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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

Rechtliche Vorgabe Abzuleitende Prüferfordernisse<br />

§ 42 (1) BNatSchG<br />

Es ist verboten,<br />

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten<br />

Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu<br />

töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-,<br />

Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen,<br />

zu beschädigen oder zu zerstören,<br />

2. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten<br />

Arten oder ihre Teile oder Entwicklungsformen abzuschneiden,<br />

abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben,<br />

zu beschädigen oder zu vernichten,<br />

3. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten<br />

und der europäischen Vogelarten an ihren Nist-,<br />

Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen,<br />

Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu<br />

stören,<br />

4. Standorte wild lebender Pflanzen der streng<br />

geschützten Arten durch Aufsuchen, Fotografieren<br />

oder Filmen der Pflanzen oder ähnliche Handlungen<br />

zu beeinträchtigen oder zu zerstören.<br />

§ 43 (4) BNatSchG<br />

Die Verbote <strong>des</strong> § 42 Abs. 1 und 2 gelten nicht für den<br />

Fall, dass die Handlungen bei [...] der Ausführung<br />

eines nach § 19 zugelassenen Eingriffs, bei der Durchführung<br />

einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder<br />

einer nach § 30 zugelassenen Maßnahme vorgenommen<br />

werden, soweit hierbei Tiere, einschließlich ihrer<br />

Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten und Pflanzen<br />

der besonders geschützten Arten nicht absichtlich<br />

beeinträchtigt werden.<br />

§ 62 (1) BNatSchG<br />

Von den Verboten <strong>des</strong> § 42 [...] kann auf Antrag Befreiung<br />

gewährt werden wenn,<br />

1. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall<br />

a) zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde<br />

und die Abweichung mit den Belangen <strong>des</strong> Natur-<br />

schutzes und der Landschaftspflege zu verein-<br />

baren ist oder<br />

b) zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung <strong>von</strong><br />

Natur und Landschaft führen würde oder<br />

2. überwiegende Gründe <strong>des</strong> Gemeinwohls die Befreiung<br />

erfordern<br />

und die Artikel 12, 13 und 16 <strong>FFH</strong>-RL oder die Artikel 5<br />

bis 7 und 9 V-RL nicht entgegenstehen. [...]<br />

140<br />

Ausnahmeprüfung:<br />

- Sind zwingende Gründe <strong>des</strong> überwiegenden öffentlichen<br />

Interesses gegeben, die eine nicht ersetzbare<br />

Zerstörung rechtfertigen?<br />

Beeinträchtigungsprüfung:<br />

- Kommen besonders geschützte Tierarten vor?<br />

- Kommen Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten<br />

dieser Arten vor?<br />

- Werden Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten<br />

dieser Arten zerstört?<br />

- Werden Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten<br />

dieser Arten beschädigt?<br />

- Kommen besonders geschützte Pflanzenarten vor?<br />

- Werden Vorkommen dieser Arten vernichtet?<br />

- Werden Vorkommen dieser Arten beschädigt?<br />

- Kommen streng geschützte Tierarten oder europäische<br />

Vogelarten vor?<br />

- Kommen Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten<br />

dieser Arten vor?<br />

- Werden Tiere dieser Arten an ihren Nist-, Brut-,<br />

Wohn- oder Zufluchtstätten gestört?<br />

- Kommen streng geschützte Pflanzenarten vor?<br />

- Werden Standorte dieser Pflanzenarten zerstört?<br />

- Werden Standorte dieser Pflanzenarten beeinträchtigt?<br />

Ausnahmen: Begrenzung <strong>des</strong> Anwendungsbereichs<br />

- Liegt ein nach § 19 zugelassener Eingriff vor, wird<br />

eine U<strong>VP</strong> durchgeführt oder liegt eine Befreiung <strong>von</strong><br />

Biotopschutzauflagen vor?<br />

- Geschieht die Beeinträchtigung Tiere, einschließlich<br />

ihrer Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten und<br />

Pflanzen unabsichtlich? (Dieses ist nach der EuGH-<br />

Interpretation <strong>des</strong> Absichtsbegriffs kaum möglich.)<br />

Ausnahmeprüfung: Prüfung, ob eine Befreiung <strong>von</strong><br />

den Verboten möglich<br />

Die Prüferfordernisse bestehen alternativ; es genügt<br />

wenn eine der normierten Voraussetzungen erfüllt<br />

werden, entweder:<br />

- ... oder<br />

- ... oder<br />

- Erfordern überwiegende Gründe <strong>des</strong> Gemeinwohls<br />

die Befreiung und werden die mit Artikel 12, 13 und<br />

16 <strong>FFH</strong>-RL oder die Artikel 5 bis 7 und 9 V-RL verbundenen<br />

Anforderungen erfüllt?<br />

Anhang 1: Artenschutzrechtliche Anforderungen

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