Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...
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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />
keit, der Ausgleichbarkeit und der Ersetzbarkeit ist auf die entsprechenden Hinweise in<br />
einschlägigen Empfehlungen, Gesetzeskommentaren und Publikationen hinzuwei-<br />
sen. 87<br />
• Das Vorhaben ist mit erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in<br />
seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen verbunden. Art, Umfang<br />
und Intensität dieser Beeinträchtigungen sind gezielt herauszuarbeiten 88 und bei der<br />
Beurteilung, ob zumutbare Alternativen i. S. d. § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG vorhanden<br />
und ob zwingende Gründe <strong>des</strong> überwiegenden öffentlichen Interesses i. S. d. § 34 Abs.<br />
3 Nr. 1 BNatSchG gegeben sind, einzustellen. Für die Beurteilung <strong>von</strong> zu prüfenden<br />
Alternativen sind die Beeinträchtigungen i. d. R. in entsprechender Weise zu feststellen.<br />
Es sei denn, die Unterschiede sind bereits so offensichtlich, dass auch eine weniger<br />
intensive Prüfung für die vergleichende Beurteilung und im Hinblick auf die Feststellung<br />
der Zumutbarkeit genügt.<br />
• Das Vorhaben berührt naturschutzrechtliche Verbote wie das <strong>des</strong> Verbots der Zerstörung<br />
oder erheblichen Beeinträchtigung <strong>von</strong> gesetzlichen geschützten Biotopen oder<br />
solcher in Schutzgebieten nach den gebietsspezifischen Verordnungen geltende Verbote.<br />
Um über eine Befreiung z. B. im Hinblick auf das Vorliegen der Erforderlichkeit<br />
<strong>des</strong> Vorhabens aufgrund <strong>von</strong> Gemeinwohlbelangen entscheiden zu können, müssen<br />
auch Art, Umfang und Intensität der spezifischen Beeinträchtigungen dezidiert festgestellt<br />
werden. Entsprechen<strong>des</strong> gilt, wenn artenschutzrechtliche Verbote berührt<br />
werden. Hierbei bestehen bei Betroffenheit der durch Art. 12 u. 13 <strong>FFH</strong>-Richtlinie sowie<br />
Art. 5 VRL normierten Verbote gesteigerte Anforderungen an eine Zulassung auf dem<br />
Wege der Ausnahme. 89<br />
Auch in dieser Hinsicht bedarf es im Rahmen der Bewertung einer gezielten Herausarbeitung<br />
der je nach Rechtsvorschrift spezifischen Erheblichkeit <strong>von</strong> Beeinträchtigungen bzw.<br />
deren spezifischer Ausgleichbarkeit oder Ersetzbarkeit im Hinblick auf den jeweiligen Entscheidungszusammenhang<br />
sowie <strong>von</strong> Art und Umfang der Beeinträchtigungen.<br />
Insoweit ist bei der Bewertung der Umweltauswirkungen auch im Rahmen der U<strong>VP</strong> die Verträglichkeit<br />
<strong>des</strong> Vorhabens nicht nur im Allgemeinen oder pauschalierend, sondern im Einzelnen<br />
entsprechend den entscheidungsrelevanten Zielvorgaben differenziert zu beurteilen<br />
und die Übereinstimmung mit den maßgeblichen rechtlichen Erfordernissen zu prüfen. Nur<br />
87 Siehe dazu z. B. die Vorschläge zu entsprechenden Begriffsdefinitionen in Lambrecht et al. (1995, S. 83-86,<br />
90-93), siehe auch Schumacher, Fischer-Hüftle (2003, § 18, Rn. 18-33, § 19, Rn. 72-79), Gassner et al.<br />
(2003, § 18, Rn. 17-20. § 19, Rn. 24f.), Louis, Engelke (2000, § 8, Rn. 23-31 u. 48-55) oder entsprechende<br />
Hinweise zum Vollzug der <strong>Eingriffsregelung</strong> in Reinland-Pfalz (LfUG RLP 1998) bzw. zur Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplanung bei Straßenbauvorhaben in Brandenburg (MSWV BB 1999). Vgl. auch weitere Vorschläge<br />
bzw. Übersichten in Köppel et al. (2004), Gassner et al. (2005), Kiemstedt et al. (1996) oder aus<br />
Empfehlungen der LANA bzw. der einzelnen Bun<strong>des</strong>länder zur Anwendung der <strong>Eingriffsregelung</strong>.<br />
88 Hinsichtlich der Konkretisierung <strong>des</strong> Begriffs der Erheblichkeit und der Anforderungen an die Ermittlung der<br />
Beeinträchtigungen siehe z. B. die Ergebnisse und Vorschläge in Lambrecht et al. (2004), vgl. z. B auch<br />
Köppel et al. (2004), Gassner et al. (2005) u. LANA (2004).<br />
89 Siehe dazu im Einzelnen Trautner et al. (2006).<br />
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