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Nationaler Inventarbericht zum Deutschen ... - QFC

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<strong>Nationaler</strong> <strong>Inventarbericht</strong> Deutschland – 2012<br />

Umweltbundesamt<br />

Für die Koordinierung der Arbeiten innerhalb des Umweltbundesamtes wurde im Jahr 2003<br />

ein Arbeitskreis Emissionsinventare eingerichtet, über den seither alle an der<br />

Inventarerstellung beteiligten Mitarbeiter des UBA eingebunden werden.<br />

Die Nationale Koordinierungsstelle lädt zweimal jährlich zu Sitzungen des Arbeitskreises ein.<br />

Weiterhin sollen zur Erörterung spezifischer Fragestellungen und erforderlicher Festlegungen<br />

von Hauslösungen Treffen der betroffenen Mitglieder des Arbeitskreises stattfinden.<br />

Die Bereitstellung notwendiger Informationen erfolgt neben den Veranstaltungen des<br />

Arbeitskreises auch über ein Intranetangebot der Nationalen Koordinierungsstelle zur<br />

Emissionsberichterstattung.<br />

Zusätzlich erstellt die Nationale Koordinierungsstelle einen monatlichen E-Mail-Newsletter<br />

zur Datenbank Zentrales System Emissionen und vierteljährlichen E-Mail-Newsletter <strong>zum</strong><br />

Nationalen System, die die an der Inventarerstellung beteiligten Mitarbeiter des UBA über<br />

Neuerungen informiert.<br />

1.2.1.4 Zusammenarbeit der Nationalen Koordinierungsstelle zur mit anderen<br />

Bundesinstitutionen und Nichtregierungsorganisationen im Rahmen des<br />

Nationalen Systems<br />

Durch das Grundsatzpapier „Nationales System― zur Emissionsberichterstattung vom<br />

05.06.2007, das im Kapitel 22.1.1 zu finden ist, haben die beteiligten Bundesministerien ihre<br />

Zuständigkeiten für die Quell- und Senkengruppen geregelt.<br />

Weiterhin legt der Beschluss fest, dass auftretende Datenlücken, die in den<br />

Zuständigkeitsbereich der benannten Bundesministerien fallen, durch geeignete Aktivitäten<br />

dieser Ministerien geschlossen werden sollen. Dies erfolgt, soweit notwendig, in Form der<br />

Bereitstellung von vorhandenen Daten bzw. Berechnungen oder gegebenenfalls durch die<br />

gesicherte Bereitstellung der erforderlichen Daten durch Dritte.<br />

Für einige Datenströme anderer Bundeseinrichtungen zur Nationalen Koordinierungsstelle<br />

sind spezielle Vereinbarungen zwischen der jeweiligen Einrichtung und der Nationalen<br />

Koordinierungsstelle nötig.<br />

So ist für die Datenlieferung des Statistischen Bundesamtes zur<br />

Emissionsberichterstattung in 2009 im Rahmen des 3. Mittelstandsentlastungsgesetzes<br />

(MEG 3) eine gesetzliche Regelung getroffen worden. Diese ermöglicht die Bereitstellung<br />

solcher Daten für die Emissionsberichterstattung, die der statistischen Geheimhaltung<br />

unterliegen. Auf dieser Grundlage trat am 13. Januar 2010 eine Verwaltungsvereinbarung<br />

zwischen dem Umweltbundesamt und dem Statistischen Bundesamt in Kraft, die die<br />

Datenlieferungen für die Emissionsberichterstattung spezifiziert. Im Vorgriff auf die<br />

Vereinbarung zwischen UBA und dem Statistischen Bundesamt erfolgte aber schon 2009<br />

eine Datenbereitstellung auf Basis der Vereinbarung. Die Vereinbarung sieht eine jährliche<br />

Überprüfung des Datenbedarfs des Umweltbundesamtes vor. Im Juni 2010 wurde die Liste<br />

der bereitgestellten Daten erstmalig überarbeitet. Für das Jahr 2011 ergaben sich keine<br />

Änderungen des Datenbedarfs.<br />

Durch das Grundsatzpapier „Nationales System― zur Emissionsberichterstattung vom<br />

05.06.2007 wurde darüber hinaus die Zuständigkeit für den Bereich Landwirtschaft und den<br />

Bereich LULUCF dem BMELV übertragen. Hierunter fällt die Berichterstattung zu<br />

Landwirtschaft und LULUCF für die Klimarahmenkonvention und das Kyoto-Protokoll (inkl.<br />

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