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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

Anhang 2:<br />

Untersuchungsinhalte der Prüfinstrumente<br />

Die vier Instrumente <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP dienen jeweils der Folgenbehandlung<br />

bei umweltbeeinträchtigenden Planungen bzw. Projekten, um Umwelt- und Naturschutzbelange<br />

in Planungs- bzw. Zulassungsentscheidungen ganz speziell oder in einer bestimmten<br />

Breite zielgerichtet zu berücksichtigen. Für die Folgenbewältigung liegt der Anwendung<br />

der einzelnen Instrumente in methodischer Hinsicht ein vergleichbares Prinzip zu<br />

Grunde: Die Abfolge <strong>von</strong> Bestandserfassung über Wirkungsprognose und Wirkungsbewertung<br />

bis hin zur <strong>Bestimmung</strong> <strong>von</strong> Maßnahmen zur Folgenbewältigung (siehe Abbildung A).<br />

Bei der U<strong>VP</strong> sind diese Schritte durch die rechtlichen Vorgaben vorgezeichnet. Bei <strong>Eingriffsregelung</strong><br />

und <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> sind diese Schritte methodisch-fachliche Voraussetzung für die rechtliche<br />

Bewertung und die <strong>Bestimmung</strong> der Rechtsfolgen.<br />

Vorhaben<br />

Umwelt<br />

Veränderung<br />

der Umwelt<br />

(ggf. inkl. Maßnahmen)<br />

Bestandserfassung Wirkungsprognose Wirkungs-<br />

bewertung<br />

Berücksichtigung der<br />

Prüfergebnisse<br />

Abbildung A: Gemeinsames Grundschema der Wirkungsabschätzung<br />

Folgenbewältigung<br />

Mit dem Vergleich der fachinhaltlichen Anforderungen der einzelnen Instrumente U<strong>VP</strong>, <strong>Eingriffsregelung</strong><br />

und <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> sollen einerseits die Gemeinsamkeiten und andererseits die Spezifikationen<br />

gezielt herausgearbeitet werden. Diesem Ziel wird durch die sowohl integrative<br />

als auch differenzierende Darstellung der Anforderungen an die gemeinsamen und die spezifischen<br />

Informationen bzw. Angaben Rechnung getragen.<br />

Hierbei wird da<strong>von</strong> ausgegangen, dass die U<strong>VP</strong> die spezifischen Angaben zu den beiden<br />

anderen Prüfinstrumenten nicht nur integrieren kann, sondern im Hinblick auf die Vermeidung<br />

<strong>von</strong> Doppelarbeit und wiederholenden Darstellungen integrieren muss. Entsprechend<br />

umfasst das Feld „U<strong>VP</strong>“ die anderen Felder (siehe Abbildung B). Die Anforderungen an die<br />

Sachverhaltsermittlung im Zusammenhang mit der Beeinträchtigung <strong>von</strong> Schutzgebieten<br />

sowie der Beeinträchtigung besonders und streng geschützter Arten werden in den Darstellungen<br />

nicht vertieft.<br />

Anhang 2: Untersuchungsinhalte der Prüfinstrumente 143

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