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Bestimmung des Verhältnisses von Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP ...

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<strong>Bestimmung</strong> <strong>des</strong> <strong>Verhältnisses</strong> <strong>von</strong> <strong>Eingriffsregelung</strong>, <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong>, U<strong>VP</strong> und SUP im Vorhabensbereich<br />

Abstimmung der Artenerfassung<br />

Für die <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsprüfung ist innerhalb der Natura 2000-Gebiete die Erfassung der<br />

jeweils möglicherweise betroffenen dort geschützten Arten sowie ihrer Habitate erforderlich.<br />

In <strong>FFH</strong>-Gebieten sind daneben ggf. auch charakteristische Arten der Lebensraumtypen zu<br />

erfassen. Für die <strong>Eingriffsregelung</strong> und die darüber hinaus gehende artenschutzrechtliche<br />

Prüfung ist die Erfassung weiterer betroffener und z. T. spezieller Arten und deren Habitate<br />

notwendig. Hierbei bestehen z. T. Überschneidungen zwischen den herkömmlich im Rahmen<br />

der <strong>Eingriffsregelung</strong> zu erfassenden Arten(gruppen) (z. B. bestimmte gefährdete Arten,<br />

Ziel- bzw. Leitarten, Zeiger- oder Indikatorarten) mit den vorgenannten speziell zu erfassenden<br />

Arten. Die Erfassung <strong>von</strong> Arten kann sich damit bei einem Vorhaben, für das zugleich<br />

eine <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> durchzuführen ist, regelmäßig nicht auf die in diesem Zusammenhang zu<br />

erfassenden Arten beschränken. Umgekehrt genügt das nach guter fachlicher Praxis im<br />

Rahmen der <strong>Eingriffsregelung</strong> zu berücksichtigende Arten(gruppen)spektrum zumeist nicht,<br />

wenn zugleich eine <strong>FFH</strong>-<strong>VP</strong> oder eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen<br />

ist. Die Festlegung der zu erfassenden Arten ist daher im Scoping mit besonderer Sorgfalt<br />

vorzunehmen, um Doppelarbeit zu vermeiden, aber vor allem, um auszuschließen, dass entscheidungsrelevante<br />

Arten nicht berücksichtigt werden.<br />

Bewertung der Bedeutung bzw. Schutzwürdigkeit <strong>des</strong> Bestan<strong>des</strong><br />

Als Voraussetzung für die spätere Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens ist es im<br />

Rahmen der Bestandserfassung erforderlich, die Bedeutung bzw. Schutzwürdigkeit der Ausgangssituation<br />

zu bewerten. Diese Bewertung muss innerhalb und außerhalb der Natura<br />

2000-Gebiete differenziert nach den jeweils gültigen Maßstäben erfolgen.<br />

Prognose der Umweltauswirkungen<br />

Die Prognose der Umweltauswirkungen muss sich differenziert auf die im Scoping, ausgehend<br />

<strong>von</strong> den instrumentenspezifischen Anforderungen, in der Summe als entscheidungserheblich<br />

identifizierten Schutzgüter und deren Eigenschaften beziehen. Deren voraussichtlichen<br />

Veränderungen sind nach Art und - soweit möglich - nach Ausmaß qualitativ und<br />

quantitativ zu bestimmen. Hierfür sind geeignete Methoden einzusetzen. Für die Prognose<br />

<strong>von</strong> Auswirkungen zu art- und habitatbezogenen Fragestellungen kommen im Wesentlichen<br />

folgende Techniken in Betracht 91 :<br />

a) Rechnergestützte Modelle<br />

b) Korrelationsbeziehungen auf Basis <strong>von</strong> übertragbaren empirischen Daten / Regressionsgleichung<br />

c) Korrelationsbeziehungen auf Basis <strong>von</strong> im Einzelfall ermittelten empirischen Daten<br />

d) Übertragung <strong>von</strong> ausgewählten Wirkungsbeispielen auf den Einzelfall<br />

91 Vgl. Lambrecht et al. (2004b, S. 100 ff., 2004a).<br />

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