Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...
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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />
sein, eine Untersuchungs- und Darstellungstiefe zu erreichen, die derjenigen zur Beurteilung<br />
<strong>des</strong> Vorhabens selbst entspricht. Schließlich kann bei einer Beschränkung der zu prüfenden<br />
Alternativen auf solche am Standort <strong>des</strong> Vorhabens auch der ohnehin zu untersuchende und<br />
darzustellende Einwirkungsbereich <strong>des</strong> Vorhabens als Untersuchungsraum genügen.<br />
3. Auswirkungen der Alternativen und Varianten<br />
Die Auswirkungen der Alternativen und Varianten sind in dem Umfang und der Genauigkeit<br />
zu ermitteln, wie dies zur Feststellung etwaiger Unterschiede und im Hinblick auf die Entscheidung<br />
über die Auswahl notwendig ist.<br />
Die Auswirkungen auf die Umwelt und hierbei als Teil da<strong>von</strong> diejenigen auf die entsprechend<br />
der in den verschiedenen Instrumenten formulierten Schutzerfordernisse und Ansprüche <strong>von</strong><br />
Natur und Landschaft bilden regelmäßig einen Teilbereich der prüfrelevanten Belange. Soweit<br />
ein Nachweis im Hinblick auf § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG zu erbringen ist, sind die Alternativen<br />
differenziert auch im Hinblick auf ihre ggf. unterschiedlichen Auswirkungen auf<br />
Natura 2000-Gebiete zu beurteilen. Hier wie auch in Bezug auf andere erhebliche Beeinträchtigungen<br />
<strong>von</strong> Natur und Landschaft sind die Auswirkungen der Alternativen anhand der<br />
spezifischen Maßstäbe der unterschiedlichen Prüfinstrumente zu beurteilen. Aufgrund der<br />
eingeschränkten Anzahl bzw. der Art der Kriterien, die regelmäßig für den Alternativenvergleich<br />
genügen oder der dabei zugrunde gelegten Maßstabsebene, bedarf es einer methodisch<br />
plausiblen und vailden Operationalisierung, insbesondere dann, wenn die Messgenauigkeit<br />
geringer ist, als sie für die Ermittlung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen<br />
<strong>des</strong> Vorhabens selbst angelegt wird.<br />
Im Hinblick auf die Abwägung aller betroffenen öffentlichen und privaten Belange bei planerischen<br />
Entscheidungen oder bezogen auf die Feststellung der Zumutbarkeit sind daneben<br />
auch andere Aspekte <strong>von</strong> Bedeutung. Dazu gehören wie in der Mustergliederung aufgeführt<br />
insbesondere:<br />
• Zielerreichung,<br />
• Nutzungen und (Grund)Eigentum,<br />
• Wirtschaftlichkeit / Kosten,<br />
• Gesamtplanerische bzw. überörtliche Ausweisungen und Festlegungen / Fachgesetzliche<br />
Ausweisungen und Schutzgebiete.<br />
Diese Aspekte und die spezifischen Unterschiede bei den Alternativen sind nach dafür geeigneten<br />
Kriterien und Methoden zu beschreiben und zu beurteilen.<br />
4. Vergleichende Bewertung und Auswahlgründe für das beantragte Vorhaben<br />
Im Zuge der Entscheidungsfindung ist es erforderlich, die entsprechend der geforderten Detaillierung<br />
geprüften Alternativen und Varianten vergleichend gegenüber zu stellen und zu<br />
bewerten.<br />
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