Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...
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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />
VI. Bewertung der ermittelten Auswirkungen (Erheblichkeit) (schutzgutbezogen) (Anm.: Die hier<br />
vorzunehmende Bewertung ist <strong>von</strong> der im Rahmen der U<strong>VP</strong> vorzunehmenden Bewertung nach § 12<br />
U<strong>VP</strong>G zu trennen; sie schafft dafür aber die entsprechenden Sachgrundlagen, sie kann ggf. auch unmittelbar<br />
mit dem Schritt der Prognose nach Pkt. V. verbunden werden.)<br />
Gemeinsam Spezifisch<br />
b) Boden<br />
c) Wasser<br />
U<strong>VP</strong><br />
Bewertung insbes. an den Maßstäben <strong>des</strong> Bodenschutzrechts<br />
und sonstiger gesetzlicher Vorschriften <strong>des</strong> Planungs-<br />
u. Zulassungsrechts; ggf. Bewertung auch anhand untergesetzlicher<br />
oder nicht-hoheitlicher Vorschriften<br />
<strong>Eingriffsregelung</strong><br />
Bewertung am Maßstab, ob und inwieweit erhebliche<br />
Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
<strong>des</strong> Naturhaushaltes eintreten<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />
Soweit betroffene Bodenfunktionen für die Erhaltungsziele<br />
maßgebliche Gebietsbestandteile darstellen, Bewertung<br />
am Maßstab der Erhaltungsziele der Natura 2000-<br />
Gebiete.<br />
Im Rahmen <strong>von</strong> U<strong>VP</strong> u. <strong>Eingriffsregelung</strong> vorgenommene<br />
Bewertungen zudem ggf. für den Nachweis bzgl. § 34<br />
Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG (Alternativenprüfung) relevant.<br />
Schutzgebiete §§ 22ff BNatSchG<br />
Artenschutz<br />
U<strong>VP</strong><br />
Bewertung insbes. an den Maßstäben <strong>des</strong> Wasserrechts und<br />
sonstiger gesetzlicher Vorschriften <strong>des</strong> Planungs- u. Zulassungsrechts;<br />
ggf. Bewertung auch anhand untergesetzlicher<br />
oder nicht-hoheitlicher Vorschriften<br />
<strong>Eingriffsregelung</strong><br />
Bewertung am Maßstab, ob und inwieweit erhebliche<br />
Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
<strong>des</strong> Naturhaushaltes eintreten.<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />
Soweit betroffene Gewässerfunktionen für die Erhaltungsziele<br />
maßgebliche Gebietsbestandteile darstellen,<br />
Bewertung am Maßstab der Erhaltungsziele der Natura<br />
2000-Gebiete.<br />
Im Rahmen <strong>von</strong> U<strong>VP</strong> u. <strong>Eingriffsregelung</strong> vorgenommene<br />
Bewertungen zudem ggf. für den Nachweis bzgl. § 34<br />
Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG (Alternativenprüfung) relevant.<br />
Schutzgebiete §§ 22ff BNatSchG<br />
Artenschutz<br />
Anhang 2: Untersuchungsinhalte der Prüfinstrumente 161