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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

Anhang 3.2<br />

Mustergliederung für Unterlagen zur Planfeststellung nach AEG, Vorhabenstyp<br />

Bun<strong>des</strong>schienenwege<br />

Die Anforderungen an Unterlagen, die für die Planfeststellung <strong>von</strong> Bun<strong>des</strong>schienenwegen beizubringen<br />

sind, sind rechtlich nicht näher geregelt. Das AEG 5 enthält lediglich eine <strong>Bestimmung</strong><br />

darüber, dass bei der Planfeststellung die <strong>von</strong> dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten<br />

Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen<br />

sind (§ 18 Abs. 1 Satz 2 AEG).<br />

Nähere Anforderungen ergeben sich hingegen aus den Planfeststellungsrichtlinien (PF-RL) <strong>des</strong><br />

Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amtes (Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt 2006). Detaillierte Anforderungen an die zur<br />

Planfeststellung bei Eisenbahnen beizubringenden Unterlagen enthält <strong>des</strong> Weiteren der Umwelt-<br />

Leitfaden <strong>des</strong> Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amtes (Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt 2005a-2005e).<br />

In den PF-RL sind unter Ziff. 12 die Anforderungen an die Planunterlagen für den Antrag auf<br />

Planfeststellung dargestellt. Hierbei wird unterschieden in planfestzustellende Unterlagen und<br />

solche, die nur der Information dienen. Zu letzteren gehören danach auch Umweltverträglichkeitsstudie<br />

und <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsstudie.<br />

Im Umwelt-Leitfaden wird in Bezug auf U<strong>VP</strong>, <strong>Eingriffsregelung</strong> und <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> einerseits da<strong>von</strong><br />

ausgegangen, dass getrennte Fachbeiträge zu erarbeiten sind (vgl. Eisenbahn-Bun<strong>des</strong>amt<br />

2005a, Abb. 1, S. 4). Dabei bauen „die UVS als zusammenfassender fachplanerischer Beitrag<br />

zur Umsetzung <strong>des</strong> U<strong>VP</strong>G und der LBP als planerisches Instrument der <strong>Eingriffsregelung</strong> […]<br />

aufeinander auf und ergänzen sich“ (ebd., S. 6). Zugleich wird da<strong>von</strong> ausgegangen, dass „alle<br />

umweltrelevanten Unterlagen [...] durchaus in den Erläuterungsbericht zum Vorhaben integriert<br />

sein (können)“. „Die Unterlagen nach § 6 U<strong>VP</strong>G und § 20 BNatSchG weisen […] eine Schnittmenge<br />

auf und können daher sowohl zusammen als auch getrennt dargelegt werden. Entscheidend<br />

ist bei der integrierten Form, dass die Relevanz der einzelnen Aussagen für das jeweilige<br />

Instrument erkennbar bleibt“ (EBA 2005c, S. 8). Beispielhaft wird <strong>des</strong> Weiteren dargestellt, dass<br />

der Erläuterungsbericht zum LBP für die entsprechenden Schutzgüter auch als Unterlage nach §<br />

6 U<strong>VP</strong>G dient und für letztere Angaben zu den übrigen Schutzgütern entsprechend zu ergänzen<br />

sind (EBA 2005c, S. 8). Zu den Unterlagen für die <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> wird ausgeführt: „Grundsätzlich anders<br />

sind die Anforderungen an die Unterlagen zur <strong>FFH</strong>-Thematik. Diese sind nach den Vorgaben<br />

in Teil IV <strong>des</strong> Umweltleidfadens zu erstellen und separat vorzulegen“ (EBA 2005c, S. 8).<br />

Die folgende Mustergliederung folgt dem Integrationsprinzip und ordnet die einzelnen, in PF-RL<br />

und Umwelt-Leitfaden überwiegend getrennt dargestellten Anforderungen in ein zusammenhängen<strong>des</strong><br />

Gliederungsschema ein. Insofern beinhaltet das nachfolgende Schema insbesondere<br />

auch die Anforderungen an den Erläuterungsbericht mit den üblicherweise zu machenden Angaben<br />

über das Vorhaben und <strong>des</strong>sen Auswirkungen.<br />

5<br />

AEG - Allgemeines Eisenbahngesetz. Vom 27. Dezember 1993 (BGBl I 1993, 2378, 2396), 1994, 2439, zuletzt<br />

geändert durch Art. 1 G v. 3.8.2005 I 2270.<br />

176 Anhang 3: Vorhabensbezogene Beispiele der Mustergliederung

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