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Autor: Tilmann P - Landesmedienzentrum Baden-Württemberg

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betreuten riesigen Theaterliteratur, einen allgemeinen Rahmenvertrag gegenüber dem<br />

Funk als Ganzem an, demzufolge jede Sendung und jede Wiederholung ihren eigenen<br />

Rechtsakt nötig macht. Wie widersinnig dieser Anspruch bei Hörspielen ist, geht auch<br />

daraus hervor, daß die Verleger, von wenigen Ausnahmen abgesehen, Hörspiele<br />

überhaupt nicht anzubieten haben. Hörspiele entstehen – die Gattung wie die einzelnen<br />

Stücke – in direktem Kontakt zwischen <strong>Autor</strong>en und Senderredaktionen.<br />

Der Urheberschutz, der gesetzliche Schutz künstlerischen Eigentums, ist eine große und<br />

unentbehrliche Errungenschaft, doch muß darauf geachtet werden, daß die Arbeitsteilung,<br />

die er ermöglicht, nicht die Kommunikation des <strong>Autor</strong>s mit denen behindert, die an seinem<br />

Werk mehr tun müssen, als es zu vervielfältigen oder zu drucken, nämlich künstlerisch<br />

Entscheidendes. Für Gerhart Hauptmanns Erben oder für die des im Fernsehen<br />

wiederentdeckten Meyer-Förster mag die Reduzierung auf ein bloßes Rechtsgeschäft<br />

beim Vertrieb gut sein. Für die Nähe des jungen <strong>Autor</strong>s zum schöpferischen Vorgang, der<br />

ja nicht nur am Schreibtisch geschieht, sondern mit einer wichtigen Endphase im Theater<br />

oder im Studio, entstehen falsche Perspektiven, wenn<br />

z. B. in die Vertragsformulare Bestimmungen darüber einfließen, wieviel »Prozent« des<br />

Textes ohne Sondergenehmigung des Verlegers höchstens geändert werden dürfen. Eine<br />

fruchtbare künstlerische Zusammenarbeit, die weder mit »Änderungen« noch mit<br />

Verlegerrechten etwas zu tun hat, wird durch solche »Sicherungen« nur gefährdet. Für<br />

eine notwendige sachliche Auseinandersetzung zwischen Produzent und <strong>Autor</strong> kann es<br />

nicht einmal im Interesse des <strong>Autor</strong>s liegen, wenn der Verleger, der schwerlich die Zeit<br />

aufbringt, im Studio dabeizusein, mit drohenden Paragraphen im Hintergrund steht.<br />

Man halte diese Äußerlichkeiten nicht für belanglos, sie sind es nicht. Ich bin überzeugt,<br />

daß die Existenz des Hörspiels mehr als von der angeblich drohenden Konkurrenz des<br />

Fernsehspiels davon abhängt, wieviel von der Gesinnungsgrundlage der alten<br />

Vertragsformulare auch in Zukunft erhalten bleibt. Die besten deutschen <strong>Autor</strong>en, schon<br />

Döblin und Benn, haben immer wieder ausgesprochen, wie wichtig das starke Gefühl<br />

einer Interessengemeinschaft zwischen Schriftstellern und Rundfunk stets gewesen ist.<br />

Man half sich gegenseitig, weil man das Bewußtsein hatte, einander zu brauchen. Dessen<br />

können sich in gleicher Weise weder unsere Theater noch unser Fernsehspiel rühmen. Es<br />

ist aber eine Gefahr, lebendige Interessenverhältnisse weiter als unbedingt notwendig in<br />

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