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Nationaler Inventarbericht zum Deutschen ... - QFC

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<strong>Nationaler</strong> <strong>Inventarbericht</strong> Deutschland – 2012<br />

22.1.2.1.10.5 Verfahren zur Qualitätssicherung<br />

Umweltbundesamt<br />

Bereits mit dem Rollenkonzept sind die Verfahren derart gestaltet, dass die<br />

Qualitätssicherung immer <strong>zum</strong>indest über ein Vieraugenprinzip gestützt wird. In diesem<br />

Zusammenhang wurde den Fachlichen Ansprechpartnern (FAP) die Aufgabe übertragen, die<br />

Qualität der Emissionsberechnungen und textlichen Zuarbeiten der Fachverantwortlichen<br />

(FV) sicherzustellen.<br />

IPCC stellt unter dem Punkt „Überprüfung durch unabhängige Experten (Experten-Peer<br />

Review)― klar, dass das obige von UBA gewählte formale Prüfverfahren, die Überprüfungen<br />

eines Experten-Peer Review ergänzen, aber nicht ersetzen kann (Good Practice Guidance;<br />

Kapitel 8.8). Um unter Abwägung der vorhandenen Ressourcen, der begründeten Forderung<br />

nach Einbeziehung externer Experten entsprechen zu können, werden <strong>zum</strong> einen, für<br />

konkrete Fragestellungen, detaillierte Überprüfungen durch externe Dritte im Rahmen von<br />

Forschungsvorhaben und Gutachten durchgeführt. Eine Beauftragung Dritter wird generell<br />

von beiden Seiten (d.h. FV und FAP) gemeinsam betreut. Zum anderen wurde das<br />

Instrument eines unregelmäßig durchgeführten Workshops <strong>zum</strong> Nationalen System ins<br />

Leben gerufen. Ziel dieses Workshops ist es, nationale Experten ins UBA zu laden und<br />

gemeinsam mit den UBA-Experten (FV) zu ausgewählten Quellgruppen aktuelle<br />

Inventarfragen zu besprechen.<br />

Audits wurden im Umweltbundesamt bislang nicht durchgeführt und sind zurzeit nicht<br />

geplant. Laut Good Practice Guidance sind Audits nicht zwingend durchzuführen.<br />

22.1.2.1.10.6 Dokumentation und Archivierung<br />

Bei der Erstellung der deutschen Treibhausgas-Inventare soll eine im Grundsatz einheitliche<br />

Praxis bei der Dokumentation und Archivierung erreicht werden. Dabei ist zu unterscheiden<br />

zwischen der zentralen Dokumentation und Archivierung in der Nationalen<br />

Koordinierungsstelle und der dezentralen Dokumentation und Archivierung, die in den<br />

Facheinheiten des UBA und in anderen Institutionen erfolgt.<br />

Die Dokumentationsverfahren für Daten und Kontextinformationen unterscheiden sich<br />

bedarfsgemäß und umfassen einige Informationen überlappend, wobei es sich teilweise um<br />

Redundanzen handelt und teilweise um Informationen mit unterschiedlichem<br />

Detaillierungsgrad. Bei beiden ist die Konsistenz regelmäßig sicherzustellen.<br />

Um eine im Grundsatz einheitliche Praxis für alle Arbeitseinheiten des Umweltbundesamtes<br />

zu erreichen, sind für die verwendeten Instrumente allgemeine oder speziell für die<br />

Emissionsberichterstattung entwickelte Vorgaben einzuhalten. Im Umweltbundesamt können<br />

für die Dokumentation die in Tabelle 338 beschriebenen Instrumente verwendet werden.<br />

Dabei sind die jeweils genannten Vorgaben zur Dokumentation einzuhalten. Sofern keine<br />

speziellen Vorgaben bestehen, sind die Anforderungen aus den „Allgemeinen<br />

Mindestanforderungen an die Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung bei der<br />

Treibhausgasemissionsberichterstattung― einzuhalten.<br />

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