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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

III. Abgrenzung und Beschreibung <strong>des</strong> Untersuchungsgebietes<br />

Gemeinsam Spezifisch<br />

a) Abgrenzung<br />

b) Beschreibung<br />

Übersicht über die naturräumlichen bzw. landschaftlichen<br />

Verhältnisse<br />

Geologie, Morphologie, Klima, Hydrologie, Böden,<br />

Landschafts-/Kulturgeschichte, Nutzungen<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />

Abgrenzung <strong>des</strong> Wirkraumes / der Wirkräume entsprechend<br />

Reichweite der relevanten Wirkfaktoren<br />

(ggf. funktional bedingt auch über Natura 2000-<br />

Gebiete hinausreichend und mglw. weitere mittelbar<br />

betroffene Gebiete berücksichtigend)<br />

Berücksichtigung <strong>des</strong> gesamten betroffenen Natura<br />

2000-Gebietes als Referenzraum<br />

Ggf. Erweiterung um Bereiche, die aufgrund der<br />

Anforderungen der Alternativenprüfung (§ 34 Abs. 3<br />

Nr. 2 BNatSchG) zu untersuchen sind.<br />

Ggf. Erweiterung um Suchräume/Bereiche für Sicherungsmaßnahmen<br />

(i.d.R. in Überlagerung mit<br />

den entsprechenden Räumen für Ausgleichs- u.<br />

Ersatzmaßnahmen).<br />

Schutzgebiete §§ 22ff BNatSchG<br />

Artenschutz<br />

U<strong>VP</strong><br />

Ggf. Beschreibung spezifisch relevanter Aspekte aufgrund<br />

der ausschließlich U<strong>VP</strong>-relevanten Schutzgüter<br />

<strong>Eingriffsregelung</strong><br />

Ggf. Beschreibung spezifisch relevanter Aspekte<br />

<strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />

Ggf. Beschreibung spezifisch relevanter Aspekte<br />

Schutzgebiete §§ 22ff BNatSchG<br />

Artenschutz<br />

Anhang 2: Untersuchungsinhalte der Prüfinstrumente 147

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