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Autor: Tilmann P - Landesmedienzentrum Baden-Württemberg

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Ich bin sicher, daß die ursprüngliche Absicht des alten Vertragsformulars die Begründung<br />

eines solchen Arbeitsverhältnisses war, und ich glaube darüber hinaus, daß die<br />

schöpferischen Leistungen des Rundfunks und die Blüte des Hörspiels ohne die Klugheit<br />

der Erfinder dieses Vertragsformulars nicht denkbar gewesen wären. Unter dem<br />

Gesichtspunkt eines solchen Verhältnisses muß man auch die Honorare ansehen. Sie<br />

betragen für die Erstsendung eines mindestens einstündigen Hörspiels heute zwischen<br />

zweitausend und viereinhalbtausend und für dessen Wiederholung zwischen tausend und<br />

dreitausend Mark (je nach Größe des Sendegebiets).<br />

Das scheint wenig, verglichen vor allem mit Fernsehspielhonoraren, die das vier- oder<br />

fünffache ausmachen (freilich dann eine Ausstrahlung über das ganze Bundesgebiet,<br />

nicht nur über das einer einzelnen Station einschließen) – und verglichen auch mit<br />

Filmhonoraren, die manchmal für den bloßen Stoff schon so viel betragen wie für ein<br />

fertiges Fernsehspiel. Doch man darf nicht nur die Ausgangspositionen ansehen. Ein<br />

Fernsehspiel ist mit einer einmaligen Sendung für immer oder für lange Zeit »verbraucht«,<br />

ein gutes oder mittleres Hörspiel aber beginnt vielleicht nach der ersten Sendung erst<br />

seinen Weg mit Wiederholungen und Sendungen anderer Stationen – ganz abgesehen<br />

davon, daß bei einer Gemeinschaftsproduktion bereits das erste Honorar sich verdoppeln<br />

kann. Es gibt Hörspiele des Repertoires, die im Laufe der Jahre zweifellos doppelt so viel<br />

einspielen wie ein Fernsehspiel, selbst wenn ihm das seltene Glück einer Wiederholung<br />

zuteil wird. Daß auch die Annahme bei einer großen oder kleinen Station schon einen<br />

Unterschied macht, und überhaupt, daß der Gewinn nicht gleichsam tabellarisch zu<br />

errechnen ist, sondern von Qualität und Chance abhängt, belebt das System und macht<br />

es gerade für <strong>Autor</strong>en von Rang interessant.<br />

Leider ist das Verfahren in Gefahr, in ein unpersönliches Rechtsgeschäft mit<br />

schematischen Preisen umgewandelt zu werden – nicht so sehr infolge der allgemeinen<br />

Zeittendenz zur Entpersönlichung, sondern vor allem infolge von Usancen beim<br />

Fernsehen, die, wie manches was dort entsteht, für den ganzen Funkbetrieb<br />

verallgemeinert werden. Beim Fernsehspiel ist das direkte Gespräch mit dem <strong>Autor</strong> heute<br />

ein Ausnahmefall, es wird nichts oder nur wenig Neues geschaffen, man lebt vom<br />

vorhandenen Theaterschrifttum, dessen Urheberrechte die Bühnenverleger verwalten. Die<br />

Bühnenverleger aber streben, ermuntert durch die Unentbehrlichkeit der von ihnen<br />

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