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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

es ist eine aussichtsreichere Alternative zu dem Vorhaben zu verfolgen. Das Vorhaben ist<br />

u. U. auch aufzugeben, wenn aufgrund der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen<br />

das Gewicht der – ggf. auch spezifisch nach den Prüfinstrumenten – betroffenen Belange<br />

<strong>des</strong> Naturschutzes und der Landschaftspflege unüberwindbar groß ist.<br />

Die Zulassungsentscheidung ist schließlich in üblicher Weise bekannt zu geben.<br />

Soweit mit der Entscheidung Maßnahmen zur Kohärenzsicherung festgelegt werden, sind<br />

nach Zulassung <strong>des</strong> Vorhabens die betreffenden Angaben unter Berücksichtigung der <strong>von</strong><br />

der EU-Kommission gegebenen Empfehlungen 90 dieser in entsprechender Weise durch die<br />

zuständige Behörde über das BMU mitzuteilen.<br />

90 Siehe EU-Kommission (2000, S. 65, 70).<br />

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