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Nationaler Inventarbericht zum Deutschen ... - QFC

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<strong>Nationaler</strong> <strong>Inventarbericht</strong> Deutschland – 2012<br />

4.3.5.2 Methodische Aspekte (2.B.5)<br />

Umweltbundesamt<br />

CO 2 – Emissionen<br />

Die Freisetzung von CO 2 in die Atmosphäre wurde für die Quellen Industrierußproduktion,<br />

Methanolproduktion, Umwandlungsprozesse und Katalysatorabbrand in Raffinerien im<br />

Berichtsjahr 2006 aufgenommen.<br />

Als EF für CO 2 aus der Industrierußproduktion wird der Default-Faktor aus den IPCC-<br />

Guidelines 2006 (Table 3.23, Furnace Black Process (default process), primary feedstock)<br />

verwendet. Der bisher verwendete EF stammte aus einem Forschungsvorhaben und konnte<br />

von der Industrie nicht bestätigt werden. Für Methanol ist der Emissionsfaktor vertraulich.<br />

Aus Raffinerien wird nur der Katalysatorabbrand berücksichtigt. Die weiteren<br />

Emissionsquellen aus Raffinerien (Schwerölvergasung, Kalzinierung und<br />

Wasserstoffherstellung) werden nach bisheriger Prüfung bereits im Eigenverbrauch der<br />

Raffinerien erfasst (siehe Kapitel 3.2.7).<br />

CH 4 - Emissionsfaktoren<br />

In den internationalen Richtlinien wird nur sehr knapp auf diese Quellgruppe eingegangen. In<br />

den IPCC Guidelines werden als potentielle Emissionsquellen und ohne Anspruch auf<br />

Vollständigkeit die Produktion von Industrieruß, Ethylen, Dichlorethylen (1,2-Dichlorethan),<br />

Styrol und Methanol aufgeführt. Darin werden Emissionsfaktoren für die Prozesse<br />

aufgelistet, die in Studien aus den Jahren 1987 und 1988 ermittelt wurden: Diese IPCC-<br />

Default EF (1996er Guidelines) sind in der folgenden Tabelle 103 aufgeführt.<br />

Tabelle 103:<br />

IPCC Default Emissionsfaktoren für CH 4 aus sonstigen Prozessen der Chemischen<br />

Industrie<br />

Industrieruß Styrol Ethylen 1,2-Dichlorethan 37 Methanol<br />

[kg CH 4 /t ]<br />

0,06 (mit TNV)<br />

28,7 (ohne therm. Behandlung)<br />

4 1 0,4 2<br />

Die IPCC Good Practice Guidance geht nicht weiter auf das Thema ein.<br />

In deutschen Anlagen muss in den der TA Luft unterliegenden Anlagen gemäß Punkt 5.2.5<br />

ein Grenzwert für die Massenkonzentration organischer Stoffe insgesamt (NMVOC und CH 4,<br />

ausgenommen staubförmige organische Stoffe) von 50 mg/m³ (Gesamtkohlenstoff)<br />

eingehalten werden. Die thermische Nachverbrennung (TNV) von flüchtigen organischen<br />

Stoffen aus Anlagen zur Herstellung organischer Grundchemikalien ist Stand der Technik.<br />

Von den drei deutschen Herstellern von Industrieruß wird auf Grund dieses Sachverhalts ein<br />

Emissionsfaktor von 0,027 kg Methan pro t Industrieruß gemeldet. Da diese Technik bereits<br />

seit den siebziger Jahren im Einsatz ist, wird dieser EF gerundet zu 0,03 kg/t und auf die<br />

gesamte Zeitreihe angewandt.<br />

Für die anderen vier Produkte wurde von dem größten deutschen Hersteller gemeldet, dass<br />

in diesen Bereichen auf Grund der thermischen Nachverbrennung keine Methanemissionen<br />

37 Anmerkung: In dieser Tabelle aus IPCC (Workbook S. 2.22, Tab. 2-9 und Reference Manual S. 2.23,<br />

Tab. 2-10) wurde Dichlorethylen durch Ethylendichlorid (1,2–Dichlorethan) ersetzt. Dies erscheint<br />

sachgerecht, da <strong>zum</strong> einen in den jeweiligen Folgetabellen (2-10 bzw. 2-11) nur „1,2, dichloroethane―<br />

aufgeführt wird und <strong>zum</strong> anderen in der im IPCC Reference Manual auf S. 2.67 angegebenen Quelle<br />

von Stockton et al., S. 49, ebenfalls der Stoff „Ethylene Dichloride― erwähnt wird.<br />

306 von 832 12/01/12

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