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33. Sitzung - Deutscher Bundestag

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2730* <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode — <strong>33.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Bonn, Mittwoch, den 19. Juni 1991<br />

Für die 23. Kalenderwoche liegen keine Hinweise<br />

auf Verdichtungen des Flugbetriebs in der Pfalz vor.<br />

Auch auf Tiefflugübungen über der Stadt Ludwigshafen<br />

liegen keine Anhaltspunkte vor. Das aus der<br />

Luft erkennbar zum Stadtkern gehörende Siedlungsgebiet<br />

von Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern<br />

darf nicht unterhalb von 2 000 Fuß (ca. 600 m) überflogen<br />

werden.<br />

Zu Frage 102:<br />

Es gibt keine Anzeichen dafür, daß eine Bedrohungssituation<br />

vorliegt, die auf einen möglichen<br />

Überraschungsschlag „des Ostens" hindeutet.<br />

Bezüglich der Tiefflugübungen weist die Bundesregierung<br />

allerdings darauf hin, daß Streitkräfte auch<br />

weiterhin ihren Auftrag nur dann erfüllen können,<br />

wenn sie bereits im Frieden die hierfür erforderliche<br />

Ausbildung erhalten. Für die Luftstreitkräfte bedeutet<br />

dies, daß den fliegenden Besatzungen angemessene<br />

Übungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden<br />

müssen, ohne die die Befähigung zum auftragsgemäßen<br />

und sicheren Führen eines Luftfahrzeuges nicht<br />

erhalten werden kann.<br />

Anlage 57<br />

Antwort<br />

des Parl. Staatssekretärs Willy Wimmer auf die Fragen<br />

der Abgeordneten Lydia Westrich (SPD) (Drucksache<br />

12/766 Fragen 103 und 104):<br />

Welchen Anteil haben die Alliierten zur Zeit an den Tiefflugübungen<br />

über der Pfalz und über der Bundesrepublik Deutschland<br />

insgesamt?<br />

Wie begründen die Alliierten gegenüber der Bundesregierung<br />

die Fortsetzung ihrer Tiefflugübungen, und wie kontrolliert<br />

die Bundesrepublik Deutschland die Einhaltung der 300 m<br />

Grenze?<br />

Zu Frage 103:<br />

Der Anteil der Alliierten am Tiefflug beträgt ca.<br />

65 % des Gesamtumfanges.<br />

Statistiken über die Tiefflugbelastung einzelner<br />

Bundesländer werden nicht geführt.<br />

Zu Frage 104:<br />

Gemäß Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut<br />

§ 46 Abs. 1 haben die Alliierten das Recht, im Luftraum<br />

der Bundesrepublik Deutschland zu fliegen. Die<br />

Untergrenze von 300 m wird von ihnen - beachtet.<br />

- Der Führungsstab der Luftwaffe setzt SKYGUARD<br />

Geräte ein, um die Einhaltung der Tiefflugmindesthöhe<br />

zu überwachen.<br />

Anlage 58<br />

Antwort<br />

des Parl. Staatssekretärs Willy Wimmer auf die Frage<br />

des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache<br />

12/766 Frage 105):<br />

Warum hat die Bundesregierung einer Feststellung im Gemeinsamen<br />

Kommuniqué des Verteidigungsplanungsausschusses<br />

und der nuklearen Planungsgruppe der NATO vom<br />

28./29. Mai 1991 zugestimmt, nach der „die endgültige Vernichtung<br />

der im INF-Vertrag erfaßten amerikanischen und sowjetischen<br />

Flugkörper nunmehr vollzogen wurde", obwohl 24 vom<br />

INF-Vertrag erfaßte SS 23-Flugkörper sowjetischer Herkunft<br />

seit dem Tage der deutschen Einheit der Verfügungsgewalt der<br />

Bundesregierung unterliegen und bis heute nicht vernichtet<br />

worden sind?<br />

Die Bundesregierung hat diesem Kommuniqué zugestimmt,<br />

weil die darin getroffene Aussage den Tatsachen<br />

entspricht. Die Bundesregierung stützt sich<br />

dabei wie alle anderen Verbündeten auf Erklärungen<br />

der beiden INF-Vertragsstaaten, der Sowjetunion und<br />

der Vereinigten Staaten, daß die Vernichtung der vom<br />

INF-Vertrag erfaßten Systeme beider Staaten wie im<br />

Vertrag vorgesehen abgeschlossen ist. Die Eliminierung<br />

dieser Systeme ist in beiderseitigen Inspektionen<br />

überprüft und nachgewiesen worden. Die Bundesrepublik<br />

Deutschland ist nicht Vertragspartner des INF-<br />

Vertrages. Aus diesem Vertrag ist daher für die Bundesrepublik<br />

Deutschland keine Verpflichtung zur<br />

Vernichtung der von der ehemaligen NVA übernommenen<br />

SS-23-Flugkörper abzuleiten. Gleichwohl hat<br />

die Bundesregierung alle Vorbereitungen getroffen,<br />

um diese Systeme so bald wie möglich zu vernichten.<br />

Anlage 59<br />

Antwort<br />

der Parl. Staatssekretärin Roswitha Verhülsdonk auf<br />

die Fragen der Abgeordneten Dr. Helga Otto (SPD)<br />

(Drucksache 12/766 Fragen 106 und 107):<br />

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die finanzielle<br />

Lage der Träger der Freien Wohlfahrtsverbände in den<br />

neuen Bundesländern zu verbessern — besonders auch unter<br />

dem Blickwinkel der Notwendigkeit, sie in die Lage zu versetzen,<br />

die Kindergärten und Kinderkrippen zu erhalten — und die<br />

katastrophale Situation in diesen Einrichtungen in den neuen<br />

Bundesländern zu verbessern?<br />

Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Bank für<br />

Sozialwirtschaft mit finanziellen Mitteln auszustatten, so daß sie<br />

in die Lage versetzt wird, den freien Wohlfahrtsverbänden der<br />

neuen Bundesländer Kredite zu gewähren?<br />

Zu Frage 106:<br />

Die Freie Wohlfahrtspflege ist ein unverzichtbarer<br />

Faktor des modernen Sozialstaates. Dies ist auch im<br />

Einigungsvertrag gewürdigt worden.<br />

In den alten Ländern, verfügt die Freie Wohlfahrtspflege<br />

in mehr als 64 000 Einrichtungen über ca.<br />

2,5 Mio Betten und Plätze und beschäftigt rd. 750 000<br />

hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.<br />

Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung der<br />

Freien Wohlfahrtspflege bewußt.<br />

Daher wurde der Titel für die zentralen und internationalen<br />

Aufgaben einschließlich der Fortbildung in<br />

1991 auf 68 Mio DM von 30 Mio DM in 1990 erhöht.<br />

Der größte Teil der zusätzlichen Summe soll für den<br />

Aufbau der Freien Wohlfahrtspflege in den neuen<br />

Bundesländern eingesetzt werden, damit die einzelnen<br />

sozialen Einrichtungen auch ein Wirkungsoptimum<br />

erreichen.

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