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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

sein, eine Untersuchungs- und Darstellungstiefe zu erreichen, die derjenigen zur Beurteilung<br />

<strong>des</strong> Vorhabens selbst entspricht. Schließlich kann bei einer Beschränkung der zu prüfenden<br />

Alternativen auf solche am Standort <strong>des</strong> Vorhabens auch der ohnehin zu untersuchende und<br />

darzustellende Einwirkungsbereich <strong>des</strong> Vorhabens als Untersuchungsraum genügen.<br />

3. Auswirkungen der Alternativen und Varianten<br />

Die Auswirkungen der Alternativen und Varianten sind in dem Umfang und der Genauigkeit<br />

zu ermitteln, wie dies zur Feststellung etwaiger Unterschiede und im Hinblick auf die Entscheidung<br />

über die Auswahl notwendig ist.<br />

Die Auswirkungen auf die Umwelt und hierbei als Teil da<strong>von</strong> diejenigen auf die entsprechend<br />

der in den verschiedenen Instrumenten formulierten Schutzerfordernisse und Ansprüche <strong>von</strong><br />

Natur und Landschaft bilden regelmäßig einen Teilbereich der prüfrelevanten Belange. Soweit<br />

ein Nachweis im Hinblick auf § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG zu erbringen ist, sind die Alternativen<br />

differenziert auch im Hinblick auf ihre ggf. unterschiedlichen Auswirkungen auf<br />

Natura 2000-Gebiete zu beurteilen. Hier wie auch in Bezug auf andere erhebliche Beeinträchtigungen<br />

<strong>von</strong> Natur und Landschaft sind die Auswirkungen der Alternativen anhand der<br />

spezifischen Maßstäbe der unterschiedlichen Prüfinstrumente zu beurteilen. Aufgrund der<br />

eingeschränkten Anzahl bzw. der Art der Kriterien, die regelmäßig für den Alternativenvergleich<br />

genügen oder der dabei zugrunde gelegten Maßstabsebene, bedarf es einer methodisch<br />

plausiblen und vailden Operationalisierung, insbesondere dann, wenn die Messgenauigkeit<br />

geringer ist, als sie für die Ermittlung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen<br />

<strong>des</strong> Vorhabens selbst angelegt wird.<br />

Im Hinblick auf die Abwägung aller betroffenen öffentlichen und privaten Belange bei planerischen<br />

Entscheidungen oder bezogen auf die Feststellung der Zumutbarkeit sind daneben<br />

auch andere Aspekte <strong>von</strong> Bedeutung. Dazu gehören wie in der Mustergliederung aufgeführt<br />

insbesondere:<br />

• Zielerreichung,<br />

• Nutzungen und (Grund)Eigentum,<br />

• Wirtschaftlichkeit / Kosten,<br />

• Gesamtplanerische bzw. überörtliche Ausweisungen und Festlegungen / Fachgesetzliche<br />

Ausweisungen und Schutzgebiete.<br />

Diese Aspekte und die spezifischen Unterschiede bei den Alternativen sind nach dafür geeigneten<br />

Kriterien und Methoden zu beschreiben und zu beurteilen.<br />

4. Vergleichende Bewertung und Auswahlgründe für das beantragte Vorhaben<br />

Im Zuge der Entscheidungsfindung ist es erforderlich, die entsprechend der geforderten Detaillierung<br />

geprüften Alternativen und Varianten vergleichend gegenüber zu stellen und zu<br />

bewerten.<br />

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