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Nationaler Inventarbericht zum Deutschen ... - QFC

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<strong>Nationaler</strong> <strong>Inventarbericht</strong> Deutschland – 2012<br />

Umweltbundesamt<br />

der Berichterstattung nach Art. 3.3 KP). Ebenso ist das BMELV für die Berichterstattung der<br />

gemäß Staatssekretärsbeschluss vom 22.12.2006 gewählten Anrechnung der Aktivität<br />

„Waldbewirtschaftung― nach Art. 3 Abs. 4 des KP verantwortlich. Diese Zuständigkeiten<br />

umfassen die erforderliche Datenerhebung, Emissionsberechnung und Bereitstellung für die<br />

Berichterstattung in Form der CRF-Tabellen, sowie für die entsprechenden Kapitel im<br />

Nationalen <strong>Inventarbericht</strong>.<br />

Im Geschäftsbereich des BMELV wurde die Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft<br />

(FAL) mit Erlass vom 29.08. 2007 mit der Durchführung dieser Aufgabe beauftragt. Diese<br />

Aufgabe ging nach der Neustrukturierung der Ressortforschung des BMELV mit Wirkung<br />

<strong>zum</strong> 01.01.2008 auf das Johann Heinrich Von Thünen-Institut (vTI) über.<br />

Das vTI hat am 13. Februar 2008 eine Vereinbarung mit dem Statistischen Bundesamt zur<br />

Bereitstellung von Emissionsdaten auf Basis der landwirtschaftlichen Statistiken<br />

abgeschlossen. Weiterhin gibt es seit dem 07.07.2009 einen Forschungs- und<br />

Entwicklungsvertrag zwischen dem vTI und dem Kuratorium für Technik und Bauwesen in<br />

der Landwirtschaft e.V. (KTBL), der benötigte Zuarbeiten für die Emissionsberichterstattung<br />

regelt.<br />

Das Konzept zur Emissions- und Kohlenstoffinventaren<br />

der Quell- und Senkengruppen 4 und 5 in der Land- und Forstwirtschaft inklusive eines<br />

Qualitätskonzepts für KP-LULUCF (Art. 3.3. und 3.4 KP) wird aufgrund der Aufforderung des<br />

ERT im Rahmen des In-Country-Review 2010 derzeit von BMELV und vTI grundlegend<br />

überarbeitet.<br />

Als Schnittstelle zur Nationalen Koordinierungsstelle im UBA wurde eine Arbeitsgruppe<br />

Emissionsberichterstattung am vTI eingerichtet, die auch die Zuständigkeit für Planung und<br />

QK/QS für die Quellgruppen CRF 4 und CRF 5 inne hat. Damit wird dem Hinweis des Initial<br />

Reviews 2007 in Paragraph 16 Rechnung getragen. Außerdem wurde ein Aktionsplan<br />

erarbeitet, der die vom ERT im Review 2010 identifizierten Probleme in der Berichterstattung<br />

adressiert und aufzeigt, wie sie behoben werden sollen. Der Aktionsplan ist im Wortlaut in<br />

Kapitel 19.5.2.7 im NIR 2011 ausgeführt.<br />

Die Koordination der Arbeitsgruppe Emissionsberichterstattung obliegt im vTI dem Institut für<br />

Agrarrelevante Klimaforschung (AK). Die Berichterstattung für Landwirtschaft und LULUC<br />

obliegt dem selbigen Institut, während die Berichterstattung für Wald unter der Konvention<br />

und Artikel 3.3 und 3.4 unter dem Kyoto Protokoll dem vTI – Fachinstitut für Waldökologie<br />

und -inventuren untergestellt ist.<br />

Die Einbindung der Arbeitsgruppe Emissionsberichterstattung am vTI in das Nationale<br />

System erfolgt über die direkte (ressortübergreifende) Integration der Arbeitsgruppe in die<br />

Kommunikationsstrukturen der Nationalen Koordinierungsstelle. Die Arbeitsgruppe am vTI ist<br />

ebenso Bestandteil des Arbeitskreises Emissionsinventare (AKEI) im Umweltbundesamt.<br />

Mindestens zweimal jährlich finden zusätzliche Koordinationstreffen zwischen der<br />

Arbeitsgruppe am vTI und der Nationalen Koordinierungsstelle zur Abstimmung und<br />

Information bspw. zu Inventarverbesserungen und Forschungsprojekten statt.<br />

Die Einbindung von Wirtschaftsverbänden, Unternehmen und anderen unabhängigen<br />

Organisationen erfolgt in erster Linie über die für konkrete Fragestellungen zuständigen<br />

Facheinheiten des Fachbereichs I und III aus dem Umweltbundesamt. Die Nationale<br />

Koordinierungsstelle leistet den Facheinheiten bei der Diskussion von Berichtsanforderungen<br />

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