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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

IV. Erfassung und Bewertung <strong>des</strong> Umweltzustan<strong>des</strong> im Hinblick auf die einzelnen betroffenen<br />

Schutzgüter<br />

Gemeinsam Spezifisch<br />

d) Luft/Klima (Fortsetzung)<br />

4. Empfindlichkeit<br />

Die Empfindlichkeit gegenüber vorhabensbedingten<br />

Wirkfaktoren bedarf keiner gesonderten Darstellung.<br />

Diese hängt regelmäßig unmittelbar <strong>von</strong> der Ausprägung<br />

der Funktionen, Kriterien u. Parameter ab.<br />

So wirken z.B. stoffliche Veränderungen, insbes. durch<br />

Luftschadstoffe, unmittelbar auf die Luftqualität.<br />

e) Landschaft / Landschaftsbild<br />

2. Funktionen, Kriterien, Parameter<br />

- Landschaftseinheiten<br />

- landschaftsbildprägende Elemente<br />

- geomorphologische Erscheinungen<br />

- hydrographische Erscheinungen (z.B. Seen, Flussläufe)<br />

- natürliche oder kulturbedingte Vegetationsformen<br />

- Sichtbeziehungen<br />

- spezielle Siedlungsformen<br />

- Kulturlandschaften<br />

- Vorbelastungen (Emissionsquellen, landschaftsbildbeeinträchtigende<br />

Bauwerke)<br />

4. Empfindlichkeit<br />

- Einsehbarkeit (visuelle Verletzlichkeit)<br />

- Überformung/Zerschneidung (visuelle Veränderbarkeit)<br />

- Störanfälligkeit gegenüber Emissionen (insbes.<br />

Schall)<br />

5. Bedeutung<br />

Insbes. Bewertung der Schutzwürdigkeit aufgrund Grad<br />

der Erfüllung/Wahrnehmung der Klimafunktionen u. der<br />

lufthygienischen Verhältnisse, ggf. Bewertung der<br />

Schutzbedürftigkeit<br />

<strong>Eingriffsregelung</strong><br />

2. Funktionen, Kriterien, Parameter<br />

Nebenstehende Funktionen, soweit diese der Leistungsfähigkeit<br />

<strong>des</strong> Naturhaushalts zuzuordnen sind<br />

(insbes. klimatisch relevante Strukturen, Klimatope)<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />

2. Funktionen, Kriterien, Parameter<br />

Nebenstehende Funktionen, soweit diese für das<br />

Natura 2000-Gebiet in seinen für die Erhaltungsziele<br />

maßgeblichen Bestandteilen wesentlich sind oder<br />

selbst maßgebliche Bestandteile darstellen, z.B.<br />

- Klimatische Ausprägung als standörtlich wesentliche<br />

Voraussetzungen der LRT oder Habitate<br />

der Arten und deren günstigen Erhaltungszustand<br />

- Lufthygienische Verhältnisse als besondere<br />

Randbedingungen für LRT oder Arten und deren<br />

Habitate<br />

Im Rahmen <strong>von</strong> UVS u. LBP <strong>des</strong> weiteren vorgenommene<br />

Ermittlungen ggf. für den Nachweis bzgl.<br />

§ 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG (Alternativenprüfung)<br />

relevant<br />

Schutzgebiete §§ 22ff BNatSchG<br />

Artenschutz<br />

U<strong>VP</strong><br />

1. Ziele<br />

- Vorgaben <strong>des</strong> Naturschutzrechts zum Landschaftsschutz<br />

- Verweis auf Ziele, die sich aus dem im Einzelfall<br />

relevanten Gebietsschutz ergeben (s. Pkt. 3)<br />

- Ggf. relevante Ziele der Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung<br />

- Ggf. aufgrund <strong>des</strong> Planungs- u. Zulassungsrechts<br />

relevante Ziele<br />

3. Schutzausweisungen/-kategorien<br />

- Naturpark, Biosphärenreservat, LSG, GLB, etc.<br />

- Vorrang-/Vorsorgegebiete für Natur u. Landschaft /<br />

für Erholung<br />

- Fachplanungen zur Landschaftsentwicklung / Erholungsvorsorge<br />

Anhang 2: Untersuchungsinhalte der Prüfinstrumente 153

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