Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...
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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />
5. Übersicht der Ergebnisse aus vorgelagerten Verfahren und Entscheidungen<br />
Bei einem Vorhaben, das bereits Gegenstand eines vorgelagerten Verfahrens bzw. entsprechender<br />
Entscheidungen war, liegen regelmäßig bereits Angaben zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit<br />
einschließlich <strong>von</strong> Auswirkungen auf Belange <strong>des</strong> Naturschutzes und der<br />
Landschaftspflege vor. Solche Informationen sind unmittelbar auch für das Zulassungsverfahren<br />
und die dazu auszuarbeitenden Antragsunterlagen <strong>von</strong> Bedeutung. Dies gilt in besonderem<br />
Maße dann, wenn mit solchen aus vorgelagerten Verfahren vorhandenen Angaben<br />
bestimmte Darlegungserfordernisse bzw. Nachweise für das Zulassungsverfahren als<br />
erbracht angesehen werden können oder die zum Zulassungsverfahren noch zu machenden<br />
Angaben daran unmittelbar anschließen.<br />
In einem eigenständigen Kapitel sollte daher zusammenfassend eine Übersicht über die relevanten<br />
Untersuchungen und Ergebnisse aus vorgelagerten Verfahren und Entscheidungen<br />
gegeben werden. Hierbei sollte vor allem auch dargestellt werden, ob die vorliegenden Ergebnisse<br />
weiterhin Gültigkeit haben oder nur bedingt zutreffen.<br />
4.3.3 Teil C: Zustand im Einwirkungsbereich <strong>des</strong> Vorhabens<br />
Für die Beschreibung der Situation im Einwirkungsbereich <strong>des</strong> Vorhabens sind einerseits der<br />
Einwirkungsbereich <strong>des</strong> Vorhabens abzugrenzen (Untersuchungsgebiet), die Nutzungen und<br />
Grundstücksverhältnisse darzulegen, die gesamtplanerischen bzw. überörtlichen Ausweisungen<br />
und Festlegungen sowie die fachgesetzlichen Ausweisungen und Schutzgebiete zu<br />
benennen andererseits die Umwelt und ihre Bestandteile zu beschreiben.<br />
1. Abgrenzung <strong>des</strong> Einwirkungsbereichs (Untersuchungsgebiet)<br />
Die räumlichen Grenzen <strong>des</strong> Einwirkungsbereichs variieren in der Regel bedingt durch die<br />
unterschiedlichen schutzgutrelevanten Wirkpfade und Empfindlichkeiten. Die Abgrenzung<br />
<strong>des</strong> gesamten Einwirkungsbereichs <strong>des</strong> Vorhabens sowie ggf. der Alternativen ergibt sich<br />
letztlich aus der Vereinigung der sich aus den einzelnen Instrumenten und deren Schutzgütern<br />
ergebenden Einwirkungsbereichen <strong>des</strong> Vorhabens. In den Schnittmengen der Untersuchungsgebiete<br />
besteht ein besonderer Koordinierungsbedarf.<br />
Das Untersuchungsgebiet der <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> ist aufgrund der gebietsbezogenen Fragestellungen<br />
unter Berücksichtigung der vorhabensspezifisch möglichen Wirkungen unmittelbar auf die<br />
räumliche Abgrenzung <strong>des</strong> Natura 2000-Gebiets und seine Lage im Netz „Natura 2000“ ausgerichtet.<br />
Den Schwerpunkt der Betrachtung bildet dabei der Teil <strong>des</strong> Natura 2000-Gebietes,<br />
der konkret betroffen werden kann. Nur dieser ist in der Regel detailliert zu untersuchen. 92 In<br />
Abhängigkeit der Lage <strong>des</strong> Vorhabens sind ggf. unmittelbare Auswirkungen am Standort <strong>des</strong><br />
Vorhabens nicht <strong>von</strong> Bedeutung, z. B. wenn das Vorhaben das Gebiet nicht direkt in<br />
92 Siehe dazu Näheres bei Lambrecht et al. (2004b, S. 83f.).<br />
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