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Nationaler Inventarbericht zum Deutschen ... - QFC

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<strong>Nationaler</strong> <strong>Inventarbericht</strong> Deutschland – 2012<br />

Umweltbundesamt<br />

den Fachverantwortlichen teilweise in den Inventarplan überführt. Dort werden sie mit<br />

Terminen und Verantwortlichkeiten hinterlegt. Der Inventarplan durchläuft als Anhang des<br />

NIR einen Abstimmungs- und Freigabeprozess im UBA und im Koordinierungsausschuss<br />

und stellt somit ein verbindliches Vorgabedokument für die zukünftig umzusetzenden<br />

Verbesserungsmaßnahmen dar.<br />

Um die Kontrolle und Durchführung von Maßnahmen zur Inventarverbesserung transparent<br />

und effektiv zu steuern, sind sie nach Maßgabe der IPCC Good Practice Guidance (Kapitel<br />

8.5) im Qualitätskontrollplan/Qualitätssicherungsplan (QK/QS-Plan) rollenspezifisch<br />

sowie gegebenenfalls quellgruppenspezifisch vorgegeben. Der QK-Plan bezieht sich<br />

ausschließlich auf die Ziele der Qualitätskontrolle des Inventars. Im QS-Plan können die<br />

Ziele der Qualitätssicherung das Inventar, den Prozess der Berichterstattung oder das QSE<br />

selbst <strong>zum</strong> Gegenstand haben. Weiterhin erfolgt im Qualitätssicherungsplan die zeitliche<br />

Planung von Qualitätssicherungsmaßnahmen, die durch externe Dritte vorgenommen<br />

werden.<br />

In den Checklisten zur Qualitätskontrolle und zur Qualitätssicherung sind entsprechend<br />

den Qualitätskontroll- und Qualitätssicherungsplänen alle Einzelziele im Prozess der<br />

Emissionsberichterstattung aufgeführt. Die Checklisten werden allen für Qualitätskontrolle<br />

und Qualitätssicherung verantwortlichen Akteuren zur Verfügung gestellt und sollen die<br />

Kontrolle der Erreichung der Einzelziele erleichtern. In den Checklisten wird die<br />

Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung dokumentiert.<br />

Sofern Einzelziele nicht erreicht werden und keine direkte Korrektur möglich ist, hat ein<br />

Eintrag in den Verbesserungsplan (siehe oben) zu erfolgen.<br />

22.1.2.1.10.4 Verfahren zur allgemeinen und quellgruppenspezifischen Qualitätskontrolle<br />

Aus den Anforderungen der IPCC Good Practice Guidance hat das Umweltbundesamt ein<br />

Checklistenkonzept entwickelt, in dem die Qualitätsanforderungen als konkrete Ziele<br />

formuliert wurden. Diese Einzelziele gilt es, zu erreichen. Die Zielerreichung wird in den<br />

Checklisten eingetragen und dokumentiert. Es sind Einträge von Ja (Ziel ist erreicht), über<br />

„Trifft nicht zu― (Zielformulierung korrespondiert nicht mit der speziellen Situation der<br />

Quellgruppe; nur sehr selten als Antwort möglich) bis hin zu „Nein― (Ziel konnte nicht erreicht<br />

werden) möglich.<br />

Die Checklisten bestehen aus einem allgemeinen Teil, der die gesamten Tier 1 QK-<br />

Anforderungen der IPCC Good Practice Guidance reflektiert und mit jeder Berichterstattung<br />

durchgeführt wird. Zusätzlich beinhalten die Checklisten einen quellgruppenspezifischen Teil<br />

(Tier 2), der konkrete Zielvorgaben für den Bereich der Hauptkategorien macht.<br />

Checklisten gibt es für die ersten fünf Rollen des Rollenkonzepts. In dem Maße, wie die<br />

verschiedenen Rollen für verschiedene Haupt- und Teilprozesse der<br />

Emissionsberichterstattung zuständig sind (vergleiche Kapitel 22.1.2.1.10.2.2), beziehen sich<br />

auch die Checklisten überwiegend auf mehrere Haupt- und Teilprozesse der<br />

Emissionsberichterstattung. Sie stellen somit einen Querschnitt durch die<br />

Emissionsberichterstattung her. Hierbei ist für die Checklisten der FV und der FAP eine<br />

gemeinsame Grundgesamtheit der zu erreichenden Ziele vorgesehen. Da die FAP dafür<br />

zuständig sind, die Arbeiten der FV zu prüfen, lässt sich dies am besten gewährleisten, wenn<br />

sich beide an gleichen Zielen orientieren müssen.<br />

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