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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

regelung und <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> erforderlichen Fachinhalte – bei Beachtung der jeweils spezifischen<br />

materiell-rechtlichen Anforderungen – sinnvoll und erforderlich, um Doppelarbeit zu vermeiden<br />

und eine wirkungsvolle Berücksichtigung der Umwelt- und Naturschutzbelange in der<br />

Planungs- und Zulassungsentscheidung zu gewährleisten. Überdies kann dadurch dem politischen<br />

Anliegen einer Vereinfachung und Beschleunigung <strong>von</strong> Planungs- und Entscheidungsprozessen<br />

Rechnung getragen werden. Insbesondere durch eine frühzeitige Abstimmung<br />

und Koordination der für die verschiedenen Instrumente erforderlichen Untersuchungen<br />

kann die Effektivität der Bearbeitung gesteigert werden. In der Konsequenz mündet dies<br />

in vielen Fällen sinnvollerweise in eine zusammenhängende Antragsunterlage, in der auch<br />

alle umweltbezogenen Informationsanforderungen enthalten sind.<br />

Mit einer solchen zusammenhängenden Antragsunterlage wird den Erfordernissen zu den<br />

Prüfinstrumenten in einer einheitlichen und nach den Arbeitsschritten Vorhabensbeschreibung,<br />

Umweltbeschreibung, Wirkungsprognose und Bewertung sowie Maßnahmen gegliederten<br />

Struktur entsprochen. Die Struktur der Unterlage ist so konzipiert, dass auch auf die<br />

einzelnen naturschutzrechtlichen Prüfungen gerichtete Spezifizierungen erforderlichenfalls<br />

berücksichtigt werden können. Durch entsprechende Layoutgestaltungen können die jeweils<br />

für die einzelnen Prüfungen erforderlichen Fachinhalte leicht identifizierbar gemacht werden,<br />

damit die verschiedenen beteiligten Behörden die ihre Zuständigkeit betreffenden Fachinformationen<br />

noch zügiger und einfacher prüfen können.<br />

Als zentrales Ergebnis <strong>des</strong> FuE-Vorhabens werden damit Vorschläge zur Gliederung <strong>von</strong><br />

Antragsunterlagen vorgelegt, in denen bei Bedarf alle für die Umweltprüfungen erforderlichen<br />

Informationen eingefügt werden können. Durch eine auf diese Weise zu erreichende zielgerichtete<br />

Einbeziehung in den Gesamtentscheidungszusammenhang wird auch die Berücksichtigung<br />

der Naturschutzbelange letztlich verbessert und damit im Ergebnis gestärkt. Der<br />

Untersuchungsaufwand wird dabei zugleich auf das für die Entscheidung Notwendige<br />

beschränkt und Doppelarbeit vermieden. Bei U<strong>VP</strong>-pflichtigen Vorhaben wird auf diesem<br />

Wege zudem die besondere Relevanz der naturschutzrechtlich normierten Belange innerhalb<br />

der Umweltbelange deutlicher.<br />

Die Forschungsergebnisse und insbesondere die Mustergliederungen für Antragsunterlagen<br />

mit ihren einheitlichen und zugleich differenzierten Angaben zur Umweltverträglichkeit einschließlich<br />

der Angaben zu den naturschutzrechtlichen Prüferfordernissen lassen erwarten,<br />

dass bei einer Koordination der Sachverhaltsermittlung und der Bündelung der Sachverhaltsdarstellung<br />

die Rechtssicherheit nicht nur gewahrt bleiben kann, sondern letztlich verbessert<br />

wird. Die jeweils spezifischen materiell-rechtlichen Anforderungen (spezifische<br />

Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen, Prüfungsgegenstände und Maßstäbe)<br />

finden dabei sowohl in ihren Berührungspunkten und Überlagerungen als auch in ihren<br />

Besonderheiten und Abgrenzungen die gebotene Beachtung. Gleichzeitig werden die Anforderungen<br />

an die beizubringenden Sachverhaltsermittlungen und Darstellungen umfassend<br />

gewährleistet.<br />

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