Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...
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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />
Für eine effiziente Vorbereitung der Antragsunterlagen sollten in den Scoping-Prozess auch<br />
die ggf. zu prüfenden Vorhabensalternativen bereits ausreichend differenziert mit einbezogen<br />
werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn<br />
a) das Vorhaben zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Scoping noch nicht soweit konkretisiert ist, dass die<br />
Realisierung <strong>von</strong> (bestimmten) Vorhabensalternativen tatsächlich bereits auszuschließen<br />
und daher das schließlich zu beantragende Vorhaben in seiner konkreten Ausgestaltung<br />
erst noch im Zuge der durchzuführenden Untersuchungen zu „gestalten“ ist,<br />
b) für das zu beantragende Vorhaben bei voraussichtlich unvermeidbaren erheblichen<br />
Beeinträchtigungen <strong>von</strong> Natura 2000-Gebieten eine Zulassung nur im Wege der Ausnahme<br />
gemäß § 34 Abs. 3 ff. BNatSchG möglich sein wird. Gleiches gilt, wenn für eine<br />
Zulassung voraussichtlich eine Befreiung nach § 62 BNatSchG i. V. m. Art. 16 <strong>FFH</strong>-RL<br />
oder Art. 9 VRL notwendig wird.<br />
In solchen Fällen sind sowohl die näheren Vorgaben zu den jeweils zu prüfenden Alternativen<br />
als auch der sich daraus ergebende zusätzliche Untersuchungsbedarf für die Prognose<br />
der jeweiligen Auswirkungen zu besprechen und festzulegen.<br />
Im Scoping sollte nach Möglichkeit auch geklärt werden, welche Informationen zu den einzelnen<br />
Prüfbereichen behördlicherseits – aber auch <strong>von</strong> anderen Beteiligten – bereits zur<br />
Verfügung stehen oder gestellt werden können.<br />
Als Grundlage zur Besprechung <strong>des</strong> Untersuchungsrahmens ist dem Vorhabensträger zu<br />
empfehlen, den Plan oder das Projekt samt der Vorhabensalternativen dem Planungsstand<br />
entsprechend bereits so weit wie möglich zu konkretisieren und die vorliegenden Informationen<br />
zu den betroffenen Bestandteilen der Umwelt so aufzubreiten, dass die voraussichtlich<br />
entscheidungsrelevanten Konfliktbereiche identifiziert werden können. Die Vorhabensplanung<br />
sollte dabei min<strong>des</strong>tens so weit konkretisiert sein, dass sich die relevanten Wirkfaktoren<br />
und die voraussichtlichen Auswirkungsbereiche ableiten lassen, um die notwendigen<br />
Untersuchungen gezielt auf die Aufklärung der entscheidungsrelevanten Sachverhalte ausrichten<br />
zu können.<br />
Wesentliche inhaltliche Leitfragen für ein instrumentenübergreifen<strong>des</strong> Scoping sind in<br />
Tabelle 6 zusammengestellt. 81<br />
81 Für weitergehende Hinweise zur Durchführung <strong>des</strong> Scoping siehe z. B. EBA (2005c, S. 3-7).<br />
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