Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...
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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />
gebietsbezogenen Schutzziele und der weitergehenden Vorgaben wie Ge- und Verboten<br />
vorzunehmen ist.<br />
Auswirkungen auf überörtliche und fachgesetzliche Festlegungen sind im Rahmen eines<br />
mehrstufigen Planungsprozesses ausreichend frühzeitig zu ermitteln, damit ein Vorhaben<br />
letztlich nicht daran scheitert. Möglichst sollten Gebiete, die fachgesetzlichen Ausweisungen<br />
unterliegen oder als Schutzgebiete ausgewiesen oder vorgesehen sind, möglichst nicht überplant<br />
werden.<br />
4. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile<br />
Die Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile muss alle Schutzgüter der <strong>Eingriffsregelung</strong>,<br />
der <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, <strong>des</strong> Gebietsschutzes sowie <strong>des</strong> europäischen und <strong>des</strong> nationalen Artenschutzes<br />
und die darüber hinaus gehenden Schutzgüter der U<strong>VP</strong> umfassen.<br />
Die Erfassung und Bewertung dieser Schutzgüter muss den spezifischen Anforderungen der<br />
jeweiligen Instrumente genügen. Da hier zum Teil Überschneidungen bestehen, sollte die<br />
Ermittlung und Bewertung der Schutzgüter für die Prüfinstrumente in einem gemeinsamen<br />
Arbeitsschritt koordiniert und den spezifischen Anforderungen der Prüfinstrumente entsprechend<br />
differenziert erfolgen.<br />
Grundsätzlich sind über die U<strong>VP</strong> die Schutzgüter Mensch/menschliche Gesundheit, Boden,<br />
Wasser, Klima/Luft, Pflanzen und Tiere sowie biologische Vielfalt, Landschaft(-bild), Kulturund<br />
sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen als weitestgehender Schutzgutkatalog<br />
relevant. Innerhalb dieses Spektrums erfordern z. B. die <strong>Eingriffsregelung</strong> sowie die <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong><br />
spezifische Konkretisierungen. Der Schutzgutkatalog der U<strong>VP</strong> kann somit den Antragsunterlagen<br />
als hauptsächliches Gliederungssystem zugrunde gelegt werden.<br />
Für die Beschreibung <strong>des</strong> Zustan<strong>des</strong> der Umweltschutzgüter sind neben der Beschreibung<br />
selbst die verwendeten Datengrundlagen, die durchgeführten Erhebungen/Kartierungen und<br />
die dazu verwendete Methoden anzugeben. Hierbei sind auch die Qualität der Daten und<br />
etwaige Kenntnislücken zu benennen. Soweit relevant, sind mit Bezug auf die in Teil B. 5<br />
ggf. zu machenden Angaben zu den Ergebnissen aus vorangehenden Verfahren und Entscheidungen,<br />
Ergänzungen, Aktualisierungen und Änderungen der Datengrundlagen darzustellen.<br />
Das Schutzgut Mensch/menschliche Gesundheit ist für die <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> ggf. nur im Zusammenhang<br />
mit den Anforderungen der Ausnahmeregelung relevant. Eine zumin<strong>des</strong>t teilweise<br />
gemeinsame Erfassung und Bewertung kann jedenfalls für die U<strong>VP</strong> und <strong>Eingriffsregelung</strong> im<br />
Hinblick auf die Erholungsfunktion erfolgen. Hierbei bezieht sich die gemeinsame Erfassung<br />
und Bewertung auf Funktionen, Kriterien und Parameter hinsichtlich der freiraum- und naturbezogenen<br />
Erholungsformen. Da<strong>von</strong> sind Aspekte der Bewertung der Empfindlichkeit <strong>des</strong><br />
Menschen und seiner Wohn- und Arbeitsstätten bzw. Aufenthaltsbereiche insbesondere<br />
gegenüber Immissionen sowie auf die Bewertung <strong>des</strong> Umweltzustands im Hinblick auf die<br />
Bedeutung für den Menschen und seine Gesundheit, die als solches Gegenstand der U<strong>VP</strong><br />
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