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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

5. Übersicht der Ergebnisse aus vorgelagerten Verfahren und Entscheidungen<br />

Bei einem Vorhaben, das bereits Gegenstand eines vorgelagerten Verfahrens bzw. entsprechender<br />

Entscheidungen war, liegen regelmäßig bereits Angaben zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />

einschließlich <strong>von</strong> Auswirkungen auf Belange <strong>des</strong> Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege vor. Solche Informationen sind unmittelbar auch für das Zulassungsverfahren<br />

und die dazu auszuarbeitenden Antragsunterlagen <strong>von</strong> Bedeutung. Dies gilt in besonderem<br />

Maße dann, wenn mit solchen aus vorgelagerten Verfahren vorhandenen Angaben<br />

bestimmte Darlegungserfordernisse bzw. Nachweise für das Zulassungsverfahren als<br />

erbracht angesehen werden können oder die zum Zulassungsverfahren noch zu machenden<br />

Angaben daran unmittelbar anschließen.<br />

In einem eigenständigen Kapitel sollte daher zusammenfassend eine Übersicht über die relevanten<br />

Untersuchungen und Ergebnisse aus vorgelagerten Verfahren und Entscheidungen<br />

gegeben werden. Hierbei sollte vor allem auch dargestellt werden, ob die vorliegenden Ergebnisse<br />

weiterhin Gültigkeit haben oder nur bedingt zutreffen.<br />

4.3.3 Teil C: Zustand im Einwirkungsbereich <strong>des</strong> Vorhabens<br />

Für die Beschreibung der Situation im Einwirkungsbereich <strong>des</strong> Vorhabens sind einerseits der<br />

Einwirkungsbereich <strong>des</strong> Vorhabens abzugrenzen (Untersuchungsgebiet), die Nutzungen und<br />

Grundstücksverhältnisse darzulegen, die gesamtplanerischen bzw. überörtlichen Ausweisungen<br />

und Festlegungen sowie die fachgesetzlichen Ausweisungen und Schutzgebiete zu<br />

benennen andererseits die Umwelt und ihre Bestandteile zu beschreiben.<br />

1. Abgrenzung <strong>des</strong> Einwirkungsbereichs (Untersuchungsgebiet)<br />

Die räumlichen Grenzen <strong>des</strong> Einwirkungsbereichs variieren in der Regel bedingt durch die<br />

unterschiedlichen schutzgutrelevanten Wirkpfade und Empfindlichkeiten. Die Abgrenzung<br />

<strong>des</strong> gesamten Einwirkungsbereichs <strong>des</strong> Vorhabens sowie ggf. der Alternativen ergibt sich<br />

letztlich aus der Vereinigung der sich aus den einzelnen Instrumenten und deren Schutzgütern<br />

ergebenden Einwirkungsbereichen <strong>des</strong> Vorhabens. In den Schnittmengen der Untersuchungsgebiete<br />

besteht ein besonderer Koordinierungsbedarf.<br />

Das Untersuchungsgebiet der <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> ist aufgrund der gebietsbezogenen Fragestellungen<br />

unter Berücksichtigung der vorhabensspezifisch möglichen Wirkungen unmittelbar auf die<br />

räumliche Abgrenzung <strong>des</strong> Natura 2000-Gebiets und seine Lage im Netz „Natura 2000“ ausgerichtet.<br />

Den Schwerpunkt der Betrachtung bildet dabei der Teil <strong>des</strong> Natura 2000-Gebietes,<br />

der konkret betroffen werden kann. Nur dieser ist in der Regel detailliert zu untersuchen. 92 In<br />

Abhängigkeit der Lage <strong>des</strong> Vorhabens sind ggf. unmittelbare Auswirkungen am Standort <strong>des</strong><br />

Vorhabens nicht <strong>von</strong> Bedeutung, z. B. wenn das Vorhaben das Gebiet nicht direkt in<br />

92 Siehe dazu Näheres bei Lambrecht et al. (2004b, S. 83f.).<br />

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