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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

Beschreibung der Umwelt und ihrer Schutzgüter<br />

Zwar sind große Überschneidungen in den instrumentenspezifischen Definitionen <strong>des</strong> Umweltbegriffs<br />

und der damit verbundenen Schutzgüter festzustellen, doch betonen bestimmte<br />

Instrumente zugleich spezifische Eigenschaften der Schutzgüter. Eine generell gültige <strong>Bestimmung</strong><br />

der jeweils erforderlichen Detaillierung der Untersuchungen zu den verschiedenen<br />

Instrumenten ist dabei nicht ohne weiteres möglich. Nicht zuletzt wird dieses auch in den<br />

Unterschieden der vorliegenden instrumentenspezifischen Leitfäden deutlich, wo je nach<br />

Vorhabenstyp und Bun<strong>des</strong>land zum Teil sehr unterschiedliche Auffassungen bestehen,<br />

welche Methoden der Bestandserfassung und der Wirkungsprognose fachlich angemessen<br />

und zu fordern sind.<br />

Fest steht, dass sich aus den Prüferfordernissen der verschiedenen Instrumente jeweils Anforderungen<br />

an die zu berücksichtigenden Schutzgüter und deren zu erfassenden Eigenschaften<br />

stellen, die zum Teil identisch sind und sich zum Teil unterscheiden. Der erforderliche<br />

Umfang und die Detaillierung der Bestandserfassung insgesamt, die im Scoping festzulegen<br />

ist, ergibt sich damit aus der Summe der aus den Prüferfordernissen resultierenden<br />

Einzelanforderungen. Die Schnittmenge der Anforderungen muss selbstverständlich nur<br />

einmal erfasst werden, so dass bei einer integrierten Vorgehensweise hier ein wichtiger Ansatz<br />

zur Effektivierung besteht, ohne Untersuchungsinhalte zu vernachlässigen.<br />

Aus arbeitstechnischen Gründen ist es daher geboten, die gefragten Eigenschaften der<br />

Schutzgüter im Zusammenhang zu erfassen und eher nach Schutzgütern und den spezifischen<br />

Kriterien oder Parametern zu trennen, als nur nach instrumentenspezifischen Anforderungen<br />

getrennt vorzugehen.<br />

Abstimmung der Biotopkartierung<br />

Während beim Vollzug der <strong>Eingriffsregelung</strong> standardmäßig eine Biotoptypenkartierung nach<br />

den jeweiligen länderspezifischen Empfehlungen als eine wesentliche Beurteilungsgrundlage<br />

heranzuziehen ist, erfordert die <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> bei betroffenen <strong>FFH</strong>-Gebieten die Erfassung und<br />

Darstellung der Lebensraumtypen, wie sie in Anhang I <strong>FFH</strong>-RL definiert sind. Da auch innerhalb<br />

der Natura 2000-Gebiete Beeinträchtigungen im Sinne der <strong>Eingriffsregelung</strong> erfasst und<br />

bilanziert werden müssen, die nicht ohne weiteres über die Ermittlung <strong>von</strong> Beeinträchtigungen<br />

im Sinne der <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsprüfung abgedeckt sind (z. B. abiotische Naturhaushaltsfunktionen<br />

oder Landschafsbild- und Erholungsaspekte), müssen diese Funktionen,<br />

wozu die Biotoptypen eine wesentliche Grundlage bilden, aus der Bestandserfassung innerhalb<br />

der Natura 2000-Gebiete abzuleiten sein. In den <strong>FFH</strong>-Gebieten bedarf es daher einer<br />

konsistenten Erfassung in Bezug auf die Lebensraumtypen nach Anhang I <strong>FFH</strong>-RL einerseits<br />

und der Biotoptypen entsprechend den Kartieranleitungen der Länder andererseits. Die<br />

Bun<strong>des</strong>länder haben dazu zwischenzeitlich ihre Kartieranleitungen sehr weitgehend angepasst.<br />

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