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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

VI. Bewertung der ermittelten Auswirkungen (Erheblichkeit) (schutzgutbezogen) (Anm.: Die hier<br />

vorzunehmende Bewertung ist <strong>von</strong> der im Rahmen der U<strong>VP</strong> vorzunehmenden Bewertung nach § 12<br />

U<strong>VP</strong>G zu trennen; sie schafft dafür aber die entsprechenden Sachgrundlagen, sie kann ggf. auch unmittelbar<br />

mit dem Schritt der Prognose nach Pkt. V. verbunden werden.)<br />

Gemeinsam Spezifisch<br />

h) Wechselwirkungen (Fortsetzung)<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />

Bewertung, soweit erforderlich im Hinblick auf die durch<br />

Erhaltungsziele vorgegebene Integrität <strong>von</strong> Natura 2000-<br />

Gebiete<br />

Im Rahmen <strong>von</strong> U<strong>VP</strong> u. <strong>Eingriffsregelung</strong> <strong>des</strong> weiteren<br />

vorgenommene Bewertungen zudem ggf. für den Nachweis<br />

bzgl. § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG (Alternativenprüfung)<br />

relevant.<br />

Schutzgebiete §§ 22ff BNatSchG<br />

Artenschutz<br />

VII. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung erheblicher Auswirkungen<br />

Gemeinsam Spezifisch<br />

Planung <strong>von</strong> Maßnahmen, die den unterschiedlichen<br />

rechtlichen Erfordernissen zugleich genügen<br />

U<strong>VP</strong><br />

Über die zur <strong>Eingriffsregelung</strong> und der <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> hinausgehenden<br />

Maßnahmen, insbes. nach fachgesetzlichen<br />

Anforderungen (z. B. Wasserrecht, Immissionsschutzrecht)<br />

<strong>Eingriffsregelung</strong><br />

Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen <strong>des</strong><br />

Vermeidungsgebot, dazu Angaben<br />

- zur planerischen Optimierung <strong>des</strong> Vorhabens<br />

- zu technischen Maßnahmen zur Vermeidung und<br />

Verminderung (ggf. als Bestandteil <strong>des</strong> Vorhabens,<br />

dann mglw. bereits unter Pkt. II zu beschreiben)<br />

- zu landschaftspflegerischen Maßnahmen zur Vermeidung<br />

und Verminderung<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />

Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung <strong>von</strong><br />

erheblichen Beeinträchtigungen (Maßnahmen zur<br />

Schadensbegrenzung) in entsprechender Differenzierung<br />

wie beim LBP<br />

Schutzgebiete §§ 22ff BNatSchG<br />

Artenschutz<br />

164 Anhang 2: Untersuchungsinhalte der Prüfinstrumente

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