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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

Gliederungspunkte Prüfinstrumente Erläuterungen<br />

Nr.<br />

G. Karten / Pläne<br />

106<br />

Art und Umfang nach Erfordernis (i. d. R. zu<br />

allen Teilen A bis F einzelne Karten u. Pläne<br />

notwendig, dann ggf. diesbezüglich spezifisch<br />

zu gliedern)<br />

H. Anhang<br />

Ergänzende Informationen, z. B. Fachgutachten,<br />

Sonderuntersuchungen (Gliederung nach<br />

Erfordernis)<br />

mit Relevanz vor allem für die Umweltbelange<br />

bsph. Differenzierung zu naturschutzrechtl. Instrumenten<br />

kursiv i. d. R. erst auf Zulassungsebene relevant<br />

ER <strong>FFH</strong>-<br />

<strong>VP</strong><br />

§§<br />

22ff.<br />

Artenschutz<br />

U<strong>VP</strong><br />

X X X X X<br />

X X X X X<br />

Zu den Prüferfordernissen im Einzelnen siehe insbesondere<br />

Tabelle 2 sowie Anhang 1 u. 2<br />

Der in Tabelle 7 und differenzierend in Tabelle 8 entwickelte Gliederungsvorschlag ist insbesondere<br />

auch darauf ausgerichtet, redundante Darstellungen <strong>von</strong> Antragsinhalten zu vermeiden.<br />

Deswegen wird die Hauptstruktur in Bezug auf die Angaben zur Folgenbeurteilung<br />

und -bewältigung durch die Punkte „Situation im Einwirkungsbereich <strong>des</strong> Vorhabens“, „Auswirkungen<br />

<strong>des</strong> Vorhabens“ und „Maßnahmen zur Folgenbewältigung“ bestimmt. Die umweltbezogenen<br />

einerseits und die nicht umweltbezogenen Sachverhalte andererseits bilden dann<br />

innerhalb dieser Punkte die weitere Gliederungsstruktur.<br />

Unter dem Gesichtspunkt, diese Punkte aus Umweltsicht gleichwohl weitergehend im Sinne<br />

eines zusammenhängenden Dokuments bzw. Umweltberichts zusammenzufassen, wurde<br />

eine Variante entwickelt, die in Tabelle 9 dargestellt ist. Der Anhang 3.4 enthält dazu eine<br />

der Tabelle 8 entsprechende Differenzierung. Die Erläuterungen in Kap. 4.3 gelten entsprechend.

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