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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

keit, der Ausgleichbarkeit und der Ersetzbarkeit ist auf die entsprechenden Hinweise in<br />

einschlägigen Empfehlungen, Gesetzeskommentaren und Publikationen hinzuwei-<br />

sen. 87<br />

• Das Vorhaben ist mit erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in<br />

seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen verbunden. Art, Umfang<br />

und Intensität dieser Beeinträchtigungen sind gezielt herauszuarbeiten 88 und bei der<br />

Beurteilung, ob zumutbare Alternativen i. S. d. § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG vorhanden<br />

und ob zwingende Gründe <strong>des</strong> überwiegenden öffentlichen Interesses i. S. d. § 34 Abs.<br />

3 Nr. 1 BNatSchG gegeben sind, einzustellen. Für die Beurteilung <strong>von</strong> zu prüfenden<br />

Alternativen sind die Beeinträchtigungen i. d. R. in entsprechender Weise zu feststellen.<br />

Es sei denn, die Unterschiede sind bereits so offensichtlich, dass auch eine weniger<br />

intensive Prüfung für die vergleichende Beurteilung und im Hinblick auf die Feststellung<br />

der Zumutbarkeit genügt.<br />

• Das Vorhaben berührt naturschutzrechtliche Verbote wie das <strong>des</strong> Verbots der Zerstörung<br />

oder erheblichen Beeinträchtigung <strong>von</strong> gesetzlichen geschützten Biotopen oder<br />

solcher in Schutzgebieten nach den gebietsspezifischen Verordnungen geltende Verbote.<br />

Um über eine Befreiung z. B. im Hinblick auf das Vorliegen der Erforderlichkeit<br />

<strong>des</strong> Vorhabens aufgrund <strong>von</strong> Gemeinwohlbelangen entscheiden zu können, müssen<br />

auch Art, Umfang und Intensität der spezifischen Beeinträchtigungen dezidiert festgestellt<br />

werden. Entsprechen<strong>des</strong> gilt, wenn artenschutzrechtliche Verbote berührt<br />

werden. Hierbei bestehen bei Betroffenheit der durch Art. 12 u. 13 <strong>FFH</strong>-Richtlinie sowie<br />

Art. 5 VRL normierten Verbote gesteigerte Anforderungen an eine Zulassung auf dem<br />

Wege der Ausnahme. 89<br />

Auch in dieser Hinsicht bedarf es im Rahmen der Bewertung einer gezielten Herausarbeitung<br />

der je nach Rechtsvorschrift spezifischen Erheblichkeit <strong>von</strong> Beeinträchtigungen bzw.<br />

deren spezifischer Ausgleichbarkeit oder Ersetzbarkeit im Hinblick auf den jeweiligen Entscheidungszusammenhang<br />

sowie <strong>von</strong> Art und Umfang der Beeinträchtigungen.<br />

Insoweit ist bei der Bewertung der Umweltauswirkungen auch im Rahmen der U<strong>VP</strong> die Verträglichkeit<br />

<strong>des</strong> Vorhabens nicht nur im Allgemeinen oder pauschalierend, sondern im Einzelnen<br />

entsprechend den entscheidungsrelevanten Zielvorgaben differenziert zu beurteilen<br />

und die Übereinstimmung mit den maßgeblichen rechtlichen Erfordernissen zu prüfen. Nur<br />

87 Siehe dazu z. B. die Vorschläge zu entsprechenden Begriffsdefinitionen in Lambrecht et al. (1995, S. 83-86,<br />

90-93), siehe auch Schumacher, Fischer-Hüftle (2003, § 18, Rn. 18-33, § 19, Rn. 72-79), Gassner et al.<br />

(2003, § 18, Rn. 17-20. § 19, Rn. 24f.), Louis, Engelke (2000, § 8, Rn. 23-31 u. 48-55) oder entsprechende<br />

Hinweise zum Vollzug der <strong>Eingriffsregelung</strong> in Reinland-Pfalz (LfUG RLP 1998) bzw. zur Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplanung bei Straßenbauvorhaben in Brandenburg (MSWV BB 1999). Vgl. auch weitere Vorschläge<br />

bzw. Übersichten in Köppel et al. (2004), Gassner et al. (2005), Kiemstedt et al. (1996) oder aus<br />

Empfehlungen der LANA bzw. der einzelnen Bun<strong>des</strong>länder zur Anwendung der <strong>Eingriffsregelung</strong>.<br />

88 Hinsichtlich der Konkretisierung <strong>des</strong> Begriffs der Erheblichkeit und der Anforderungen an die Ermittlung der<br />

Beeinträchtigungen siehe z. B. die Ergebnisse und Vorschläge in Lambrecht et al. (2004), vgl. z. B auch<br />

Köppel et al. (2004), Gassner et al. (2005) u. LANA (2004).<br />

89 Siehe dazu im Einzelnen Trautner et al. (2006).<br />

87

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