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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

VI. Bewertung der ermittelten Auswirkungen (Erheblichkeit) (schutzgutbezogen) (Anm.: Die hier<br />

vorzunehmende Bewertung ist <strong>von</strong> der im Rahmen der U<strong>VP</strong> vorzunehmenden Bewertung nach § 12<br />

U<strong>VP</strong>G zu trennen; sie schafft dafür aber die entsprechenden Sachgrundlagen, sie kann ggf. auch unmittelbar<br />

mit dem Schritt der Prognose nach Pkt. V. verbunden werden.)<br />

Gemeinsam Spezifisch<br />

b) Boden<br />

c) Wasser<br />

U<strong>VP</strong><br />

Bewertung insbes. an den Maßstäben <strong>des</strong> Bodenschutzrechts<br />

und sonstiger gesetzlicher Vorschriften <strong>des</strong> Planungs-<br />

u. Zulassungsrechts; ggf. Bewertung auch anhand untergesetzlicher<br />

oder nicht-hoheitlicher Vorschriften<br />

<strong>Eingriffsregelung</strong><br />

Bewertung am Maßstab, ob und inwieweit erhebliche<br />

Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

<strong>des</strong> Naturhaushaltes eintreten<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />

Soweit betroffene Bodenfunktionen für die Erhaltungsziele<br />

maßgebliche Gebietsbestandteile darstellen, Bewertung<br />

am Maßstab der Erhaltungsziele der Natura 2000-<br />

Gebiete.<br />

Im Rahmen <strong>von</strong> U<strong>VP</strong> u. <strong>Eingriffsregelung</strong> vorgenommene<br />

Bewertungen zudem ggf. für den Nachweis bzgl. § 34<br />

Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG (Alternativenprüfung) relevant.<br />

Schutzgebiete §§ 22ff BNatSchG<br />

Artenschutz<br />

U<strong>VP</strong><br />

Bewertung insbes. an den Maßstäben <strong>des</strong> Wasserrechts und<br />

sonstiger gesetzlicher Vorschriften <strong>des</strong> Planungs- u. Zulassungsrechts;<br />

ggf. Bewertung auch anhand untergesetzlicher<br />

oder nicht-hoheitlicher Vorschriften<br />

<strong>Eingriffsregelung</strong><br />

Bewertung am Maßstab, ob und inwieweit erhebliche<br />

Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

<strong>des</strong> Naturhaushaltes eintreten.<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />

Soweit betroffene Gewässerfunktionen für die Erhaltungsziele<br />

maßgebliche Gebietsbestandteile darstellen,<br />

Bewertung am Maßstab der Erhaltungsziele der Natura<br />

2000-Gebiete.<br />

Im Rahmen <strong>von</strong> U<strong>VP</strong> u. <strong>Eingriffsregelung</strong> vorgenommene<br />

Bewertungen zudem ggf. für den Nachweis bzgl. § 34<br />

Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG (Alternativenprüfung) relevant.<br />

Schutzgebiete §§ 22ff BNatSchG<br />

Artenschutz<br />

Anhang 2: Untersuchungsinhalte der Prüfinstrumente 161

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