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Nationaler Inventarbericht zum Deutschen ... - QFC

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<strong>Nationaler</strong> <strong>Inventarbericht</strong> Deutschland – 2012<br />

Umweltbundesamt<br />

8.2.1 Geordnete Deponierung – Deponierung von Siedlungsabfällen<br />

(6.A.1)<br />

8.2.1.1 Beschreibung der Quellgruppe (6.A.1)<br />

In der Zeit seit 1990 und auch schon davor wurden in der Abfallwirtschaft in Deutschland<br />

eine Reihe von gesetzlichen Regelungen erlassen und organisatorische Maßnahmen in die<br />

Wege geleitet, welche die Entwicklung der Emissionen aus der Abfalldeponierung stark<br />

beeinflusst haben. Hierzu gehören die verstärkte Sammlung von Bioabfällen aus Haushalten<br />

und Gewerbe, die verstärkte Sammlung von anderen Wertstoffen wie Glas, Papier/Pappe,<br />

Metalle und Kunststoffe und die getrennte Sammlung von Verpackungen und deren<br />

Verwertung. Daneben wurde die Verbrennung von Siedlungsabfällen ausgeweitet sowie die<br />

mechanisch-biologische Behandlung von Restabfällen eingeführt. Diese Maßnahmen hatten<br />

zur Folge, dass sich die Menge der deponierten Siedlungsabfälle von 1990 bis 2006 sehr<br />

stark reduziert hat (siehe Abbildung 68). Aus der Abbildung wird deutlich, dass in<br />

Deutschland heute mehr als die Hälfte der anfallenden Siedlungsabfälle getrennt gesammelt<br />

und stofflich verwertet wird (getrennte Wertstoffe und Bioabfallsammlung). Offizielle<br />

statistische Daten (STATISTISCHES BUNDESAMT Fachserie 19, Reihe 1 Abfallentsorgung<br />

2009 vom 22. Juli 2011) existieren bis <strong>zum</strong> Jahr 2009. Nach dem drastischen Rückgang der<br />

Deponierung nach 2005 wurde auf der Basis der Daten der Jahre 2006 bis 2009 linear<br />

extrapoliert. Dies gilt auch für die Quellgruppe 6.D.<br />

In der Bundesrepublik Deutschland wurden im Jahre 2004 etwa 330 Deponien für<br />

Siedlungsabfall betrieben. Strenge rechtliche Anforderungen verlangen bereits zu diesem<br />

Zeitpunkt technische Einrichtungen zur Fassung und Behandlung des Deponiegases und<br />

gewährleisteten eine weitgehende Minderung der Methanemissionen dieser Anlagen. Durch<br />

die neuen, weitergehenden Anforderungen der Abfallablagerungs- und der<br />

Deponieverordnung wurden im Juni 2005 mehr als die Hälfte der Deponien geschlossen, so<br />

dass gegenwärtig nur noch etwa 150 Siedlungsabfalldeponien betrieben werden. Seit Juni<br />

2005 ist die Deponierung von biologisch abbaubaren Abfällen nicht mehr zugelassen. Mit<br />

anderen Worten eine Deponierung von Abfällen mit signifikanter Methanbildung ist seit Juni<br />

2005 nicht mehr möglich. Zur Einhaltung dieser Anforderungen ist eine Vorbehandlung der<br />

Siedlungsabfälle und anderer biologisch abbaubarer Abfälle durch thermische oder<br />

mechanisch-biologischen Verfahren erforderlich. Aus der Ablagerung nach dem Jahr 2006<br />

tragen nur noch wenige Abfallkomponenten mit sehr geringem Methanbildungspotenzial (z.B.<br />

Behandlungsrückstände der MBA, geringe Holzgehalte aus aufbereitetem Bauschutt) zur<br />

Deponiegasbildung bei. Mit dem Abklingen der Deponiegasbildung älterer Ablagerungen<br />

werden sich die Methanemissionen aus Deponien nochmals sehr weitgehend mindern und<br />

langfristig auf einem sehr niedrigen Niveau stabilisieren.<br />

567 von 832 12/01/12

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