Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...
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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />
Anhang 2:<br />
Untersuchungsinhalte der Prüfinstrumente<br />
Die vier Instrumente <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP dienen jeweils der Folgenbehandlung<br />
bei umweltbeeinträchtigenden Planungen bzw. Projekten, um Umwelt- und Naturschutzbelange<br />
in Planungs- bzw. Zulassungsentscheidungen ganz speziell oder in einer bestimmten<br />
Breite zielgerichtet zu berücksichtigen. Für die Folgenbewältigung liegt der Anwendung<br />
der einzelnen Instrumente in methodischer Hinsicht ein vergleichbares Prinzip zu<br />
Grunde: Die Abfolge <strong>von</strong> Bestandserfassung über Wirkungsprognose und Wirkungsbewertung<br />
bis hin zur <strong>Bestimmung</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen zur Folgenbewältigung (siehe Abbildung A).<br />
Bei der U<strong>VP</strong> sind diese Schritte durch die rechtlichen Vorgaben vorgezeichnet. Bei <strong>Eingriffsregelung</strong><br />
und <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> sind diese Schritte methodisch-fachliche Voraussetzung für die rechtliche<br />
Bewertung und die <strong>Bestimmung</strong> der Rechtsfolgen.<br />
Vorhaben<br />
Umwelt<br />
Veränderung<br />
der Umwelt<br />
(ggf. inkl. Maßnahmen)<br />
Bestandserfassung Wirkungsprognose Wirkungs-<br />
bewertung<br />
Berücksichtigung der<br />
Prüfergebnisse<br />
Abbildung A: Gemeinsames Grundschema der Wirkungsabschätzung<br />
Folgenbewältigung<br />
Mit dem Vergleich der fachinhaltlichen Anforderungen der einzelnen Instrumente U<strong>VP</strong>, <strong>Eingriffsregelung</strong><br />
und <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> sollen einerseits die Gemeinsamkeiten und andererseits die Spezifikationen<br />
gezielt herausgearbeitet werden. Diesem Ziel wird durch die sowohl integrative<br />
als auch differenzierende Darstellung der Anforderungen an die gemeinsamen und die spezifischen<br />
Informationen bzw. Angaben Rechnung getragen.<br />
Hierbei wird da<strong>von</strong> ausgegangen, dass die U<strong>VP</strong> die spezifischen Angaben zu den beiden<br />
anderen Prüfinstrumenten nicht nur integrieren kann, sondern im Hinblick auf die Vermeidung<br />
<strong>von</strong> Doppelarbeit und wiederholenden Darstellungen integrieren muss. Entsprechend<br />
umfasst das Feld „U<strong>VP</strong>“ die anderen Felder (siehe Abbildung B). Die Anforderungen an die<br />
Sachverhaltsermittlung im Zusammenhang mit der Beeinträchtigung <strong>von</strong> Schutzgebieten<br />
sowie der Beeinträchtigung besonders und streng geschützter Arten werden in den Darstellungen<br />
nicht vertieft.<br />
Anhang 2: Untersuchungsinhalte der Prüfinstrumente 143