Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...
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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />
VI. Bewertung der ermittelten Auswirkungen (Erheblichkeit) (schutzgutbezogen) (Anm.: Die hier<br />
vorzunehmende Bewertung ist <strong>von</strong> der im Rahmen der U<strong>VP</strong> vorzunehmenden Bewertung nach § 12<br />
U<strong>VP</strong>G zu trennen; sie schafft dafür aber die entsprechenden Sachgrundlagen, sie kann ggf. auch unmittelbar<br />
mit dem Schritt der Prognose nach Pkt. V. verbunden werden.)<br />
Gemeinsam Spezifisch<br />
h) Wechselwirkungen (Fortsetzung)<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />
Bewertung, soweit erforderlich im Hinblick auf die durch<br />
Erhaltungsziele vorgegebene Integrität <strong>von</strong> Natura 2000-<br />
Gebiete<br />
Im Rahmen <strong>von</strong> U<strong>VP</strong> u. <strong>Eingriffsregelung</strong> <strong>des</strong> weiteren<br />
vorgenommene Bewertungen zudem ggf. für den Nachweis<br />
bzgl. § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG (Alternativenprüfung)<br />
relevant.<br />
Schutzgebiete §§ 22ff BNatSchG<br />
Artenschutz<br />
VII. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung erheblicher Auswirkungen<br />
Gemeinsam Spezifisch<br />
Planung <strong>von</strong> Maßnahmen, die den unterschiedlichen<br />
rechtlichen Erfordernissen zugleich genügen<br />
U<strong>VP</strong><br />
Über die zur <strong>Eingriffsregelung</strong> und der <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> hinausgehenden<br />
Maßnahmen, insbes. nach fachgesetzlichen<br />
Anforderungen (z. B. Wasserrecht, Immissionsschutzrecht)<br />
<strong>Eingriffsregelung</strong><br />
Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen <strong>des</strong><br />
Vermeidungsgebot, dazu Angaben<br />
- zur planerischen Optimierung <strong>des</strong> Vorhabens<br />
- zu technischen Maßnahmen zur Vermeidung und<br />
Verminderung (ggf. als Bestandteil <strong>des</strong> Vorhabens,<br />
dann mglw. bereits unter Pkt. II zu beschreiben)<br />
- zu landschaftspflegerischen Maßnahmen zur Vermeidung<br />
und Verminderung<br />
<strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung <strong>von</strong><br />
erheblichen Beeinträchtigungen (Maßnahmen zur<br />
Schadensbegrenzung) in entsprechender Differenzierung<br />
wie beim LBP<br />
Schutzgebiete §§ 22ff BNatSchG<br />
Artenschutz<br />
164 Anhang 2: Untersuchungsinhalte der Prüfinstrumente