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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

4. Hinweise zur koordinierten Erarbeitung und Strukturierung<br />

der Antragsunterlagen<br />

4.1 Generelle Empfehlungen und wesentliche Prinzipien der Erarbeitung<br />

der Inhalte der Antragsunterlagen<br />

Neben den verfahrensbezogenen Hinweisen werden im Folgenden Hinweise und Empfehlungen<br />

zur abgestimmten Erstellung der Antragsunterlagen und der im vorliegenden Zusammenhang<br />

spezifischen fachlichen Beiträge formuliert. Hierbei bietet es sich an, die für<br />

mehrere Instrumente erforderlichen Inhalte nur einmal zu erarbeiten. Voraussetzung dafür ist<br />

eine Koordination bzw. Bündelung der sich entsprechenden Arbeitsschritte der Fachbeiträge<br />

zu den verschiedenen Prüfinstrumenten. Dies sind:<br />

1. Beschreibung <strong>des</strong> Vorhabens und der Alternativen mit deren Wirkfaktoren<br />

2. Beschreibung der Umwelt und ihrer Schutzgüter<br />

3. Prognose der Umweltauswirkungen<br />

4. Erarbeitung separater bzw. spezifischer fachlicher Vorschläge zur Bewertung der<br />

prognostizierten Umweltauswirkungen entsprechend den spezifischen Maßstäben<br />

5. Entwicklung <strong>von</strong> Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompensation<br />

Dabei erfolgen die Untersuchungen und Wirkungsprognosen übereinstimmend in allen Instrumenten<br />

nach dem einheitlichen Grundmodell der Ursache-Wirkung-Betroffener-<br />

Beziehungen. Bezogen auf die spezifischen Anforderungen der einzelnen Prüfinstrumente<br />

sind gezielte Operationalisierungen <strong>des</strong> Vorhabens, der Wirkungen sowie der Schutzgüter<br />

erforderlich. Im Detail können die Anforderungen nur in Bezug auf konkrete Vorhabenstypen<br />

formuliert werden, wie dies in den vielfältigen Leitfäden zur Abarbeitung der einzelnen<br />

Instrumente bereits umfänglich geschehen ist. An dieser Stelle können und sollen daher nur<br />

generelle Hinweise gegeben werden, wie eine instrumentenübergreifend koordinierte Bewältigung<br />

der Arbeitsschritte erfolgen kann, ohne damit den Anspruch zu verfolgen, die instrumentenspezifischen<br />

Leitfäden zu ersetzen.<br />

Beschreibung <strong>des</strong> Vorhabens und der Alternativen mit ihren Wirkfaktoren<br />

Die Beschreibung der „umweltrelevanten“ Aspekte <strong>des</strong> Vorhabens kann und sollte, aufbauend<br />

auf der technischen Vorhabensbeschreibung, für die unterschiedlichen Prüferfordernisse<br />

möglichst einheitlich erfolgen. Die insgesamt zu erfassenden Wirkfaktoren ergeben sich aus<br />

der Summe der durch die verschiedenen Instrumente umfassten Schutzgüter und deren<br />

spezifischen Empfindlichkeiten. Da regelmäßig eine Reihe <strong>von</strong> Wirkfaktoren für mehrere<br />

Schutzgüter und nur wenige ausschließlich für einzelne spezifische Schutzgüter eines<br />

Instrumentes relevant sind, ist eine gemeinsame Erfassung und Differenzierung der Art und<br />

Intensität der Wirkfaktoren anzuraten.<br />

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