Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...
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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />
Die Tabelle 8 wurde zudem um fünf Spalten ergänzt, die jeweils Aussagen zu einem Prüfinstrument<br />
machen. Neben der <strong>Eingriffsregelung</strong>, der <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsprüfung und der<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung, die im Rahmen <strong>des</strong> FuE-Vorhabens schwerpunktmäßig behandelt<br />
wurden, wurden auch die sich aus den naturschutzrechtlichen Verpflichtungen zu<br />
Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile <strong>von</strong> Natur und Landschaft (§§ 22 ff.<br />
BNatSchG) sowie zu den artenschutzrechtlichen <strong>Bestimmung</strong>en ergebenden Prüferfordernisse<br />
mit aufgenommen.<br />
Die in den Spalten zu den Instrumenten verzeichneten Kreuze, machen zeilenweise gelesen<br />
deutlich, welche der jeweils auf die Instrumente bezogenen Prüferfordernisse in den einzelnen<br />
Kapiteln der integrierten Antragsunterlagen bedient werden müssen. Spaltenweise machen<br />
die Kreuze deutlich, welche Teile der Antragsunterlagen für einzelne Prüfungen relevant<br />
sind und z. B. bei der behördlichen Prüfung eines einzelnen Instrumentes einbezogen<br />
werden müssen (X relevant, (x) bedingt relevant).<br />
Die weitere Differenzierung und Detaillierung der aufgeführten Inhalte ergibt sich im Wesentlichen<br />
direkt aus der ausführlichen Übersicht in Anhang 2, in der die Anforderungen an die<br />
erforderlichen Fachinformationen zu den einzelnen Instrumenten im Vergleich dargestellt<br />
sind. Für detaillierte methodische Anforderungen zu den Instrumenten gelten die etablierten<br />
Standards der guten fachlichen Praxis bzw. nach dem Stand <strong>des</strong> Wissens, im Einzelfall <strong>des</strong><br />
Stan<strong>des</strong> der Forschung. Hierzu ist auf die entsprechenden Empfehlungen, Hinweise und<br />
Leitfäden <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder sowie die einschlägige Fachliteratur zu verweisen.<br />
Dabei ist auch der Bezug auf unterschiedliche Vorhabenstypen zu beachten.<br />
Im Sinne einer ersten Evaluierung enthält der Anhang 3 auch die Konkretisierung <strong>des</strong> Vorschlags<br />
für eine Mustergliederung am Beispiel verschiedener Vorhabenstypen. Hierbei sind<br />
die zu den Vorhabenstypen relevanten Vorgaben und Empfehlungen aus Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />
berücksichtigt.<br />
Durch den Nachweis, dass das der Mustergliederung zugrunde liegende Prinzip mit diesen<br />
Vorgaben in Übereinstimmung zu bringen ist, wird das Grundprinzip der Gliederung bestätigt.<br />
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