Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...
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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />
Anhang 3.1<br />
Mustergliederung für Unterlagen zur abfallrechtlichen Planfeststellung<br />
nach § 31 Abs. 2 KrW-/AbfG 2 , Vorhabenstyp Abfalldeponie<br />
Die Anforderungen an Unterlagen, die bei planfeststellungspflichtigen Abfalldeponien beizubringen<br />
sind, sind grundsätzlich in der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV 3 ) geregelt<br />
(§ 20 Abs. 1 DepV). Darin wird neben dem U<strong>VP</strong>G auch auf Anhang A der TA Abfall 4 Bezug<br />
genommen, in dem Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen geregelt ist. § 20 Abs. 1 DepV<br />
lautet (Unterstreichung d. Verf.):<br />
Für Errichtung und Betrieb sowie für die wesentliche Änderung <strong>des</strong> Betriebes einer Deponie der<br />
Klasse 0, I, II, III oder IV nach § 31 Abs. 2 und 3 <strong>des</strong> Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes hat<br />
der Träger <strong>des</strong> Vorhabens einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde einzureichen.<br />
Dem Antrag sind insbesondere folgende Angaben und Unterlagen beizufügen: [...]<br />
Soweit in § 6 Abs. 3 und 4 <strong>des</strong> Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht abweichend<br />
geregelt, sollen die Angaben und Unterlagen nach Satz 2 unter Berücksichtigung <strong>des</strong> Anhanges<br />
A der TA Abfall zusammengestellt werden. Ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
eine Vorprüfung <strong>des</strong> Einzelfalls erforderlich, so sind in den Antragsunterlagen zu<br />
den in der Anlage 2 dieses Gesetzes genannten Kriterien Aussagen zu treffen.<br />
Die nachfolgende Systematisierung korrespondiert mit Ergebnissen aus dem FuE-Vorhaben<br />
„Umweltverträglichkeitsprüfung im Zulassungsverfahren für Abfalldeponien – Erfahrungen, Handlungsanleitung<br />
und Vorschläge zur Rechtsfortentwicklung“ (Albert et al. 1998, dort insbes. Bd. II,<br />
Anlage 4, S. 137ff.).<br />
2 KrW-/AbfG - Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung <strong>von</strong><br />
Abfällen vom 27. September 1994 (BGBl I 1994, 2705), zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 25. 1.2004 I 82<br />
3 DepV - Verordnung über Deponien und Langzeitlager vom 24. Juli 2002 (BGBl I 2002, 2807), geändert durch Art. 1<br />
V v. 26.11.2002 I 4417 u. Art. 2 V v. 12. 8.2004 I 2190 (Nr. 44).<br />
4 TA Abfall - Zweite allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz, Teil 1: Technische Anleitung zur Lagerung,<br />
chemisch/physikalischen, biologischen Behandlung, Verbrennung und Ablagerung <strong>von</strong> besonders überwachungsbedürftigen<br />
Abfällen vom 12. März 1991 (GMBl. Nr. 8 S. 139) zuletzt geändert am 21. März 1991 durch Berichtigung<br />
der Gesamtfassung der Zweiten allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Abfall) GMBl. Nr.<br />
16 vom 23.05.1991 S. 469).<br />
168 Anhang 3: Vorhabensbezogene Beispiele der Mustergliederung