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Nationaler Inventarbericht zum Deutschen ... - QFC

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<strong>Nationaler</strong> <strong>Inventarbericht</strong> Deutschland – 2012<br />

5.2 Lösemittel - NMVOC (3.A-3.C & 3.D)<br />

Umweltbundesamt<br />

5.2.1 Beschreibung der Quellgruppe (3.A-3.C & 3.D)<br />

CRF 3.A-3.C, 3.D<br />

(NMVOC)<br />

Total Solvent and<br />

Other Product Use<br />

Gas<br />

HK<br />

1990<br />

Gesamtemission<br />

(Gg) & Anteil (%)<br />

2010<br />

Gesamtemission<br />

(Gg) & Anteil (%)<br />

Trend<br />

CO 2 - - 2.552,0 (0,21%) 1.583,3 (0,17%) -37,96%<br />

Gas<br />

Angewandte<br />

Quelle der<br />

benutzte<br />

Methode<br />

Aktivitätsdaten Emissionsfaktoren<br />

CO 2 RA NS D<br />

NMVOC Tier 2 NS CS<br />

Die Quellgruppe NMVOC-Emissionen aus dem Bereich Lösemittel und andere<br />

Produktverwendung (CRF 3.A-3.C und 3.D) ist keine Hauptkategorie.<br />

Die aus dem Gebrauch von Lösemitteln oder aus der Anwendung lösemittelhaltiger Produkte<br />

freigesetzten NMVOC-Emissionen entstammen allen Subgruppierungen dieser Quellgruppe.<br />

Um der sehr heterogenen Struktur dieser Quellgruppe bei der Datenermittlung besser<br />

gerecht zu werden, werden für die Berechnung der Inventardaten die UNECE/EMEP<br />

Substrukturen verwendet, die auf der CORINAIR97 (CORINAIR: COordination d‘ INformation<br />

Environmentale; Teilprojekt AIR) SNAP-Systematik 50 basieren.<br />

In die Kategorie 3.D Andere Lösemittelverwendungen werden folgende Anwendungen bzw.<br />

Aktivitäten einbezogen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Behandlung von Glas- und Mineralwolle<br />

Druckindustrie (Druckanwendungen)<br />

Extraktion von Ölen und Fetten<br />

Anwendung von Klebstoffen und Haftmaterialien<br />

Anwendung von Holzschutzmitteln<br />

Anwendung von Unterbodenschutz und Fahrzeugkonservierung<br />

Häusliche Verwendung von Lösemitteln (ohne Farben und Lacke)<br />

Entwachsen von Fahrzeugen<br />

Herstellung von pharmazeutischen Produkten<br />

Häusliche Verwendung von pharmazeutischen Produkten<br />

sonstige<br />

Für die Definition von „NMVOC― wird auf die VOC-Definition der EG-Lösemittelrichtlinie<br />

zurückgegriffen 51 . Zur Konkretisierung des Begriffes „Lösemittelanwendung― (solvent use)<br />

wird für die Lösemitteldefinition ebenfalls auf die EG-Lösemittelrichtlinie zurückgegriffen 52 .<br />

50<br />

hier in der Detaillierung des sogenannten SNAP Level 3<br />

51 Demnach sind flüchtige organische Verbindungen (VOC) alle organischen Verbindungen, die bei<br />

293,15 K einen Dampfdruck von mindestens 0,01 kPa oder unter den entsprechenden Gebrauchsbedingungen<br />

eine entsprechende Flüchtigkeit haben.<br />

52<br />

Demnach ist ein organisches Lösemittel eine flüchtige organische Verbindung, die, ohne sich<br />

chemisch zu verändern, alleine oder in Kombination mit anderen Stoffen Rohstoffe, Produkte oder<br />

Abfallstoffe auflöst oder als Reinigungsmittel zur Auflösung von Verschmutzungen, als Lösungsmittel,<br />

als Dispersionsmittel oder als Mittel zur Einstellung der Viskosität oder der Oberflächenspannung<br />

oder als Weichmacher oder Konservierungsmittel verwendet wird.<br />

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