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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

Für eine effiziente Vorbereitung der Antragsunterlagen sollten in den Scoping-Prozess auch<br />

die ggf. zu prüfenden Vorhabensalternativen bereits ausreichend differenziert mit einbezogen<br />

werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn<br />

a) das Vorhaben zum Zeitpunkt <strong>des</strong> Scoping noch nicht soweit konkretisiert ist, dass die<br />

Realisierung <strong>von</strong> (bestimmten) Vorhabensalternativen tatsächlich bereits auszuschließen<br />

und daher das schließlich zu beantragende Vorhaben in seiner konkreten Ausgestaltung<br />

erst noch im Zuge der durchzuführenden Untersuchungen zu „gestalten“ ist,<br />

b) für das zu beantragende Vorhaben bei voraussichtlich unvermeidbaren erheblichen<br />

Beeinträchtigungen <strong>von</strong> Natura 2000-Gebieten eine Zulassung nur im Wege der Ausnahme<br />

gemäß § 34 Abs. 3 ff. BNatSchG möglich sein wird. Gleiches gilt, wenn für eine<br />

Zulassung voraussichtlich eine Befreiung nach § 62 BNatSchG i. V. m. Art. 16 <strong>FFH</strong>-RL<br />

oder Art. 9 VRL notwendig wird.<br />

In solchen Fällen sind sowohl die näheren Vorgaben zu den jeweils zu prüfenden Alternativen<br />

als auch der sich daraus ergebende zusätzliche Untersuchungsbedarf für die Prognose<br />

der jeweiligen Auswirkungen zu besprechen und festzulegen.<br />

Im Scoping sollte nach Möglichkeit auch geklärt werden, welche Informationen zu den einzelnen<br />

Prüfbereichen behördlicherseits – aber auch <strong>von</strong> anderen Beteiligten – bereits zur<br />

Verfügung stehen oder gestellt werden können.<br />

Als Grundlage zur Besprechung <strong>des</strong> Untersuchungsrahmens ist dem Vorhabensträger zu<br />

empfehlen, den Plan oder das Projekt samt der Vorhabensalternativen dem Planungsstand<br />

entsprechend bereits so weit wie möglich zu konkretisieren und die vorliegenden Informationen<br />

zu den betroffenen Bestandteilen der Umwelt so aufzubreiten, dass die voraussichtlich<br />

entscheidungsrelevanten Konfliktbereiche identifiziert werden können. Die Vorhabensplanung<br />

sollte dabei min<strong>des</strong>tens so weit konkretisiert sein, dass sich die relevanten Wirkfaktoren<br />

und die voraussichtlichen Auswirkungsbereiche ableiten lassen, um die notwendigen<br />

Untersuchungen gezielt auf die Aufklärung der entscheidungsrelevanten Sachverhalte ausrichten<br />

zu können.<br />

Wesentliche inhaltliche Leitfragen für ein instrumentenübergreifen<strong>des</strong> Scoping sind in<br />

Tabelle 6 zusammengestellt. 81<br />

81 Für weitergehende Hinweise zur Durchführung <strong>des</strong> Scoping siehe z. B. EBA (2005c, S. 3-7).<br />

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