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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

1. Einführung<br />

Vor der Zulassung <strong>von</strong> Vorhaben sind verschiedene Prüfungen zur Beurteilung und Bewältigung<br />

der Umweltfolgen zu durchlaufen. Durch die zunehmende Europäisierung der Umweltpolitik<br />

wurde das einst überschaubare Feld der Prüfinstrumente, das sich in Deutschland<br />

zunächst auf die nationalen Anforderungen der <strong>Eingriffsregelung</strong> sowie auf die Anforderungen<br />

an die Berücksichtigung <strong>von</strong> Umweltbelangen in der Planung beschränkte, in den 90-er<br />

Jahren durch die Umweltverträglichkeitsprüfung für Projekte und später durch die <strong>FFH</strong>-<br />

Verträglichkeitsprüfung erweitert. Mit der Novellierung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetzes<br />

kamen 2002 spezielle Prüferfordernisse in Bezug auf streng geschützte Arten im Rahmen<br />

der <strong>Eingriffsregelung</strong> hinzu. Auch den Regelungen <strong>des</strong> besonderen Artenschutzes ist, wie<br />

bereits das Caretta-Caretta-Urteil 1 <strong>des</strong> Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2002 verdeutlicht,<br />

größere Bedeutung beizumessen. Mit der Richtlinie zur Prüfung der Umweltauswirkungen<br />

bestimmter Pläne und Programme (SUP-RL) sind zwischenzeitlich weitere Anforderungen<br />

für vorgelagerte Planungen hinzugekommen.<br />

Das Verhältnis dieser Instrumente zur Umweltfolgenabschätzung und -bewältigung galt es im<br />

Rahmen <strong>des</strong> FuE-Vorhabens zu klären und Möglichkeiten einer besseren Koordination aufzuzeigen.<br />

Bisher werden die für die Prüfung erforderlichen Sachverhalte häufig getrennt ermittelt<br />

und in einem für jede Prüfung eigenständigen Fachbeitrag dargestellt. Dabei geht es<br />

jeweils im Wesentlichen um die Ermittlung und Darstellung der Auswirkungen eines Projektes<br />

auf die je nach Prüfinstrument spezifischen Schutzgüter und der dazu im Einzelnen notwendigen<br />

Maßnahmen.<br />

Das Vorhaben wurde durch einen Projektbeirat begleitet, an dem folgende Personen mitgewirkt<br />

haben: Herr Bernotat (Leipzig), Herr Blank (Bremen), Frau Böttcher (Leipzig), Herr<br />

Breuer (Hannover), Herr Prof. Dr. Bunge (Berlin), Herr Franke (Köln), Herr Haßmann (Hannover),<br />

Herr Herbert (Leipzig), Frau Haustein (Kassel), Herr Kalwey (Bonn), Herr Kasper<br />

(Herford), Herr Kracht (Bonn), Herr Küster (Bonn), Frau Dr. Langenberg (Berlin), Herr Marotz<br />

(Oldenburg), Frau Sommer (Koblenz), Herr Weihrich (Halle/Saale), Herr Wiesberg (Bonn).<br />

Den Mitgliedern der Arbeitsgruppe und insbesondere der Forschungsbetreuung im Bun<strong>des</strong>amt<br />

für Naturschutz (Außenstelle Leipzig), hier Herrn Bernotat und Herrn Herbert, ist für die<br />

kritisch-konstruktive Begleitung zu danken.<br />

1 Urteil vom 30.01.2002 – C-103/00. Siehe hierzu auch das Urteil <strong>des</strong> EuGH vom 10.1.2006 (C-98/03) sowie die<br />

Urteile <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltungsgerichts zum Großflughafen Berlin-Brandenburg vom 16.3.2006 (u. a. 4 A<br />

1075.04).<br />

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