Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...
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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />
sind, nur teilweise zu trennen. In diesem Zusammenhang sind vor allem Ziele mit Bezug auf<br />
Gesundheit oder Wohlbefinden <strong>des</strong> Menschen aus anderen Fachgesetzen (insbes.<br />
BImSchG, ROG) zu berücksichtigen.<br />
Die Erfassung und Bewertung <strong>des</strong> Schutzguts Boden kann für <strong>Eingriffsregelung</strong>, U<strong>VP</strong> und<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> zum Teil gemeinsam erfolgen. Die zentrale inhaltliche Differenzierung der untersuchungsrelevanten<br />
Aspekte wird durch die im Bun<strong>des</strong>-Bodenschutzgesetz definierten Bodenfunktionen<br />
vorgegeben. Darüber hinaus sind vor allem auch Ziele und Grundsätze der<br />
Raumordnung sowie <strong>des</strong> Naturschutzrechts bedeutsam, an denen sich die Bewertung zu<br />
orientieren hat.<br />
Bezogen auf das Schutzgut Boden, liegt die größte Schnittmenge für die Instrumente bei der<br />
Lebensraumfunktion <strong>des</strong> Bodens für Pflanzen und Tiere. Die Lebensraumfunktion für Pflanzen<br />
wird in diesem Zusammenhang durch das Kriterium „Standortpotential für natürliche<br />
Pflanzengesellschaften“ operationalisiert. 93 Weitere wesentliche Funktionen im Schnittbereich<br />
der Instrumente U<strong>VP</strong> und <strong>Eingriffsregelung</strong> sind diejenigen <strong>des</strong> Bodens als Bestandteil<br />
<strong>des</strong> Naturhaushalts, d. h. der Funktionen <strong>des</strong> Bodens im Wasser-, Nährstoff- und Stoffhaushalt.<br />
Die Archivfunktionen <strong>des</strong> Bodens stehen vor allem auch in Beziehung zu den Schutzgütern<br />
Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter, indem an solchen Böden eine natur- wie auch kulturgeschichtlich<br />
bedeutsame Pedogenese dokumentiert sein kann. In engem Zusammenhang<br />
damit stehen auch Geotope.<br />
Auch für die <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> und die <strong>Eingriffsregelung</strong> sind die Funktionen <strong>des</strong> Bodens, vor allem<br />
die Lebensraumfunktionen, regelmäßig <strong>von</strong> Bedeutung. Natura 2000-Gebiete werden dadurch<br />
in ihren für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen wesentlich geprägt. Dies<br />
ist in besonderem Maße <strong>von</strong> Bedeutung, wenn in Natura 2000-Gebieten eine Entwicklung<br />
bzw. Wiederherstellung <strong>von</strong> Lebensräumen und Habitaten der Arten als Erhaltungsziel definiert<br />
ist. Der Boden bestimmt in seinen spezifischen Ausprägungen die standörtlichen Voraussetzungen<br />
für Lebensraumtypen sowie Habitate der Arten und insofern deren Erhaltungszustand<br />
entscheidend mit. Entsprechen<strong>des</strong> gilt auch für die <strong>Eingriffsregelung</strong> im Hinblick<br />
auf standörtliche Voraussetzungen für Biotope im Allgemeinen und deren ggf. z. B.<br />
nach Zielen der Landschaftsplanung oder Arten- und Biotopschutzprogrammen vorgesehenen<br />
Entwicklung.<br />
Auch bei der Bewertung <strong>des</strong> Schutzgutes Wasser können einige Kriterien für die verschiedenen<br />
Instrumente gemeinsam erfasst werden. Für die <strong>Eingriffsregelung</strong> sind insbesondere<br />
die Wasserhaushaltsfunktionen <strong>von</strong> Bedeutung, die sich auf die Leistungsfähigkeit <strong>des</strong> Naturhaushalts<br />
beziehen. Hier wie auch bei der <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> sind die Gewässer und das Grundwasser<br />
zudem als standörtliche Bedingungen für bestimmte Lebensraumtypen und Arten<br />
und deren Habitate und damit als maßgeblicher Bestandteil der Natura 2000-Gebiete zu be-<br />
93 Siehe dazu im Einzelnen Planungsgruppe Ökologie + Umwelt (2003).<br />
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