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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

Vorgehensweise, eine Umweltverträglichkeitsstudie, eine da<strong>von</strong> getrennte <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsstudie<br />

und einen da<strong>von</strong> ebenfalls getrennten Landschaftspflegerischen Begleitplan vorzulegen,<br />

die einzelnen Untersuchungen zusammenzuführen und deren Ergebnisse in einer<br />

gemeinsamen Unterlage darzustellen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass bereits nach<br />

dem primären Zulassungsrecht regelmäßig bestimmte Angaben als Voraussetzung für die<br />

Zulassung eines Vorhabens zu machen sind. Dies betrifft in erster Linie entsprechend detaillierte<br />

Angaben zu dem Vorhaben selbst.<br />

Der Frage der koordinierten Zusammenführung der verschiedenen Angaben in einer gebündelten<br />

Darstellung soll im Anschluss an die nachfolgenden Hinweise zur Koordination der<br />

Verfahrensschritte im Kapitel 3 anhand konkreter Hinweise zur Gestaltung der Antragsunterlagen<br />

vertieft nachgegangen werden. Zuvor wird speziell geprüft, inwieweit eine solche zusammenführende<br />

Darstellung aus rechtlicher Sicht möglich ist.<br />

2.6 Gemeinsame Erarbeitung und Darstellung der in U<strong>VP</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />

und <strong>Eingriffsregelung</strong> zu prüfenden Umweltfolgen<br />

Die parallele Anwendung der Instrumente U<strong>VP</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> und <strong>Eingriffsregelung</strong> wirft im Hinblick<br />

auf eine effiziente Durchführung der Umweltfolgenbeurteilung und -bewältigung in der<br />

Gesamtheit die Frage auf, inwieweit eine gemeinsame Erarbeitung und Darstellung zu den<br />

instrumentenspezifisch zu behandelnden Umweltfolgen eines Vorhabens rechtlich zulässig<br />

ist. Darauf soll im Folgenden vertieft eingegangen werden. Schwerpunkt der Betrachtung ist<br />

die Ebene <strong>von</strong> Vorhabensplanungen. Hierbei werden aber Anforderungen der SUP vor allem<br />

unter vergleichenden Gesichtspunkten mit in den Blick genommen.<br />

Zentrale Frage <strong>des</strong> FuE-Vorhabens ist es, wie bei konsequenter Eigenständigkeit der rechtlich<br />

definierten Prüferfordernisse und deren materiellen Rechtsfolgen Effizienzgewinne bei<br />

der koordinierten Verfahrensführung einerseits, und der gebündelten Erarbeitung und Darstellung<br />

der für die Prüfung der erforderlichen Sachinformationen andererseits, erreicht werden<br />

können. Im Ergebnis der vorangegangenen Untersuchung ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass<br />

eine möglichst weitgehend abgestimmte und zusammenhängende Bearbeitung der für die<br />

drei Instrumente U<strong>VP</strong>, <strong>Eingriffsregelung</strong> und <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> erforderlichen Fachinhalte sinnvoll und<br />

erforderlich ist, um ineffiziente Doppelarbeit zu vermeiden. Durchgreifende rechtliche Bedenken<br />

gegen eine solche zusammenhängende und abgestimmte Erarbeitung und Darstellung<br />

der beizubringenden Antragsunterlagen bestehen nicht. Sie ergeben sich weder aus den<br />

einschlägigen deutschen <strong>Bestimmung</strong>en der naturschutzrechtlichen <strong>Eingriffsregelung</strong>, der<br />

<strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsprüfung und der Umweltverträglichkeitsprüfung, noch aus den insoweit<br />

einschlägigen Regelungen <strong>des</strong> Gemeinschaftsrechts.<br />

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