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Nationaler Inventarbericht zum Deutschen ... - QFC

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<strong>Nationaler</strong> <strong>Inventarbericht</strong> Deutschland – 2012<br />

Umweltbundesamt<br />

Die notwendigen Qualitätskontrollen sollen in Form von Checklisten dokumentiert werden.<br />

Die Listen sollen mindestens die durchgeführte Maßnahme, das Ergebnis der Kontrolle, die<br />

ggf. umgesetzte Korrektur und den Bearbeiter enthalten. Im Anhang 2 dieses Dokuments ist<br />

exemplarisch eine Checkliste im Umweltbundesamt dargestellt.<br />

Nicht alle Qualitätskontrollen müssen jährlich durchgeführt werden, sondern können auch<br />

periodisch umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für Aspekte der Datenerhebung, die<br />

sich nicht jährlich ändern. Für Hauptkategorien werden höhere Anforderungen an die<br />

Häufigkeit und Vollständigkeit der QK-Maßnahmen als für andere Quellgruppen gestellt. Es<br />

ist darauf zu achten, dass alle Quellgruppen <strong>zum</strong>indest periodisch einer detaillierten<br />

Qualitätskontrolle unterliegen.<br />

22.1.2.1.6 Quellgruppenspezifische Qualitätskontrolle<br />

Ergänzend zu den Tier 1 Verfahren sollten die besonders relevanten Quellgruppen (z.B.<br />

Hauptkategorien), immer unter Abwägung von Ressourcenaspekten, bei der Ermittlung von<br />

Aktivitätsraten, Emissionen und Unsicherheiten einer Qualitätskontrolle nach Tier 2<br />

unterzogen werden (siehe Kapitel 8.7 Good Practice Guidance). Die Kapitel der IPCC Good<br />

Practice Guidance zu den einzelnen Quellgruppen (Kapitel 1-5) enthalten zusätzliche<br />

Hinweise zu quellgruppenspezifischen QK-Maßnahmen. Diese müssen bei der Erstellung<br />

des QK/QS Plans berücksichtigt werden. :<br />

Werden zusammengefasste Aktivitätsraten aus Sekundärquellen verwendet, ist es gute<br />

Praxis, die QK Maßnahmen bei der Erstellung der Sekundärquellen zu evaluieren. Ist das<br />

Niveau dieser Maßnahmen ausreichend, reicht es darauf in der Dokumentation zu<br />

verweisen. Falls die Sekundärquellen den Mindestanforderungen an die Qualitätskontrolle<br />

nicht genügen, sollen QK/QS Kontrollen von der Institution durchgeführt werden, die die<br />

Daten verwendet. Die Ergebnisse der nachträglichen QK/QS Kontrollen sollen in die<br />

Bestimmung der Unsicherheiten der Aktivitätsraten einfließen. Des Weiteren sollen, soweit<br />

möglich, verschiedene Quellen verglichen werden, um die Güte der Daten zu ermitteln.<br />

Bei der Verwendung von anlagenspezifischen Aktivitätsdaten ist es gute Praxis, die Methodik<br />

und den QK/QS Standard bei der Datenermittlung zu überprüfen. Sollten diese nicht den<br />

Mindestanforderungen genügen, soll die Verwendung der Daten grundsätzlich überdacht und<br />

ggf. die Unsicherheitsangaben angepasst werden.<br />

Bei Emissionsdaten gehört es zur guten Praxis, die verwendeten Emissionsfaktoren zu<br />

überprüfen. Dazu gehört die Verwendung von nationalen Emissionsfaktoren für<br />

Hauptkategorien und die Überprüfung der Gültigkeit der IPCC Standardfaktoren unter<br />

nationalen Gegebenheiten. Werden Emissionen durch direkte Messung ermittelt ist es gute<br />

Praxis, die Messmethoden und verwendeten Qualitätsstandards zu überprüfen.<br />

Emissionsdaten und Emissionsfaktoren sollen mit Daten der Vorjahre sowie unabhängigen<br />

Quellen überprüft und Abweichungen erklärt werden.<br />

Die Qualitätskontrolle der Unsicherheiten umfasst die Überprüfung, ob die Berechnung frei<br />

von Fehlern ist und die Dokumentation zur Reproduktion der Ergebnisse ausreichend ist. Bei<br />

der Verwendung von Expertenschätzungen soll die Qualifikation der Experten und die<br />

Methodik zur Schätzung überprüft und dokumentiert werden.<br />

755 von 832 12/01/12

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