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Nationaler Inventarbericht zum Deutschen ... - QFC

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<strong>Nationaler</strong> <strong>Inventarbericht</strong> Deutschland – 2012<br />

Umweltbundesamt<br />

Die bestehenden Optimierungsnotwendigkeiten werden zwischen BMWi, BMU und UBA kurzfristig<br />

geklärt. Soweit Datenoptimierungen durch Änderung bestehender Erhebungen auf Grundlage des<br />

Umweltstatistikgesetzes (UStatG) oder der 13. BImSchV erforderlich sein sollten, ist das BMU<br />

zuständig. Das UBA übernimmt die Dokumentation und Archivierung der im UBA eingehenden Daten.<br />

BMVBS:<br />

Zur Quellgruppe 1.A.3 (Verkehr) werden Emissionen bei UBA über das TREMOD-Modell berechnet.<br />

Für die Schließung von Lücken und für die Emissionen des internationalen Luftverkehrs stellt das<br />

BMVBS, soweit notwendig, Daten/Berechnungen zur Verfügung bzw. stellt sicher, dass diese durch<br />

Dritte zur Verfügung gestellt werden. Die Emissionen des Schiffsverkehrs können derzeit aus Daten<br />

der Energiebilanz und Default-Emissionsfaktoren berechnet werden. Das UBA übernimmt die<br />

Dokumentation und Archivierung der im UBA eingehenden Daten.<br />

22.1.2 Zusatzinformationen <strong>zum</strong> Qualitätssystem Emission<br />

22.1.2.1 Mindestanforderungen an ein System zur Qualitätskontrolle und –<br />

sicherung<br />

Wie bereits im Hauptteil beschrieben werden die Anforderungen an das System zur<br />

Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung (QK/QS-System) und an die Maßnahmen zur<br />

Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung im Wesentlichen durch das Kapitel 8 der IPCC<br />

Good Practice Guidance definiert.<br />

Aus diesen wurden von UBA „Allgemeine Mindestanforderungen an die Qualitätskontrolle<br />

und Qualitätssicherung bei der Treibhausgasemissionsberichterstattung― abgeleitet (Stand<br />

November 2007), die im Folgenden wiedergegeben werden.<br />

22.1.2.1.1 Einführung<br />

Die Vertreter der beteiligten Ressorts im Koordinierungsausschuss des Nationalen Systems<br />

Emissionsinventare legen die in diesem Dokument beschriebenen allgemeinen<br />

Mindestanforderungen an die Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung (QK/QS) bei der<br />

Treibhausgasemissionsberichterstattung fest. Sie werden damit Grundlage für die Erhebung,<br />

Verarbeitung, Weitergabe und Berichterstattung von allen Daten, die der THG-<br />

Berichterstattung dienen.<br />

Diese QK/QS Mindestanforderungen müssen auf allen Ebenen der Inventarerstellung<br />

eingehalten werden. In vielen Fällen kann dabei auf existierenden Prozessen und Systemen<br />

aufgebaut werden, z. B. den Qualitätsstandards der öffentlichen Statistik. Im Anhang 1<br />

dieses Dokuments ist exemplarisch die Umsetzung der QK/QS Mindestanforderungen und<br />

das QK/QS System im Umweltbundesamt dargestellt. Eine entsprechende Beschreibung zur<br />

Umsetzung dieser Mindestanforderungen ist von allen beteiligten Institutionen vorzunehmen,<br />

so dass sie im Rahmen der Berichterstattung 2009 mit dem <strong>Inventarbericht</strong> veröffentlicht<br />

werden kann. Auf Anfrage unterstützt das Umweltbundesamt die Ministerien bei der<br />

Erstellung der QK/QS Systeme in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen.<br />

22.1.2.1.2 System zur Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung<br />

Die Durchführungsbestimmungen 2005/166/EG zur Entscheidung 280/2004/EG verlangen,<br />

dass das nationale Treibhausgasinventar den QK/QS Anforderungen der IPCC good practice<br />

guidance and uncertainty management in national greenhouse gas inventories (IPCC good<br />

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