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Nationaler Inventarbericht zum Deutschen ... - QFC

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<strong>Nationaler</strong> <strong>Inventarbericht</strong> Deutschland – 2012<br />

Umweltbundesamt<br />

(including biodiversity) and social functions, and are subject to forest management activities<br />

such as fire suppression, a country may choose to include these forested national parks as<br />

lands subject to forest management― 103 . Es ist zu beachten, dass die hier angegebenen<br />

Flächenanteile der Schutzwaldkategorien nicht aufaddiert werden dürfen, da sie sich z.T.<br />

überschneiden und die gleiche Waldfläche z.T. mehrfach erfasst wurde (BMELV, 2009).<br />

Der Wald in Deutschland wird in weiten Teilen beplant Für etwa ¾ der Waldfläche liegen<br />

nach Schätzung des BMELV forstliche Betriebspläne (Wirtschaftspläne, Betriebspläne oder –<br />

gutachten) vor (BMELV, 2009). Neben dieser betrieblichen Planung werden für den Wald<br />

zusätzlich im Rahmen der Landesplanung z.T. eigenständige forstliche Landschaftspläne<br />

(forstliche Rahmenpläne) aufgestellt 104 . Ziel der forstlichen Rahmenplanung ist es, „die für<br />

die Entwicklung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse notwendigen Funktionen des<br />

Waldes nach § 1 Nr. 1 (BWaldG) zu sichern―. Dies entspricht genau der Zielstellung, die auch<br />

von der IPCC GPG für die Waldbewirtschaftung vorgegeben wird. Dabei können bzw.<br />

müssen auch Maßnahmen festgelegt werden (Vgl. z.B. § 6 (3) Nr. 4 S. 2 BWaldG a.F.; Art. 6<br />

(1) Nr. 2 BayWaldG (Waldgesetz für Bayern), § 9 (4) LWaldG Mecklenburg-Vorpommern, § 6<br />

S. 2 NWaldLG (Niedersächsisches Wald- und Landschaftsgesetz), § 7 (1) LFoG NRW<br />

(Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen), § 6 (2) WaldG Sachsen-Anhalt 105 ).<br />

Teilweise wird auch explizit vorgegeben, dass die Planung als Richtlinie u.a. für die<br />

Bewirtschaftungstätigkeit zu nutzen ist (Vgl. § 8 (3) LFoG NRW).<br />

Alles in allem dürfte die Annahme, dass Wald in Deutschland flächendeckend die Kriterien<br />

der Waldbewirtschaftung entsprechend den Vorgaben der MA und IPCC GPG LULUCF<br />

(2003) erfüllt, damit bestätigt sein.<br />

Eine Zusammenstellung von Textausschnitten aus den Landeswaldgesetzen für die<br />

Bewirtschaftungsvorgaben von Wäldern und zu den Vorgaben der forstlichen<br />

Rahmenplanung findet sich in STEUK (2010). Die Zusammenfassung ist in Tabelle 296 zu<br />

finden.<br />

103 IPPC Good Practice Guidance LULUCF (2003) Kapitel 4.2.7.2, S. 4.62 f.<br />

104 Die forstliche Rahmenplanung war bis 2005 im BWaldG verpflichtend vorgegeben. Aufgrund der sehr unterschiedlichen<br />

Ausgestaltung der Planung innerhalb der Länder, wurden diese Bestimmungen jedoch gestrichen. Vgl. BMELV (2009)<br />

Waldbericht der Bundesregierung, S. 28.<br />

105 Festlegung von Maßnahmen in Betriebsplänen siehe § 5 (6) S. 3 LWaldG Schleswig-Holstein.<br />

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