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Nationaler Inventarbericht zum Deutschen ... - QFC

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<strong>Nationaler</strong> <strong>Inventarbericht</strong> Deutschland – 2012<br />

Umweltbundesamt<br />

Generell gilt in Deutschland das Wiederaufforstungsgebot (vgl. § 11 (1) S. 2 BWaldG),<br />

wonach kahlgeschlagene Waldflächen oder verlichtete Waldbestände wieder aufzuforsten<br />

oder zu ergänzen sind. Flächen, die seit 1990 aufgeforstet wurden und aufgrund von<br />

Naturkatastrophen kurzzeitig keine Bestockung aufweisen fallen also weiterhin unter die<br />

Walddefinition und müssen wiederaufgeforstet werden. Entwaldung durch Naturkatastrophen<br />

gibt es in Deutschland nicht.<br />

11.1.2 Gewählte Aktivitäten unter Artikel 3, Absatz 4 des Kyoto-<br />

Protokolls<br />

Deutschland hat entsprechend dem Eröffnungsbericht des Kyoto-Protokolls die Option der<br />

Anrechnung forstlicher Tätigkeiten (forest management) nach Artikel 3, Absatz 4 des Kyotos-<br />

Protokolls gewählt.<br />

11.1.3 Beschreibung wie die Definitionen aller Aktivitäten nach Artikel<br />

3.3 und aller gewählten Aktivitäten nach Artikel 3.4 umgesetzt<br />

und im Zeitverlauf konstant angewandt wurden<br />

Die Definitionen von Neu- und Wiederaufforstung sowie Entwaldung werden entsprechend<br />

der Marrakesh Accords verwendet. Danach wird Aufforstung definiert als „die direkte vom<br />

Mensch induzierte Umwandlung von Flächen, die für einen Zeitraum von mindestens 50<br />

Jahren nicht bewaldete waren, zu bewaldeten Flächen durch Pflanzung, Aussaat und / oder<br />

vom Mensch induzierte Förderung der natürlichen Bestockung (Sukzession) 92 .― Die<br />

Wiederaufforstung unterscheidet sich von der Neuaufforstung lediglich durch den Zeitpunkt<br />

der letzten Bewaldung, da die Flächen, die nach IPCC als neuaufgeforstet anzusehen sind,<br />

seit dem 31.12.1989 nicht bewaldet waren 93 . Da der Zeitpunkt der Berichterstattung für<br />

Deutschland mit dem Basisjahr 1990 beginnt und keine ausreichende Datengrundlage zur<br />

Abgrenzung der Landnutzungsformen vor 1990 vorhanden ist, werden hier Neu- und<br />

Wiederaufforstung zusammengefasst betrachtet (im Folgenden als Aufforstung bezeichnet).<br />

Darunter wird die Ansiedlung von Bäumen auf aufgelassenem bewirtschaftetem Land<br />

verstanden, insofern die Verjüngung in ausreichendem Maße vorhanden ist, um Wald gemäß<br />

der nationalen Walddefinition werden zu können. Der Zeitpunkt der Neuaufforstung ist im<br />

Allgemeinen der Punkt, an dem die erste Aktivität des Regenerationsprozesses durchgeführt<br />

wurde. Im Fall einer spontanen Regeneration von Bäumen ist der Zeitpunkt der Aufforstung<br />

der, wenn die nationalen Bedingungen zur Erfüllung der Walddefinition eingetreten sind, also<br />

wenn die Bestockung ein durchschnittliches Alter von fünf Jahren erreicht hat und<br />

mindestens 50 % der Fläche bestockt sind (vgl. Kapitel 7.2.3.1).<br />

Die Kategorie Aufforstung entspricht den folgenden Kategorien nach der Berichterstattung<br />

unter der Klimarahmenkonvention:<br />

92<br />

Original ―Afforestation is the direct human-induced conversion of land that has not been<br />

forested for a period of at least 50 years to forested land through planting, seeding and/or the humaninduced<br />

promotion of natural seed sources‖, Annex A Paragraph 1 lit. b to Decision 16/CMP.1<br />

(FCCC/KP/2005/8/Add.3, page 5).<br />

93<br />

IPCC LULUCF GPG (2003), Section 4.2.5.1.<br />

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