02.06.2013 Aufrufe

Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

• welche Sachverhalte und Belange für die Prüfung <strong>von</strong> Alternativen maßgebend sind,<br />

um zu einer Entscheidung über die Auswahl <strong>von</strong> Alternativen zu gelangen.<br />

Die im Einzelfall in Betracht zu ziehenden bzw. zu prüfenden Alternativen, deren Auswirkungen<br />

sowie die vergleichende Bewertung unter den maßgeblichen Gesichtspunkten sind im<br />

Einzelnen in den Antragsunterlagen darzulegen. Das gleiche betrifft die Auswahlgründe für<br />

das beantragte Vorhaben.<br />

Die weitestgehenden Anforderungen an die Alternativenprüfung stellt das <strong>FFH</strong>-Recht, indem<br />

im Einzelfall bei erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes nachzuweisen<br />

ist, dass zumutbare Alternativen ohne oder mit geringeren Auswirkungen nicht bestehen. Die<br />

Beurteilung ist im vollen Umfang gerichtlich überprüfbar, so dass besondere Anforderungen<br />

an die Qualität der Untersuchung bestehen. In die Beurteilung sind auch Natura 2000externe<br />

Belange einzubeziehen, um die Zumutbarkeit möglicher Alternativlösungen bestimmen<br />

zu können. Insoweit können für die Alternativenprüfung nach § 34 Abs. 3 Nr. 2<br />

BNatSchG im Einzelfall dieselben Belange entscheidungsrelevant sein, wie bei einer sich<br />

aus dem planerischen Abwägungsgebot ergebenden Alternativenprüfung. Entsprechen<strong>des</strong><br />

gilt für die Alternativenprüfung aufgrund <strong>von</strong> § 62 BNatSchG i. V. m. Art. 16 <strong>FFH</strong>-RL bzw.<br />

Art. 9 VRL.<br />

Zugleich bestehen zwischen der Begründung <strong>des</strong> Vorhabens und den in Betracht kommenden<br />

Alternativen Zusammenhänge, da als Alternativen im Einzelfall auch solche anzusehen<br />

sein können, bei denen der Zweck <strong>des</strong> Vorhabens nicht vollumfänglich, sondern nur suboptimal<br />

erreicht wird. Auf der anderen Seite bestehen fließende Übergänge zu den ggf. erforderlichen<br />

Maßnahmen zur Vermeidung, insbesondere wenn diese mit besonderen Aufwendungen<br />

verbunden sind und sich das Vorhaben damit in Teilen verändert. Zugleich können<br />

für nur punktuell zu erwartende erhebliche Beeinträchtigungen wie bei der Zerstörung <strong>von</strong><br />

Fortpflanzungsstätten streng geschützter Arten, anlässlich derer anderweitige Lösungsmöglichkeiten<br />

zu prüfen wären, auch Maßnahmen, die ansonsten auch nach dem Vermeidungsgebot<br />

der <strong>Eingriffsregelung</strong> zu prüfen sind, in Betracht kommen.<br />

Im Einzelfall kann ein Vorhaben bzw. Teile <strong>des</strong>selben in unterschiedlichem Maße <strong>von</strong> den<br />

verschiedenen Erfordernissen zur Alternativenprüfung berührt werden. Zugleich können sich<br />

aus erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes, die nur durch bestimmte<br />

Bestandteile eines Vorhabens hervorgerufen werden, gravierende Konsequenzen für die<br />

insgesamt zu prüfenden Alternativen ergeben.<br />

Insoweit bedarf es einerseits einer differenzierten Bearbeitung der Alternativenprüfung im<br />

Hinblick auf die verschiedenen Prüfinstrumente, andererseits muss die Bearbeitung ausreichend<br />

konsistent sein, da im Ergebnis letztlich nur eine der geprüften Alternativen das zu<br />

beantragende Vorhaben bildet und nur dieses zugelassen werden soll. Insofern bedarf es<br />

einer widerspruchsfreien bzw. einheitlichen Definition <strong>von</strong> Alternativen.<br />

124

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!