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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

dem Weg zu einem Umweltgesetzbuch nicht zuerst die EU-Vorschriften zu harmonisieren<br />

wären.<br />

Gängige Vokabeln, die bereits Ende der 80-er und Anfang der 90-er Jahre weit verbreitet<br />

waren, sind: Deregulierung, Verschlankung, Entschlackung, Beschleunigung, Effektivierung,<br />

Ertüchtigung oder Vereinfachung. Man solle sich auf das Wesentliche, vor allem auf das aufgrund<br />

<strong>von</strong> EU-Vorschriften geforderte, konzentrieren. Zwar fordert bisher niemand offen eine<br />

materielle und verfahrensmäßige Simplifizierung, die die erreichten Standards grundlegend<br />

infrage stellt; werden die Forderungen und die geäußerten Bedarfe jedoch zusammengefasst,<br />

drängt sich die Vermutung auf, dass eine solche Vereinfachung letztendlich doch<br />

gemeint sein dürfte. Vor allem die Forderung nach der Anpassung an einen vermeintlichen<br />

EU-Standard und die Konzentration bzw. Beschränkung auf die zwingend erforderliche Umsetzung<br />

der europäischen Vorgaben würden für Deutschland einen Abbau <strong>von</strong> Standards<br />

bedeuten. Auf nationale Besonderheiten wäre zu verzichten.<br />

Insbesondere auch seitens der Planungsbüros wird ein Verlust der „Allgemeinverständlichkeit“<br />

der Prüfergebnisse gesehen bzw. befürchtet, da immer neue, erforderlich werdende<br />

Planungs- und Fachbeiträge für „ein und dieselbe Umwelt“ 5 beizubringen seien. Hierbei<br />

fürchten die Planer und Gutachter nicht nur um die Akzeptanz bei Vorhabensträgern und<br />

Bevölkerung, sondern darüber hinaus auch um das Ansehen der ganzen Disziplin. Als problematisch<br />

wird insbesondere die Unübersichtlichkeit der Unterlagen angesehen, die den Behörden<br />

für das Genehmigungsverfahren vorgelegt werden.<br />

Die Koordination der Sachverhaltsermittlung sowie die Bündelung der Sachverhaltsdarstellung<br />

bewirke hier eine Reduzierung der Gutachtenflut. Die Bündelung zöge z. B. nach sich,<br />

dass die Vorhabensbeschreibung nur einmal vorgenommen werden müsse und somit bereits<br />

dazu Mehrfachdarstellungen ausgespart werden könnten.<br />

Vielfach entsteht Unklarheit durch die Fragen danach, welche Unterlagen im Einzelnen<br />

erforderlich sind, welchen Umfang sie haben sollten und welche Inhalte abzuhandeln sind,<br />

um Verfahrens- und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Andererseits bestehen der Anspruch<br />

und das Gebot, vermeidbare Doppelarbeiten und -prüfungen auszuschließen. Durch ein<br />

ausgeweitetes Scoping, das sich nicht nur auf die Umweltverträglichkeitsprüfung bezieht<br />

(s. u.), die systematische Koordination der Sachverhaltsermittlung und die Bündelung der<br />

Sachverhaltsdarstellung würden sich diese Unsicherheiten reduzieren lassen. Eine insbesondere<br />

auch für die Verfahrensdurchführung wirkungsvolle Lösung besteht in einer systematischen<br />

Zusammenführung und Differenzierung der umweltrelevanten Angaben innerhalb<br />

der Antragsunterlagen bei Vermeidung redundanter Darstellungen.<br />

Als Zwischenergebnis der bisherigen Diskussionen deutet sich an, dass die Koordination der<br />

Prüfinstrumente grundsätzlich als zwingend erforderlich zu erachten ist. Im Rahmen <strong>des</strong><br />

5 Kinberger (2005, S. 1).<br />

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