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Autor: Tilmann P - Landesmedienzentrum Baden-Württemberg

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verbessert werden. Die Methode bewährte sich zum erstenmal in der Karwoche 1952 an<br />

Günter Eichs Hörspiel Die Andere und ich. Heute sind Gemeinschaftsproduktionen, die<br />

von Fall zu Fall abgesprochen werden, zwischen den Stationen die Regel, auch die<br />

österreichischen und gelegentlich die Schweizer Sender tun dabei mit.<br />

Ich meine, es ist hier nützlich, auch einmal diese und ähnliche Planungen der<br />

Hörspieldramaturgien zu notieren: sie geben Einblick in die Bedingungen der Arbeit. Auch<br />

Literatur geschieht ja nicht mehr im isolierten handwerklichen Einzelbetrieb, sondern jeder<br />

<strong>Autor</strong> steht in einer geistigen und wirtschaftlichen Symbiose mit Gruppen und<br />

Instrumenten, die nicht ohne Einfluß auf seine Tätigkeit bleiben.<br />

Man muß nicht Marxist sein, um die Bedeutung organisatorischer und ökonomischer<br />

Fragen gerade auch im Kulturellen zu respektieren. Schon bei der Betrachtung der<br />

verschiedenen Rundfunksysteme, hier des kommerziellen, dort des freien, da des total<br />

staatsabhängigen, war ein Zusammenhang der Ordnungen mit der Hörspielentwicklung,<br />

der förderliche, erschwerende oder gar verhindernde Einfluß der äußeren Formen, klar<br />

geworden. Doch treffen die simplen Vorstellungen, die man sich in der Öffentlichkeit vor<br />

allem über die Honorare macht, nicht zu.<br />

Es ist schwer, die komplizierte Lage auf diesem Gebiet richtig darzustellen. Summen zu<br />

nennen, ohne zugleich die rechtlichen Gegebenheiten zu erörtern, wäre unsinnig.<br />

Andererseits sind die Vertragsformulare, die zwischen <strong>Autor</strong> und Rundfunk bisher galten,<br />

zur Zeit umstritten und bedürfen der Veränderung. Sie reichen mit den meisten<br />

Arrangements bis in die Rundfunkpraxis der Vorkriegszeit zurück und beruhen auf der<br />

gescheiten Überlegung: daß der Rundfunk, wenn er lebendig sein will, nicht nur<br />

Redakteure, sondern vor allem freie Mitarbeiter braucht, die sich ihm verbunden wissen<br />

und ununterbrochen neues »Material« liefern, daß es aber sündhaft wäre, dieses<br />

»Material« aus der Fülle geistigen Hervorbringens nach nur einmaliger Verwendung<br />

abgetan sein zu lassen. So wird eine Hauptsumme für das Hervorbringen, für die<br />

»Ausarbeitung« und die erste Sendung bezahlt und dabei gleichzeitig eine zweite, meist<br />

halb so große, festgesetzt, die bei der Wiederholung am gleichen oder einem andern<br />

deutschen Sender automatisch fällig wird. Der Vertrag schließt das Recht ein, ohne<br />

jeweils neue Genehmigung des <strong>Autor</strong>s zu wiederholen; die deutschen Sender hatten ein<br />

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