02.06.2013 Aufrufe

Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

Bedeutung als Siedlungs- und Kulturraum, so dass enge Verbindungen zu Kultur- und Sachgütern<br />

zu berücksichtigen sind.<br />

Die Erfassung und Bewertung <strong>von</strong> Kultur- und sonstigen Sachgütern ist im Vergleich der<br />

Instrumente unmittelbar nur im Rahmen der U<strong>VP</strong> zu leisten. Fachgesetzlicher Hintergrund ist<br />

vor allem das Denkmalschutzrecht. Es bestehen aber auch Querbeziehungen zum Schutzgut<br />

Landschaft, das in seiner Bedeutung als Kulturraum wesentlich durch Kulturgüter geprägt<br />

sein kann. Auf die Überschneidungen zum Schutzgut Boden wurde bereits hingewiesen.<br />

Die Erfassung und Bewertung der Wechselwirkungen ist unter bio-ökologischen und funktionalen<br />

Gesichtspunkten bei den naturschutzrechtlichen Prüfinstrumenten ohnehin zu berücksichtigen.<br />

Dies gilt im besonderen Maße für die Wirkungsbeziehungen zwischen den<br />

biotischen und abiotischen Bestandteilen <strong>des</strong> Naturhaushalts und dabei der je Instrument<br />

und im Einzelfall insoweit spezifischen Schutzgegenstände. Wechselwirkungen können hierbei<br />

groß- wie auch kleinmaßstäblich <strong>von</strong> Bedeutung sein. Sie können sich sowohl lokal an<br />

einem einzelnen Standort im Wirkungsgefüge z. B. <strong>von</strong> lokalen Grundwasserverhältnissen,<br />

Ausprägungen <strong>des</strong> Bodens, der Vegetation und der Fauna dokumentieren, als auch auf der<br />

Ebene <strong>von</strong> Landschaften relevant sein, indem z. B. die weitflächige Ungestörtheit oder Barrierefreiheit<br />

Voraussetzung für das Vorkommen bestimmter Arten mit großen Aktionsräumen<br />

ist.<br />

4.3.4 Teil D: Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens<br />

Gegenstand der Konfliktanalyse ist die Prognose und Bewertung der Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens<br />

auf Nutzungen, nicht umweltbezogene Belange und Grundeigentum sowie auf die<br />

Umwelt in ihren unterschiedlichen Bestandteilen und Eigenschaften. Soweit das Vorhaben<br />

bereits Gegenstand einer vorgelagerten Verfahrens- oder Planungsstufe ist, sind die für diese<br />

Ebene entscheidungsrelevanten Auswirkungen dem Planungsstand und der Maßstabsebene<br />

entsprechend zu prognostizieren. Regelmäßig bedeutet dies, dass auf der Zulassungsebene<br />

die Prognosen zu konkretisieren sind.<br />

1. Auswirkungen auf Nutzungen, nicht umweltbezogene Belange und Grundeigentum<br />

Die zu erwartenden Auswirkungen auf Nutzungen, nicht umweltbezogene Belange sowie<br />

Grund und Boden gehören zu den wesentlichen Entscheidungsgrundlagen für die Zulassung<br />

eines Vorhabens. Um demgegenüber Umweltbelange eigenständig und gebündelt in die<br />

Entscheidung einfließen zu lassen, sind diese jeweils getrennt <strong>von</strong>einander darzustellen.<br />

Gleichwohl bestehen Wechselwirkungen zwischen Umweltauswirkungen und Auswirkungen<br />

auf Nutzungen. Auswirkungen auf Nutzungen sind mittelbar mit "Auswirkungen auf den Menschen"<br />

verbunden, gehen mit Auswirkungen auf Sachgüter einher oder korrespondieren mit<br />

Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter.<br />

118

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!