Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...
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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />
3.4.2 Darstellung der Untersuchungsergebnisse<br />
Aufgrund der spezifischen Prüferfordernisse und der unterschiedlichen Rechtsfolgen bei<br />
U<strong>VP</strong>, <strong>Eingriffsregelung</strong> und <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsprüfung ist es notwendig, dass die Ergebnisse<br />
der Sachverhaltsermittlungen den jeweiligen Prüfbereichen bzw. -instrumenten eindeutig<br />
zugeordnet werden können. Die Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung überlagern<br />
sich dabei wie oben dargestellt in z. T. mehr oder weniger großem Umfang. Zur Vermeidung<br />
<strong>von</strong> wiederholenden Darstellungen und zur Sicherstellung einer ausreichenden Konsistenz<br />
der verschiedenen Anforderungen ist eine integrierte, gleichwohl differenzierte und eindeutig<br />
auf die verschiedenen Erfordernisse bezogene Darstellung geboten.<br />
Im Zusammenhang mit einer ggf. notwendigen grenzüberschreitenden Beteiligung und bei<br />
einer Zulassung auf dem Wege der Ausnahme aufgrund <strong>von</strong> § 34 Abs. 4 BNatSchG sind<br />
hierbei aber auch spezielle Beteiligungserfordernisse wie ggf. der EU-Kommission zu<br />
berücksichtigen.<br />
Auch dieses muss nicht bedeuten, dass jeweils getrennte bzw. völlig eigenständige Dokumente<br />
erarbeitet werden, um eine zielgerichtete Prüfung <strong>des</strong> Antrags sowie der beizubringenden<br />
Nachweise und zugleich eine wirksame Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit<br />
zu ermöglichen. Vielmehr kann dieses Ziel auch durch eine eindeutige Bezeichnung<br />
und geeignete graphische oder farbliche Kennzeichnung der für die einzelnen Instrumente<br />
gemeinsam oder spezifisch erforderlichen Kapitel oder Abschnitte der einzelnen Untersuchungsbereiche<br />
bzw. -teile erreicht werden, so dass Wiederholungen und Mehrfachdarstellungen<br />
sowie etwaige widersprüchliche Ausführungen vermieden werden. Soweit möglich,<br />
sollten dabei – wie in der Mustergliederung (Kap. 4) vorgeschlagen – die für die einzelnen<br />
naturschutzrechtlichen Instrumente spezifischen Angaben jeweils im Zusammenhang dargestellt<br />
werden.<br />
Hierfür wurde eine Mustergliederung entwickelt, in die sich die für die verschiedenen Prüfinstrumente<br />
relevanten Ergebnisse der Sachverhaltsermittlung als entsprechend zu erarbeitende<br />
Inhalte der Antragsunterlagen strukturiert einfügen. Kapitel 4 enthält dazu weitergehende<br />
Erläuterungen. Die Gliederung stellt einen Orientierungsrahmen dar, der beginnend<br />
mit dem Scoping-Prozess jeweils auf die konkrete Situation hin überprüft und im Bearbeitungsprozess<br />
ggf. angepasst werden muss.<br />
Je nach Umfang der notwendigen Darstellungen wird es zweckmäßig sein, die verschiedenen<br />
Teile bzw. Abschnitte in einem oder mehreren Dokumenten zusammenzustellen. An der<br />
Grundstruktur sollte dabei festgehalten werden.<br />
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