderkrippen zu erhalten — und die<br />
katastrophale Situation in diesen Einrichtungen in den neuen<br />
Bundesländern zu verbessern?<br />
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Bank für<br />
Sozialwirtschaft mit finanziellen Mitteln auszustatten, so daß sie<br />
in die Lage versetzt wird, den freien Wohlfahrtsverbänden der<br />
neuen Bundesländer Kredite zu gewähren?<br />
Zu Frage 106:<br />
Die Freie Wohlfahrtspflege ist ein unverzichtbarer<br />
Faktor des modernen Sozialstaates. Dies ist auch im<br />
Einigungsvertrag gewürdigt worden.<br />
In den alten Ländern, verfügt die Freie Wohlfahrtspflege<br />
in mehr als 64 000 Einrichtungen über ca.<br />
2,5 Mio Betten und Plätze und beschäftigt rd. 750 000<br />
hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.<br />
Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung der<br />
Freien Wohlfahrtspflege bewußt.<br />
Daher wurde der Titel für die zentralen und internationalen<br />
Aufgaben einschließlich der Fortbildung in<br />
1991 auf 68 Mio DM von 30 Mio DM in 1990 erhöht.<br />
Der größte Teil der zusätzlichen Summe soll für den<br />
Aufbau der Freien Wohlfahrtspflege in den neuen<br />
Bundesländern eingesetzt werden, damit die einzelnen<br />
sozialen Einrichtungen auch ein Wirkungsoptimum<br />
erreichen.