Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...
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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />
Vorgehensweise, eine Umweltverträglichkeitsstudie, eine da<strong>von</strong> getrennte <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsstudie<br />
und einen da<strong>von</strong> ebenfalls getrennten Landschaftspflegerischen Begleitplan vorzulegen,<br />
die einzelnen Untersuchungen zusammenzuführen und deren Ergebnisse in einer<br />
gemeinsamen Unterlage darzustellen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass bereits nach<br />
dem primären Zulassungsrecht regelmäßig bestimmte Angaben als Voraussetzung für die<br />
Zulassung eines Vorhabens zu machen sind. Dies betrifft in erster Linie entsprechend detaillierte<br />
Angaben zu dem Vorhaben selbst.<br />
Der Frage der koordinierten Zusammenführung der verschiedenen Angaben in einer gebündelten<br />
Darstellung soll im Anschluss an die nachfolgenden Hinweise zur Koordination der<br />
Verfahrensschritte im Kapitel 3 anhand konkreter Hinweise zur Gestaltung der Antragsunterlagen<br />
vertieft nachgegangen werden. Zuvor wird speziell geprüft, inwieweit eine solche zusammenführende<br />
Darstellung aus rechtlicher Sicht möglich ist.<br />
2.6 Gemeinsame Erarbeitung und Darstellung der in U<strong>VP</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />
und <strong>Eingriffsregelung</strong> zu prüfenden Umweltfolgen<br />
Die parallele Anwendung der Instrumente U<strong>VP</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> und <strong>Eingriffsregelung</strong> wirft im Hinblick<br />
auf eine effiziente Durchführung der Umweltfolgenbeurteilung und -bewältigung in der<br />
Gesamtheit die Frage auf, inwieweit eine gemeinsame Erarbeitung und Darstellung zu den<br />
instrumentenspezifisch zu behandelnden Umweltfolgen eines Vorhabens rechtlich zulässig<br />
ist. Darauf soll im Folgenden vertieft eingegangen werden. Schwerpunkt der Betrachtung ist<br />
die Ebene <strong>von</strong> Vorhabensplanungen. Hierbei werden aber Anforderungen der SUP vor allem<br />
unter vergleichenden Gesichtspunkten mit in den Blick genommen.<br />
Zentrale Frage <strong>des</strong> FuE-Vorhabens ist es, wie bei konsequenter Eigenständigkeit der rechtlich<br />
definierten Prüferfordernisse und deren materiellen Rechtsfolgen Effizienzgewinne bei<br />
der koordinierten Verfahrensführung einerseits, und der gebündelten Erarbeitung und Darstellung<br />
der für die Prüfung der erforderlichen Sachinformationen andererseits, erreicht werden<br />
können. Im Ergebnis der vorangegangenen Untersuchung ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass<br />
eine möglichst weitgehend abgestimmte und zusammenhängende Bearbeitung der für die<br />
drei Instrumente U<strong>VP</strong>, <strong>Eingriffsregelung</strong> und <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> erforderlichen Fachinhalte sinnvoll und<br />
erforderlich ist, um ineffiziente Doppelarbeit zu vermeiden. Durchgreifende rechtliche Bedenken<br />
gegen eine solche zusammenhängende und abgestimmte Erarbeitung und Darstellung<br />
der beizubringenden Antragsunterlagen bestehen nicht. Sie ergeben sich weder aus den<br />
einschlägigen deutschen <strong>Bestimmung</strong>en der naturschutzrechtlichen <strong>Eingriffsregelung</strong>, der<br />
<strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsprüfung und der Umweltverträglichkeitsprüfung, noch aus den insoweit<br />
einschlägigen Regelungen <strong>des</strong> Gemeinschaftsrechts.<br />
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