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Nationaler Inventarbericht zum Deutschen ... - QFC

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<strong>Nationaler</strong> <strong>Inventarbericht</strong> Deutschland – 2012<br />

Umweltbundesamt<br />

7.2.3 Definitionen von Landnutzung, Klassifizierungssystemen und<br />

ihre Widerspiegelung in den LULUCF-Kategorien (5.A)<br />

7.2.3.1 Walddefinition der Bundeswaldinventur<br />

Grundlage der Berichterstattung ist die Walddefinition der Bundeswaldinventur (BMVEL,<br />

2001):<br />

Wald im Sinne der BWI ist, unabhängig von den Angaben im Kataster oder ähnlichen<br />

Verzeichnissen, jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahl<br />

geschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und<br />

Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze,<br />

Holzlagerplätze, im Wald gelegene Leitungsschneisen, weitere mit dem Wald verbundene<br />

und ihm dienende Flächen einschließlich Flächen mit Erholungseinrichtungen,<br />

zugewachsene Heiden und Moore, zugewachsene ehemalige Weiden, Almflächen und<br />

Hutungen sowie Latschen- und Grünerlenflächen. Heiden, Moore, Weiden, Almflächen und<br />

Hutungen gelten als zugewachsen, wenn die natürlich aufgekommene Bestockung ein<br />

durchschnittliches Alter von fünf Jahren erreicht hat und wenn mindestens 50 % der Fläche<br />

bestockt sind. In der Flur oder im bebauten Gebiet gelegene bestockte Flächen unter<br />

1.000 m 2 , Gehölzstreifen unter 10 m Breite und Weihnachtsbaum- und<br />

Schmuckreisigkulturen sowie <strong>zum</strong> Wohnbereich gehörende Parkanlagen sind nicht Wald im<br />

Sinne der BWI. Wasserläufe bis 5 m Breite unterbrechen nicht den Zusammenhang einer<br />

Waldfläche.<br />

Abweichend zur Walddefinition der Bundeswaldinventur wurden Flächen, die nach der BWI<br />

als Wald zählen, aber dort als Waldkategorie Nichtholzboden erfasst wurden und somit<br />

unbestockt sind, bei der Kohlenstoffvorrats- und -änderungsbrechnung nicht berücksichtigt.<br />

Kur<strong>zum</strong>triebsplantagen werden bei der BWI als Wald erfasst. Da Kur<strong>zum</strong>triebsplantagen<br />

aber nicht zu Wald im Sinne der Berichterstattung nach UNFCCC und Kyoto zählen, werden<br />

diese durch Filtern der BWI-Daten über das Merkmal „Betriebsart― ausgeschlossen und nicht<br />

bei der Treibhausgasberichterstattung berücksichtigt.<br />

Nach den IPCC GPG-LULUCF (2003) bleibt Neuwald 20 Jahre lang in dieser Kategorie und<br />

geht erst dann in die Kategorie „verbleibende Waldfläche― über. Für die Aufforstungsfläche<br />

werden Daten ab 1970 berücksichtigt.<br />

7.2.3.2 Bestimmung der Waldfläche und der Veränderung<br />

Für die Herleitung der Aktivitätsdaten für den LULUCF-Sektor wird einheitlich für alle<br />

Landnutzungskategorien ein Stichprobensystem verwendet, für das Landnutzungen den<br />

Stichprobenpunkten für bestimmte Zeitpunkte und aus verschiedenen Datenquellen<br />

zugeordnet wurden und aus dem eine Landnutzungsmatrix von 1990 bis 2010 erstellt wurde.<br />

Eine ausführliche Beschreibung der Vorgehensweise ist im Kapitel 7.1.3 zu finden. Für die<br />

Forstkategorien verbleibende Waldfläche und Neuwaldflächen sind die Aktivitätsdaten in<br />

Tabelle 208 zusammengefasst.<br />

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