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Nationaler Inventarbericht zum Deutschen ... - QFC

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<strong>Nationaler</strong> <strong>Inventarbericht</strong> Deutschland – 2012<br />

Umweltbundesamt<br />

practice guidance) und der IPCC good practice guidance for land use, land-use change and<br />

forestry (IPCC Good Practice Guidance for LULUCF) entspricht.<br />

Um die Verbesserung der Transparenz, Konsistenz, Vergleichbarkeit, Vollständigkeit und<br />

Genauigkeit der nationalen Emissionsinventare und insbesondere die Erfüllung der<br />

Anforderungen an die „Gute Inventarpraxis― zu gewährleisten, fordern die IPCC Good<br />

Practice Guidance die Einführung eines Qualitätskontroll- und Qualitätssicherungssystems.<br />

Ein QK/QS System umfasst:<br />

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eine zuständige Stelle für die Koordinierung der QK/QS Aktivitäten<br />

die Entwicklung und Umsetzung eines QK/QS-Plans<br />

allgemeine QK Verfahren<br />

quellgruppenspezifische QK Verfahren<br />

QS Verfahren und<br />

Verfahren für die Berichterstattung,<br />

Verfahren für die Dokumentation und Archivierung<br />

QK/QS Maßnahmen können im Konflikt zu Anforderungen an Pünktlichkeit und<br />

Kosteneffizienz stehen. Bei der Entwicklung eines QK/QS Systems sollen deshalb die<br />

vorhandenen zeitlichen, personellen und materiellen Ressourcen berücksichtigt werden. Es<br />

ist gute Praxis, höhere Anforderungen an die Datenqualität der Hauptkategorien zu stellen.<br />

Für andere Quellgruppen ist es nicht notwendig, alle quellgruppenspezifischen QK Verfahren<br />

umzusetzen. Des Weiteren sind nicht alle Maßnahmen jährlich notwendig, z.B. muss die<br />

Methodik zur Erhebung von Daten nur einmalig detailliert überprüft werden. Danach reichen<br />

periodische Kontrollen, ob die Voraussetzungen für die Anwendung der Methodik weiterhin<br />

gegeben sind. Ein weiteres Kriterium für die Anforderungen an die QK/QS Maßnahmen ist<br />

die Unsicherheit einer Angabe. Um die gesamte Unsicherheit des Inventars zu reduzieren,<br />

sollten diejenigen Quellgruppen detailliert überprüft werden, die eine hohe Unsicherheit<br />

aufweisen.<br />

22.1.2.1.3 Zuständige Stelle für die Koordinierung der QK/QS Aktivitäten<br />

Das Umweltbundesamt als Nationale Koordinierungsstelle ist zuständig für das QK/QS<br />

System des nationalen Treibhausgasinventars und hat dafür die Stelle des Koordinators für<br />

das Qualitätssystem Emissionen (QSE) eingerichtet. Es ist gute Praxis, dass alle an der<br />

Inventarerstellung beteiligten Unternehmen und Organisationen einen QK/QS Koordinator<br />

ernennen und dem QSE Koordinator mitteilen.<br />

Der QK/QS Koordinator ist verantwortlich dafür, dass ein QK/QS System entwickelt und<br />

umgesetzt wird. Die Umsetzung sollte in geeigneter Weise institutionalisiert werden, z.B.<br />

durch eine Hausanweisung oder Verbändevereinbarung.<br />

Damit die nationale Koordinierungsstelle ihre unterstützenden Aufgaben zielgerichtet<br />

wahrnehmen kann, sind dem QSE Koordinator für die Wahrnehmung der folgenden weiteren<br />

Funktionen namentlich Personen zu benennen:<br />

Fachverantwortlicher – Zuständige Person für die Datengewinnung, Dateneingabe,<br />

Berechnung entsprechend den vorgegebenen Methoden, für die Durchführung von QK-<br />

Maßnahmen und die Erstellung des Textbeitrags für den Nationalen <strong>Inventarbericht</strong>.<br />

Qualitätskontrollverantwortlicher - Zuständige Person für die Prüfung und Freigabe der Daten<br />

und Berichtsteile (Funktion kann vom QK/QS Koordinator mit wahrgenommen werden).<br />

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